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Fahrzeugbrief und -schein!!!
Verfasst: 11.04.2003 20:56
von II-Face
Hallo zusammen,
weiss von euch jemand, wenn man sich etwas eintragen hat lassen, ob dies auch sofort in den Schein eingetragen werden muss, oder kann man das auch nachholen. Ich habe keine Lust mir weger jeden Kleinigekeit einen Neuen zu holen. Sind nur unnoetige Kosten.
Gruss
Verfasst: 11.04.2003 22:43
von XeoN
So weit ich weiss bekommst Du dann ne Bescheinigung und es reicht diese mit zu führen. beim nächsten um/an melden wird es dann mit übernommen! Zumindest war das bei meiner Dose so!
Ich denke das ist beim Mopped genauso!
Gruß XeoN
Verfasst: 11.04.2003 23:29
von sonic
Hi,
hab mir vor 1 Woche meine neuen Federn eintragen lassen, und wurde auch belehrt :
Die Eintragung in die Papiere kann bei nächster Gelegenheit, also Umzug oder so erfolgen. Bis dahin muss dann allerdings der Wisch vom TÜV/DEKRA mitgeführt werden.
Verfasst: 12.04.2003 10:17
von Bulle
Moin,
das hängt davon ab, wo Du Deine Sachen eintragen läßt.
Bei der DEKRA oder GTÜ bekommst Du so nen Wisch mit. Auf diesem steht auch, daß ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erst beim nächsten Kontakt mit dem Landratsamt nötig wird. Die Papiere mußt Du halt immer dabei haben.
Eintragungen beim TÜV werden im normalfall in den Fahrzeugbrief eingetragen, dann brauchst Du auch einen neuen Schein, da Du ja nicht den Brief mit Dir rumtragen willst.
Wenn ich also etwas mit Gutachten eintragen lassen will, geh ich normal nicht direkt zum TÜV. So spare ich mir den Gang zum Landratsamt (und das Geld vor allem).
Wurde bei meiner Dose allerdings mal von der Polizei etwas ermahnt, weil ich 3 oder 4 DEKRA-Scheine dabei hatte (waren einige heftige Umbauten dabei) und im Schein gar nichts drinstand. Hat den Jungs nicht so gefallen. War mir allerdings egal, ich war ja im Recht
Gruß
Bulle
Verfasst: 12.04.2003 11:30
von II-Face
Dann auf zur Dekra!!!

Verfasst: 12.04.2003 14:01
von Margie
wenn ich das denn nun richtig erstehe heißt es das ich meine drossel, die ich nun hab ausbauen lassen noch nicht im fahrzeugschein eintragen lassen muß?! weil auf dem tüvgutachten steht Zitat:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nach § 27 (1a) StVZO unverzüglich erforderlich.
Ich habe das halt noch nicht machen lassen, aber die Versicheurng ist schon umgemeldet.
Oder hat die entdrosselung da sonderrechte?
Verfasst: 12.04.2003 18:48
von Bulle
Hi,
ok, war vielleicht etwas schlecht ausgedrückt. Die Eintragungen, die ich meinte, hatten nichts mit der Leistung zu tun, sondern es war lediglich Zubehör und Anbauteile.
Eine Leistungsänderung sollte schon direkt in den Schein/Brief eingetragen werden. Steht ja auch auf Deinem Wisch drauf, oder ?
War bei mir auch der Fall, als mal eine Leistungssteigerung anstand

(bei der Dose)
Gruß
Bulle
Verfasst: 12.04.2003 22:08
von Pinky
Verfasst: 12.04.2003 23:05
von Margie
ich werde ja nicht eiwg so rumfahren..das ist ja logisch, nur fehlten mir diesen monat die kleinen euros dazu... aber sowas interessiert ja die polizei nicht...

Verfasst: 12.04.2003 23:35
von Pinky
ich werde ja nicht eiwg so rumfahren..das ist ja logisch, nur fehlten mir diesen monat die kleinen euros dazu... aber sowas interessiert ja die polizei nicht...
nö... aber es wird auch niemanden wirklich interessieren wie viel ps bzw kw im schein stehen, da du offen fahren darfst... hauptsache es passiert nix - also schön vorsichtig
