Xenon-Brenner am Motorrad. Interesse?


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
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steff


Xenon-Brenner am Motorrad. Interesse?

#1

Beitrag von steff » 13.04.2008 10:13

Hi,


Ich wollte mal fragen, ob es hier Leute gibt, die mit Xenon fahren, bzw. welche, die es gerne tun würden :wink:

-> Eignet sich Xenon überhaupt am Zweirad?


Hintergrund:

Ich bin seit einigen Jahren in einem Beamerforum, in dem lauter verrückte (wie ich) selbst beamer bauen und neuerdings beamer von gängigen herstellern umbauen, da eine einzige ersatzlampe zwischen 200 und 400€ kostet. So hat sich auch der Gebrauch von Xenon-Brennern durchgesetzt.

Im Moment läuft über das Forum eine größere Sammelbestellung, bei der wir sowohl Brenner, als auch Vorschaltgeräte recht günstig beziehen können. Wir haben 35W-Systeme und 55W-Systeme ( :twisted:) zur verfügung.

natürlich lassen sich die Einheiten auch am Auto verwenden.


hier hab ich euch mal ne erste Preisliste des Anbieters, wir sind aber zwischenzeitlich deutlich unter diesen Preisen. Je mehr bestellen, desto günstiger wirds für alle. Deshalb möchte ich hier mal unverbindlich anfragen, ob Interesse besteht.


Preisliste:

Xenon Brenner Osram oder Philips 4150 K 35W (nach meinem Verständnis müssten das die Xenarc oder die Philips 85122 sein)
29€/Stück

Xenon Steuergerät 35 W (ab 10 Stück) 25 Euro/Stück

Xenon Steuergerät 55 W (ab 10 Stück) 32 Euro/Stück

D2 Adapter für Steuergerät (ab 10 Stück) 5 Euro/Stück

Xenonbrenner (China) 35 W (ab 10 Stück) 20 Euro/Stück

Xenonbrenner (China) 55 W (ab 10 Stück) 25 Euro/Stück

Kleines Steuergerät 35 W (ab 10 Stück) 35 Euro/Stück



Noch eine kleine Anmerkung: im forum ist einer darauf gestoßen, dass eine 35W Xenon-Lampe von Osram (Qualitätsprodukt) an einem 55W Vorschaltgerät eine deutlich höhere lichtausbeute erreicht, als eine 55W Lampe. und das seit nun schon mehr als 100 Stunden konstant (mit Luxmeter ständig nachgemessen)

Die lampen (35W) halten das, so wie es aussieht locker aus, da sie beim einschalten kurzzeitig über 90W ziehen - Lichthupeneffekt und trotzdem nicht kaputt gehen. außerdem ändert sich der Farbwert der Lampe bei dieser überbelastung ins absolute weiß: ca. 6000K Farbtemperatur.


Wenn interesse besteht, einfach schreiben.


MfG
steff

Dr. Zoidberg


#2

Beitrag von Dr. Zoidberg » 13.04.2008 12:32

dieser d2 adapter, was ist das genau? kann man die in ein h7 oder h4 "gewinde" einschrauben? und wie warm werden die brenner gegenüber halogenbirnen? :o

Sven_SV650


#3

Beitrag von Sven_SV650 » 13.04.2008 15:25

die brenner werden nicht so warm wie glühlampen weil sie u.a. auch weniger leistung benötigen.

illegal wirds aber immer bleiben , lasst euch das gesagt.

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Laurent
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#4

Beitrag von Laurent » 13.04.2008 18:18

Bei Xenon sind automtische Niveauregulierung und Scheinwerferwaschanlage Pflicht, daher wird das am Mopped wohl nichts - jedenfalls nicht legal.
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...

steff


#5

Beitrag von steff » 13.04.2008 18:19

Also man kann diese lampen nicht einfach in ein vorhandenes gewinde schrauben, da du ja eine ganz andere stromversorgung hast.


illegal sind die 55W einheiten, die 35W sind (soviel ich weiß) zulässig.
allerdings ist es auch ein deutlicher unterschied in der helligkeit...


MfG
steff

Sven_SV650


#6

Beitrag von Sven_SV650 » 13.04.2008 19:54

sind natürlich heller und so, blenden aber und sind illegal, weilse nicht für den scheinwerfer getestet sind.

also wenn du sie dir dranmachst fährste illegal rum :)

flieger-baby


#7

Beitrag von flieger-baby » 13.04.2008 20:15

Richtig !!!

Der Xenonbrenner ist für meinen Golf-Scheinwerfer zulässig.
Nicht aber für die Serienscheinwerfer der SV !!! :wink:


Wenn ich mich recht erinnere, hat BMW mal Xenon-Scheinwerfer verbaut (oder verbaut diese auch noch) ???

calvin


#8

Beitrag von calvin » 15.04.2008 10:09

muss doch jeder selbst wissen, gibt auch genug die ohne eater fahren... auch illegal.

Angebot steht oben, wer will, kann kaufen, sollte sich aber bewusst sein, dass der damit nicht mehr Gesetzskonform rumfährt

berndicht


#9

Beitrag von berndicht » 16.04.2008 16:48

Eventuell kann man dem Scheinwerfer durch eine Einzelabnahme die Tauglichkeit für Gasentladungslampen zusprechen lassen. Mein Kumpel, der bei der KÜS (sowas wie TÜV) arbeitet, will das jetzt mal probieren bei seiner Fireblade. Wenns geklappt hat geb ich hier mal ne Meldung raus :)
Die 3 Auflagen, von denen immer gesprochen wird, müssen laut ihm nur von PKW erfüllt werden und der Xenonbrenner ansich muss nicht als Leuchtmittel eingetragen werden.

Sven_SV650


#10

Beitrag von Sven_SV650 » 16.04.2008 18:55

Soll dein Kumpel mal machen.
Hatten schon mehrere vor, kannste aber total vergessen weil du ein Lichttechnisches Gutachten (oderso?) brauchst und das einige tausend Euro kosten kann (quelle diverse foren).

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#11

Beitrag von svfighter » 16.04.2008 22:41

Laurent hat geschrieben:Bei Xenon sind automtische Niveauregulierung und Scheinwerferwaschanlage Pflicht, daher wird das am Mopped wohl nichts - jedenfalls nicht legal.
stimmt so nicht,
Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von svfighter: Heute, 12:24

berndicht


#12

Beitrag von berndicht » 17.04.2008 0:20

Ja ich lass ihn mal machen. Vielleicht kennt der ja jemanden, der da ein paar Augen zudrückt ;)

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#13

Beitrag von Punisher » 17.04.2008 9:20

svfighter hat geschrieben:
Laurent hat geschrieben:Bei Xenon sind automtische Niveauregulierung und Scheinwerferwaschanlage Pflicht, daher wird das am Mopped wohl nichts - jedenfalls nicht legal.
stimmt so nicht,
Sondern?
berndicht hat geschrieben:Ja ich lass ihn mal machen. Vielleicht kennt der ja jemanden, der da ein paar Augen zudrückt ;)
Nur das der KÜS keine Eintragungen machen darf :wink:
Fakt ist, dass ein Austauschen des Leuchtmittels auf einen Xenonbrenner in einen Scheinwerfer, der nicht für Xenon geprüft und freigegeben ist, zum Erlöschen der BE des Scheinwerfers führt.
Die Sache bzgl. aLWR und ASWR kann man etwas weicher auslegen. Der entsprechende § ist rel. schwammig geschrieben, so dass man ohne Probleme Xenon-Fernlicht mit einem entsprechend geprüften u. freigegebenen Scheinwerfer anbauen darf. BEdingung hier, das Abblendlicht leuchtet dauerhaft.

berndicht


#14

Beitrag von berndicht » 17.04.2008 10:30

Punisher hat geschrieben: Nur das der KÜS keine Eintragungen machen darf :wink:
Da hast Du recht, 21er Gutachten etc. dürfen die nicht, deswegen braucht er ja so einen Onkel von der Dekra (derjenige, welcher die Augen zudrücken muss :)
Ich male ihm auch keine allzu großen Chancen aus, aber er ist immerhin Prüfingenieur und wollte sich was einfallen lassen. Ob es gelingt steht auf einem anderen Blatt.
Er braucht ja aber im Grunde nur jemanden, der den Scheinwerfer auf tauglichkeit überprüft und ihm diese bestätigt. Wie kompliziert dieses Prozedere ausfällt, weiß ich nicht. Wie gesagt, ich lass ihn machen und poste hier falls es positive Neuigkeiten gibt.

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