Seite 1 von 1

neigungswinkel kennzeichen

Verfasst: 22.09.2008 21:42
von shockin blue suzi
moinsen,

ich wollte mal grad wissen, wie steil nen kennzeichen stehen darf? ich will meinst nämlich richtig schön schräg machen, aber deshalb nicht alle 5 min angehalten werden.

lg,

shockin' blue

Re: neigungswinkel kennzeichen

Verfasst: 22.09.2008 23:02
von 2blue
Und wenn mann die Suche benutzt, hätte man das hier gefunden :wink:
LazyJoe hat geschrieben:
3. NEIGUNG

3.1. Das hintere amtliche Kennzeichen

3.1.1. muß senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen;
3.1.2. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30º gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt;

3.1.3 darf bei unbeladenen Fahrzeug um maximal 15º gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt.

Re: neigungswinkel kennzeichen

Verfasst: 22.09.2008 23:50
von shockin blue suzi
hab sie direkt danach benutzt ;)
sorrey :)