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anderes ritzel legal ?

Verfasst: 26.05.2003 15:21
von Lorbas
so also beim kettenrad weiss ich ja das man 1 zahn mehr oder weniger haben darf. aber wie siehts beim ritzel in .de aus ?

Verfasst: 26.05.2003 15:52
von SanDee
Bei Ritzel gilt das gleiche nicht, weil sich ja die Übersetzung um ca. das dreifache ändern würde. 5% ist zulässig, und mit einem Zahn am Kettenrad liegst Du genau in diesem Bereich!

Verfasst: 26.05.2003 15:58
von Lorbas
also darf man das ritzel garnicht ändern ?

Verfasst: 26.05.2003 17:18
von NOREIA
Du darst draufmachen was du willst an ritzel.Must dann halt die geänderte Sekundärübersetzung eingtragen lassen. :D

Verfasst: 27.05.2003 6:04
von SanDee
NOREIA hat geschrieben:Du darst draufmachen was du willst an ritzel.Must dann halt die geänderte Sekundärübersetzung eingtragen lassen. :D
Klar geht das, zumindest theoretisch. Naja, das wären dann beim TÜV Fahrversuch, Geräuschmessungen, Abgaswerte.... Könnte teuer werden.... Dann eher die (verbotene) Frage, wer merkt das überhaupt?

Verfasst: 27.05.2003 18:08
von Lorbas
mh naja dann heisst es wohl einfach so draufmachen :(

Verfasst: 27.05.2003 18:37
von Bombwurzel
Lorbas hat geschrieben:mh naja dann heisst es wohl einfach so draufmachen :(
Genau.
Selbst beim zweijährlichen TÜV kommt der Prüfer auf Garantie nicht auf die Idee, den Deckel abzuschrauben. Der bekommt nämlich auch nur einen Festpreis für die Prüfung - also wird nur die Verkehrssicherheit geprüft und feddich. Umso schneller du wieder raus bist umso mehr hat der TÜVer verdient.

Also, Wayne interessierts?

Verfasst: 01.06.2003 16:42
von Onkel_Tom
Da gibts doch glatt ein passendes Sprichwort:

"Wer lange fragt kommt zu nichts"

und

"Was keiner weis, macht keinen heiß"

:wink: :wink: :wink:

Stillschweigend montieren ist angesagt :lol:

lg
Tom