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anderes ritzel legal ?
Verfasst: 26.05.2003 15:21
von Lorbas
so also beim kettenrad weiss ich ja das man 1 zahn mehr oder weniger haben darf. aber wie siehts beim ritzel in .de aus ?
Verfasst: 26.05.2003 15:52
von SanDee
Bei Ritzel gilt das gleiche nicht, weil sich ja die Übersetzung um ca. das dreifache ändern würde. 5% ist zulässig, und mit einem Zahn am Kettenrad liegst Du genau in diesem Bereich!
Verfasst: 26.05.2003 15:58
von Lorbas
also darf man das ritzel garnicht ändern ?
Verfasst: 26.05.2003 17:18
von NOREIA
Du darst draufmachen was du willst an ritzel.Must dann halt die geänderte Sekundärübersetzung eingtragen lassen.

Verfasst: 27.05.2003 6:04
von SanDee
NOREIA hat geschrieben:Du darst draufmachen was du willst an ritzel.Must dann halt die geänderte Sekundärübersetzung eingtragen lassen.

Klar geht das, zumindest theoretisch. Naja, das wären dann beim TÜV Fahrversuch, Geräuschmessungen, Abgaswerte.... Könnte teuer werden.... Dann eher die (verbotene) Frage, wer merkt das überhaupt?
Verfasst: 27.05.2003 18:08
von Lorbas
mh naja dann heisst es wohl einfach so draufmachen

Verfasst: 27.05.2003 18:37
von Bombwurzel
Lorbas hat geschrieben:mh naja dann heisst es wohl einfach so draufmachen

Genau.
Selbst beim zweijährlichen TÜV kommt der Prüfer auf Garantie nicht auf die Idee, den Deckel abzuschrauben. Der bekommt nämlich auch nur einen Festpreis für die Prüfung - also wird nur die Verkehrssicherheit geprüft und feddich. Umso schneller du wieder raus bist umso mehr hat der TÜVer verdient.
Also, Wayne interessierts?
Verfasst: 01.06.2003 16:42
von Onkel_Tom
Da gibts doch glatt ein passendes Sprichwort:
"Wer lange fragt kommt zu nichts"
und
"Was keiner weis, macht keinen heiß"
Stillschweigend montieren ist angesagt
lg
Tom