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ABE Metisse HHL
Verfasst: 16.06.2009 16:38
von pepesimon
Bekomm ich irgendwoher eine ABE für eine HHL von metisse 31mm hab mir im internet eine bestellt und da war leider nur ein teilegutachten dabei. will aber deswegen nicht noch mal extra zum tüver vielen dank schon mal für infos.
MFG
Re: ABE Metisse HHL
Verfasst: 16.06.2009 17:06
von rhs90
Laut Metisse gibt es für die Kante nur für die 20mm HHL eine ABE, für die 31mm HHL gibt es laut derren HP leider nur ein TÜV Gutachten
https://www.metisse.de/index.php?id=122
Re: ABE Metisse HHL
Verfasst: 16.06.2009 17:14
von Martin650
Hatte die auch in meiner Knubbel drin. Eintragung kein Thema, ABE gibts nicht
Re: ABE Metisse HHL
Verfasst: 17.06.2009 19:57
von pepesimon
was kost solchne eintragung in etwa ??? ich denk ich werd sie dann doch verkaufen also wenn jemand von euch interesse haben sollte bzw jemanden kennt gerne per pn melden mfg
Re: ABE Metisse HHL
Verfasst: 19.06.2009 11:43
von JuBa
Deswegen verkaufen???
Mal davon abgesehen, dass es wirklich kaum jemanden auffällt (oft noch nicht mal dem TÜV selber), für die HU hast du doch das Gutachten. Dort dürfte auch drinstehen, dass eine Eintragung in die Papiere auch erst bei der nächsten Änderung (z.B. Ummeldung, etc.) gemacht werden kann --> also nicht sofort gemacht werden muss.
Korrigiert mich bitte, fals ich falsch liege, aber m. M. nach fährst du doch mit dem Gutachten völlig legal durch die Gegend.
Re: ABE Metisse HHL
Verfasst: 19.06.2009 14:21
von Raider
In den Teilegutachten, die ich bis jetzt in der Hand hatte, stand jedesmal ziemlich am Anfang:
"Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betreibserlaubnis des Fahrzeuges, wenn dich unverzüglich die gemäß StVZO §19 Abs. 3 vergeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt [...] wird."
Re: ABE Metisse HHL
Verfasst: 19.06.2009 17:53
von JuBa

Hast recht; so war´s. Teilegutachten musst du vom TÜV (oder sonstigem Verein) abnehmen lassen. Habe für meine Heckhöherlegung 33,50 bezahlt, ist aber schon einige Jahre her.
Erst in dem TÜV-Gutachten/der TÜV-Abnahme steht dann sinngemäß, dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere auch erst bei der nächsten Änderung
(z.B. Änderung des Halters, etc.) gemacht werden kann.
Manchmal sollte man doch erst mal nachschauen 
.
Re: ABE Metisse HHL
Verfasst: 19.06.2009 21:49
von pepesimon
für 100 euro hätt ich dann auch nen anderes federbein bekommen. hab sie jetzt wieder ausgebaut. will nicht dran genommen werden wenn ich zb nen kleines kind bei einem unfall verletze dann zahl ich nämlich!!! Also fix wieder weg mit dem teil!!!
passt die hhl denn eig an die nubbel und die kante bzw gilt das gutachten für beide??? kann da aus dem tüv-gutachten leider nichts direktes rauslesen....