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solche Blinker hinten erlaubt?

Verfasst: 12.08.2009 13:46
von Marcel
Hi,

ich habe ein Video gefunden, bei dem eine hintere Blinker hat die ich in solch einer Form in Deutschland noch nicht gesehen habe.

Wisst ihr ob es erlaubt ist in Deutschland solche Blinker zu verwenden bzw hat es jemand?

Was haltet ihr davon.

Ich bin der Meinung, dass es irgendetwas hat, also selten ist, allerdings weiß ich nicht ob ich es schöner finde als klassische kleine sportliche Blinker.

http://www.youtube.com/watch?v=xsyT3d_0Jp4

ab sec. 47 gut zu erkennen.

Re: solche Blinker hinten erlaubt?

Verfasst: 12.08.2009 13:52
von fastMC
hat was!
aber die vorderen sollten auch dazu passen.

(offtopic: fährt e.g. jemand ne SV wo hinten das ganze Plastik-Geraffel noch dran ist? Dies abzubauen ist glaube ich das Erste was gemacht wird.)

Re: solche Blinker hinten erlaubt?

Verfasst: 12.08.2009 13:55
von SvFaxe
moin,

diese blinker sind in D nich zugelassen (brauchen E13-Homologation)

zugelassene bliner musst im scooter-tuning markt suchen

Re: solche Blinker hinten erlaubt?

Verfasst: 12.08.2009 22:56
von IMSword
Die Blinker sind eigentlich nicht Blinker in dem Sinne sondern Bestandteil einer Heckunterverkleidung, die du in den USA bekommen kannst.
Musst bei Ebay.com mal stöbern.

Re: solche Blinker hinten erlaubt?

Verfasst: 13.08.2009 6:55
von x-stars
Abgesehend davon könnts mit dem Mindestabstand der Blinker auch knapp werden :-/

Re: solche Blinker hinten erlaubt?

Verfasst: 13.08.2009 21:57
von DaDude
Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2

Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte
Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von
der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den
an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der
Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der
Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen
Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.

Krasser Komplizierter Text, aber wie man in dem Video erkennen kann, haben die Blinker nicht den Mindestabstand zu einander.
Trotzdem geil!!

Re: solche Blinker hinten erlaubt?

Verfasst: 14.08.2009 10:41
von SteyrianBiker81
Könntest noch immer eine Zusatzbremsleuchte daraus machen :)

MfG