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Spoiler passt nicht!

Verfasst: 21.06.2003 1:42
von Mario
Ich hoffe es ist hier das richtige Forum dafür. Aber es geht ja um einen Umbau.

Ich fange einfach mal von vorne an.
Als ich mir letztes Jahr für die SV 650 entschied wollte ich auch einen Bugspoiler zur Maschine haben. Der Händler hatte mir einen von Metisse (weiß ich nicht mehr genau) vorgeschlagen. Dieser und der original Suzuki war mir zu teuer und die ganzen Streetfighter Dinger entsprachen nicht meinem Geschmack. Ich entschied mich dann für den Spoiler von Gössner Motorradteile Suhl. Ich verfasste also eine Bestellung für mein Motorrad inclusive Spoiler zu bestimmten Konditionen. Unter anderem war formuliert, dass der Händler garantiert, dass der Lack insbesondere der des Spoilers den auftretenden Wärmebelastungen standhält. Der Händler bestätigte meine Bestellung.
Okay die Maschine wurde dann von Händler geliefert. Er meinte damals er habe extra eine Hitzefolie zwischen Spoiler und Krümmer geklebt wegen der Wärmebelastung. Siehe Fotos:
http://www.pixum.de/viewalbum/?id=814898
Das würde so gehen, denn durch den Fahrtwind wäre ausreichende Kühlung gegeben. Ich aktzeptierte dies so. Konnte auch nicht sofort Probefahren da Schnee lag. Als der Schnee dann weg war, habe ich natürlich sofort zu einer Probefahrt angesetzt. Ich bin nur etwas durchs Dorf gefahren und als ich wieder zu Hause war sah ich mir den Spoiler mal an. Und schon waren erste Verfärbungen am Lack zu erkennen und man sah auch so auch als ob es schmilzen würde. Ich habe natürlich sofort den Spoiler abgeschraubt. Dabei merkte ich das der Krümmer förmlich gegen den Spoiler drückte. Dies war dermaßen stark, dass wenn ich den Spoiler an die entsprechenden Halterungen hielt schon bevor ich überhaupt diese erreichte der Krümmer schon an die Innenseite des Spoilers stieß. Durch das Heranschrauben wurde der Druck in richtig starkes Pressen gewandelt. Somit ist klar, dass der Lack und Spoiler förmlich davonschmelzen müssen wenn ich mal eine richitge Heizertour mache. Ich denke mir, dass der Händler den Spoiler bestellt hat und gleich ohne zu probieren ob er passt zum Lackieren gebracht hat. Dann hat er gemerkt: "Scheiße der Krümmer liegt ja direkt am Spoiler an. Hitzeschutzfolie dazwischen und schon geht das." Geht aber nicht.
Habe auch den Händler darüber informiert und ihn gebeten mal beim Hersteller nachzufragen und sich um das Problem zu kümmern. Hatte dann auch nicht weiter darauf gedrängt, da ich noch meine Kleidung da kaufen wollte und ich viel Rabatt bekam. Habe Ihn dann nochmal darauf hingewiesen sich um den Spoiler zu kümmern und diesen auch schon hingebracht. Dann habe ich vor einiger Zeit angerufen wie es nun mit dem Spoiler sei. Es sagte er hätte (angeblich) angerufen und warte immer noch auf einen Rückruf des Herstellers. Eine Ausrede. Ich meinte dann wenn das nicht vorangeht muss ich ihn halt in die Pflicht nehmen und von ihm das Geld zurückverlangen. Daraufhin wurde er böse und meinte er würde den Spoiler nicht zurücknehmen, da ich ihn mir ausgesucht habe. Ich solle mich selber mit dem Hersteller auseinander setzen. Ich habe dann auch nichts weiter gesagt und drauf hingewiesen, dass ich ihm dann halt entsprechende Fristen setze. Er sagte ich könne ihm soviel Fristen setzen wie ich will.
Ist es nicht so, dass ich bei ihm den Spoiler reklamieren kann, da
1. er mit der Bestätigung meiner Bestellung garantierte, dass der Lack der Hitzebelastung standhält
2. sowieso 1 Jahr Gewährleistung auf ein gebrauchtes Motorrad geben muss und das Motorrad inclusive Spoiler gekauft habe und dieser somit zum Motor gehört?
Er beruft sich immer darauf, dass ich den Spoiler ausgesucht habe und ich somit halt Pech hätte. Das ist doch totaler Quastch. Wenn ich mir ein Auto kaufe und meinetwegen andere Felgen dazuhaben will und diese nciht richtig passen, dies dann mein eigenes Problem ist. Kann doch nicht sein. Er muss doch als fachkundiger Händler sehen wenn der Spoiler nicht passt und kann den dann nicht einfach so montieren.

Wie soll ich vorgehen?
Ich habe ihm schon eine Frist (schriftlich) zur Nachbesserung gesetzt. Die läuft in einer Woche aus. Er wird nicht reagieren.
Danach kann ich ja vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Ich werde also Minderung des Kaufpreises verlangen.
- Was kann ich da verlangen ? Den Kaufpreis des Spoilers auf jeden Fall. Jedoch wie sieht es mit der Lackierung aus?
(Die Maschine hatte einen Verkleidungsschaden und Lackschaden auf dem Tank. Der Händler bot mir eine komplette Umlackierung der Maschine und des Spoilers in meiner Wunschfarbe sehr günstig an. Ich stimmte zu.)
- Was kann ich also für die Lackierung des Spoilers zurückverlangen? Soll ich ein Angebot eines Lackierers einholen?
Wenn ich das nun entsprechend schriftlich formuliere wird der Händler auch nicht reagieren wie ich vermute.
Eventuell wird er erst reagieren wenn ich mit einem Anwalt drohe.
Aber wenn nicht?
Dann muss ich einen Anwalt einschalten. Leider kann ich mir den nicht leisten, da ich Student bin und auch keine Rechtsschutzversicherung habe. Auch steht der Streitwert ja auch in keinem Verhältnis zu den Kosten des Anwalts (200 bis 300 Euro???).
Kann man wenn es vor Gericht geht, die eigenen Kosten auch gleich nebenbei einklagen?

An sich würde ich gerne die Meinung eines Rechtkundigen zu meinem Problem hören. Wie stehen meine Chancen vor Gericht? Und was kann ich an Geld zurückverlangen?

Danke
Gute Nacht
Mario

Verfasst: 21.06.2003 1:57
von Shiver Blitz
Ich habe keine Ahnung was du da machen oder zurückverlangen kannst, aber ein Bild von dem Spoiler inkl. der Händleraddi vom Hersteller würde mich interessieren :wink:
Komplettansicht versteht sich 8)

Verfasst: 21.06.2003 11:43
von Mario
Okay.

Hier mal meine Maschine noch inklusive Spoiler:

http://www.pixum.de/viewalbum/?id=815140

Habe es bei http://www.goessner-motor-bike.de/ bestellt.

Aber wie gesagt der Spoiler passt nicht. Kann ich also nicht empfehlen.

Spoiler hatte 119 Euro gekostet.

Verfasst: 21.06.2003 11:52
von Shiver Blitz
Vielen Dank für den prompten Service :wink:
Aber schlecht aussehen tut der Spoiler nicht :roll:

Verfasst: 21.06.2003 17:17
von Schakal
Du gehst in die nächste Buchhandlung, kaufst dir die aktuelle Ausgabe des BGB und fängst ab $433 an zu lesen. Dort ist der Kaufvertrag geregelt und in den folgenden Paragraphen stehen die ganzen Rechte und Pflichten, die sich daraus ergeben. (Der Blödsinn mit "das hast du dir selbst ausgesucht" ist ja völliger Schwachsinn. Ich würde mir doch gar nichts kaufen, was ich mir nicht selbst ausgesucht habe.) Dann machst du noch mal ein schönes Schreiben und setzt dem Händler eine Frist von 7 Tagen (Setze die Frist aber bitte für ein konkretes Datum und schreib nicht 7 Tage oder so, denn ein richtiges Datum ist immer besser, da man das nicht anders auslegen kann.) und verlangst den Kaufpreis des Spoilers zurück inkl. einen reellen Teil der Kosten für die Lackierung. Das kannst du entweder selbst abschätzen oder du holst dir dafür einen Kostenvoranschlag in der Lackiererei. In dein Schreiben solltest du auf jeden Fall mit einem Anwalt drohen. Falls der Händler innerhalb der gesetzten Frist nicht reagiert, was anzunehmen ist, würde ich zu einem Anwalt gehen, mit dem sprechen, was es kosten würde, so ein Schreiben von der Anwaltskanzlei aufsetzen zu lassen und wenn die Kosten dafür in einem Rahmen sind, den du dir leisten kannst, dann würde ich ein Schreiben vom Anwalt machen lassen. Spätestens das sollte dann zum gewünschten Erfolg führen.
Ich hoffe, dir geholfen zu haben.

Verfasst: 21.06.2003 18:18
von Mario
Sind 50 Euro ein angemessener Preis beim Gesamtpreis von 300 Euro für die Lackierung des gesamten Motorrads? Ich meine ja.

Verfasst: 21.06.2003 19:40
von Aldo
50 € sind für das Teil völlig o.k.!

genau wie es Schakal formuliert hat! besser kann man es eigentlich
nicht schreiben!
Das Schreiben sollte als Abschluß unbedingt enthalten:
"Nach fruchtlosem Ablauf der o. g. Frist werde ich einen Anwalt einschalten. Alle weiteren Rechte behalte ich mir vor."

Der letzte Satz ist wichtig, damit du vielleicht Nutzungsausfallgeld oder irgendwas, an was man momentan nicht denkt, geltend machen kannst.

Aber bedenke: das Wort "Anwalt" erschreckt nicht mehr wirklich- zu viel und zu oft wird damit gedroht! wenn du das so schreibst dann zieh das nach Fristablauf auch dann wirklich so durch! ich hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung!

Verfasst: 23.06.2003 10:54
von SVblue
Gössner, ja ja :roll: !
Mit meiner Auspuffanlage von denen bin ich zufrieden.
Aber bei einer Sammelbestellung sollte sich ein Händler eigentlich freuen doch der Gössner-Verein war zwar sehr interessiert, aber als es darum ging mir 'ne Mail mit den Preisen zu senden waren die selbst nach 3maliger Bitte vermutlich überfordert. :?
Bis heute ist nicht's gekommen.

PS: Händlerbewertung im Forum...?

Zum Thema:

Freilich muß der Händler die mangelhafte Ware zurück nehmen.
Wenn mein neuer Fernseher die Hufe hoch macht bring' ich das Teil dorthin wo ich's gekauft habe. Die können dann reparieren oder zum Hersteller zurückschicken.
Zudem hat Schakal vollkommen Recht - §433 ff BGB!!!

Verfasst: 23.06.2003 14:15
von Hippe
Kleine Ergänzung:

Die Sache ist ziemlich eindeutig. Sollte der Händler also auf Stur schalten, nimm Dir einen Anwalt. Die entstehenden Kosten muß Dir der Händler auch ersetzen. Sollte die Sache vor Gericht gehen, stehen Deine Chancen auch mehr als gut. Der Händler müßte in diesem Fall nicht nur alle Kosten tragen, sondern sogar Deine Auslagen, die Dir als Zeuge zustehen. Aber soweit wird es sicher nicht kommen.

Insgesamt mal wieder ein Armutszeugnis für die Service-Wüste Deutschland und die Kompetenz Deines Händlers. Von dem würde ich künftig nicht mal mehr mein Moped waschen lassen.

Verfasst: 04.07.2003 7:55
von Schakal
Was ist eigentlich aus der Sache geworden :?:

Verfasst: 04.07.2003 13:18
von Mario
Naja nach dem zweiten Brief, wo ich mit dem Anwalt gedroht habe, hat er mir geschrieben, dass er den Spoiler zum Hersteller zurückgeschickt hat und auf Antwort wartet. Ich gebe ihm noch etwas Zeit, dann die letzte Warnung und dann Anwalt.

Ich sage dann bescheid wie es letztendlich ausgegangen ist.
Kann sich aber noch einige Wochen hinziehen.