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Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

Verfasst: 06.01.2010 17:08
von RS2
Hallo,


weiß jemand von euch ob ich es vom TÜV abnehmen lassen muss wenn ich eine Hinterradabdeckung montiere?
Interessiert das überhaupt einen TÜV oder sonstwen?
Ich denke, das es sich hierbei ja nicht um ein sicherheitsrelevantes Teil handelt.

Gruß RS2

Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

Verfasst: 06.01.2010 20:08
von utzibbg
Du musst für alle Anbauteile eine ABE vorweisen. Wenn ein TÜV-Gutachten bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beiliegt, ist eine Abnahme und Eintragung erforderlich.
Den einen Prüfer interessiert es, der andere sieht es nichtmal. Wenn es hart auf hart kommt, kann es ungünstig für Dich ausgehen.
Die original SUZUKI-HRAs sind alle eintragungsfrei.

Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

Verfasst: 06.01.2010 20:28
von rennbär
Deckung! Halbwissen gepaart mit eigener Erfahrung...die da wären: als zusätzlicher Spritzschutz eintragungsfrei (auch gerade noch mal auf einer Händlerseite gesehen, SV-Markus selig hatte dazu auch was auf seiner sv-ig.de stehen...leider nicht mehr on) und persönlcih mit der abdeckung von M-Design null Probleme gehabt beim tüvven....vielleicht gibts ja fundierte Quellen dazu...

Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

Verfasst: 12.05.2015 11:32
von 90Gradiger
Hallo

Hab meine SV 1000 S erst eine Woche und an der ist die original Suzuki Hinterradabdeckung drann - leider habe ich beim Kauf keine ABE mitbekommen
Hat Diese hier vielleich jemand und könnte diese einscannen ?
Ich muss bald zur HU , und da könnte die ABE gefordert werden ?!

Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

Verfasst: 12.05.2015 13:04
von Trobiker64
Bei Motorrädern, die nach europäischen recht homologiert sind, gibt es keine konkrete Anforderungen an den Spritzschutz, er muss halt funktionell vorhanden sein. Bei alten Fahrzeugen (nach altem nationem Recht) muss eine Differenzhöhe zur Radmittelachse von max. 15cm eingehalten werden. Allerdings hatte das KBA die Prüforganisationen dazu angewiesen mit dieser Überprüfung (man kann es auch Korinthenkackerei bezeichnen :( ) aufzuhören. Bei umfassenden Radabdeckungen kann man auch anders argumentieren, da von Anbauteilen keine Gefahr ausgehen darf. Also Materialnachweis und Anbauabstände zu bewegenden Teilen sind solche Faktoren. Viel mehr wird auch bei den ABE`s und Teilegutachten nicht geprüft.

Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

Verfasst: 12.05.2015 14:21
von SVKNECHT
Ist die Originale Hinterradabdeckung nicht in der BE des Motorrades entahlten, ähnlich wie bei einem Sportpaket des Fahrzeug Herstellers bei PKWs?

Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

Verfasst: 12.05.2015 14:40
von SVKNECHT
Ist die Originale Hinterradabdeckung nicht in der BE des Motorrades entahlten, ähnlich wie bei einem Sportpaket des Fahrzeug Herstellers bei PKWs?

Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

Verfasst: 12.05.2015 14:54
von Arminator650
SVKNECHT hat geschrieben:Ist die Originale Hinterradabdeckung nicht in der BE des Motorrades entahlten, ähnlich wie bei einem Sportpaket des Fahrzeug Herstellers bei PKWs?
Müsste ähnlich sein, wie mit der Vollverkleidung. Originalteil und konnte man bei einer Neumaschine ja gleich mitbestellen. Da drückt einem der Händler ja auch keine ABE in die Hand. Oder seh' ich das falsch?

Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

Verfasst: 12.05.2015 16:43
von 90Gradiger
Ja , - um missverständnisse zu vermeiden - ich meine das Farbige Teil - vorne oben an der Schwinge:
http://shop-motorrad.suzuki.de/p/hinter ... s-1?pp=500

Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

Verfasst: 12.05.2015 22:12
von Trobiker64
Ich schrieb ja schon, das ist kein normaler Spritzschutz in Form einer Verlängerung. Von dem Teil darf keine Gefahr ausgehen. Also, Zulassung entweder über die BE ohne eigene Kennzeichnung, oder das Anbauteil hat eine eigene Zulassung per ABE (mit KBA-Nr.).

Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

Verfasst: 13.05.2015 7:51
von rennbär

Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

Verfasst: 13.05.2015 9:32
von bigrick
Ich wäre vorsichtig mit den Dingen die auf irgendwelchen Seiten stehen, auch wenn motorradonline.de nicht irgendeine Seite ist.
Jedenfalls decken sich die Infos auf motorradonline nicht mit denen des Tüv Süd.

http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
- für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
Das ist auch der Grund warum es für viele Hinterradabdeckungen keine Papiere gibt.

VG

EDIT:
Bei keinem Hersteller für HRA´s kann man nachlesen das eine ABE oder Eintragung für HRA´s erfoderlich ist. (Teilw. ist sogar das Gegenteil zu lesen)

Im Umkehrschluss würde ich folgern das das Fahrzeub ab Werk über einen Spritzschutz verfügt. Was ich darüber hinaus zusätzlich montiere dürfte damit auch per Gesetzt egal sein da damit nicht:

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.

Sollte das doch der Fall sein, müsste man ja bei ALLEM was man zusätzlich ans Fahrzeug anbaut zum Tüv/Dekra rennen und abnehmen lassen.

Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

Verfasst: 13.05.2015 12:47
von Trobiker64
bigrick hat geschrieben:2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein
Genau so ist es.

Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

Verfasst: 13.05.2015 13:14
von Jan Zoellner
RS2 hat geschrieben:Interessiert das überhaupt einen TÜV oder sonstwen?
Ich denke, das es sich hierbei ja nicht um ein sicherheitsrelevantes Teil handelt.
Das interessiert meines Wissens den TÜV, wenn die Hinterradabdeckung auch den Kettenschutz beinhaltet (ist bei meiner so).

Ciao
Jan

Re: Hinterradabdeckung TÜV-Pflicht?

Verfasst: 13.05.2015 15:45
von ake
Was lob ich mir meine Guzzi mit Kardan. :mrgreen: Habe auch eine HRA dran und der Hersteller meinte, sie müsse nicht eingetragen werden.

Gruß
AKE