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Rechtslage Verkleidungsinnenbeleuchtung

Verfasst: 10.03.2010 15:21
von Gelöschter Benutzer 12443
Weiss jemand, wie die Rechtslage ist, wenn in der Verkleidung ein paar LED's glimmen, die dem Motor der SV zu mehr Ehre verhelfen sollen? Ich mein, darf ich damit auf den Straßen rum fahren oder nur im Stehen anmachen. Mir gehts darum, ob ich des an den Lichtkreis direkt mit anbastel (perma on), oder nen separaten Schalter für brauch. Wo ist des geregelt?

Re: Rechtslage Verkleidungsinnenbeleuchtung

Verfasst: 10.03.2010 15:23
von Ati
Ich kann Dir nur sagen, dass ein Bekannter so was dran hatte und damit von der Streckenkontrolle aus dem Verkehr gezogen wurde. Jetzt hat er das fernbedient dran :lol: wer´s braucht :wink:

Re: Rechtslage Verkleidungsinnenbeleuchtung

Verfasst: 10.03.2010 15:35
von Gelöschter Benutzer 14732
Igitt, wozu denn so ein Forstinger(Aldi) Tuning, wie man bei uns so schön sagt :)

Re: Rechtslage Verkleidungsinnenbeleuchtung

Verfasst: 10.03.2010 15:37
von Geue
Dann möchte ich mal auf das Thema "Unterbodenbeleuchtung" verweisen. In der Suchfunktion findest du bestimmt Lesestoff für die nächsten Tage. Ist die selbe Gesetzeslage.

In Kurzform, im öffentlichen Straßenverkehr verboten, zu Show-and-Shine zwecken auf dem Parkplatz im Stand bzw. auf Privatgelände erlaubt.

Re: Rechtslage Verkleidungsinnenbeleuchtung

Verfasst: 10.03.2010 18:01
von Gelöschter Benutzer 12443
merci :D