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ABE Superbikelenker LSL
Verfasst: 24.03.2010 14:00
von Painkiller
Hi Svler,
sorry aber den check i ned...
bei dem SBK-Lenker flach von LSL:
Klick gibt es eine ABE dafür.
Heisst das, dass ich den nicht beim TÜV eintragen lassen muss aber den Dragbar short z. B. wo keine ABE dabei ist schon??
Dachte Sonderlenker muss man immer eintragen lassen??? Gruß PK
Re: ABE Superbikelenker LSL
Verfasst: 24.03.2010 14:07
von heikchen007
Painkiller hat geschrieben:Heisst das, dass ich den nicht beim TÜV eintragen lassen muss aber den Dragbar short z. B. wo keine ABE dabei ist schon??
Ja, dass heißt es.
Wobei der von dir verlinkte Lenker aber
keine ABE hat, sondern nur ein TÜV-Gutachten. Dieser Lenker muss daher wiederum eingetragen werden.
Es gibt aber Lenker
mit ABE, die dann auch nicht mehr eingetragen werden müssen.
Re: ABE Superbikelenker LSL
Verfasst: 24.03.2010 15:41
von Painkiller
Aber ich hab sie doch sogar schon ausgedruckt... steht groß Allgemeine Betriebserlaubnis drauf..
Schau doch nochmal....
Re: ABE Superbikelenker LSL
Verfasst: 24.03.2010 17:46
von Munky
der von ihm verlinkte lenker hat glaub schon ne abe, zumindest liegt eine im pdf format bei.
nur mit "teilgutachten" muss man doch noch eintragen lassen oder?
grüße Munky
Re: ABE Superbikelenker LSL
Verfasst: 24.03.2010 19:08
von heikchen007
In der Beschreibung des von ihm verlinkten Lenkers steht eindeutig "Mit TÜV-Gutachten."
Vieleicht mal Louis oder besser gleich bei LSL selber nachfragen, ob der Lenker nun ABE oder TÜV-Teilegutachten hat...
Re: ABE Superbikelenker LSL
Verfasst: 24.03.2010 19:12
von Goldie
Unten rechts kann man sich die ABE als pdf-Datei öffnen.
Von daher brauchste den auch nich eintragen. Musst halt nur die ABE mit dir rumschleppen.
Edit: Und denn muss da natürlich noch LSL 01 auf dem Lenker stehen.