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Frage bezüglich eines Leovince

Verfasst: 13.04.2010 14:20
von Kondi1988
Hej Leute!
Hab hier mal ein wichtiges Anliegen. Habe nen Leovince sbk geholt (gebraucht). Er hat eine eingestanzte enummer: SGI 6355 e13 0235. Dieser wurde mir aber leider ohne ABE geliefert. Ich habe jetzt wirklich jedes Gutachten auf der Leovince Seite durchforstet und finde lediglich welche mit der endummer ...0236 oder 0237...
Habt ihr ne Ahnung woran das liegen könnte? Oder ist es "egal" (was ich mir nicht vorstellen kann)^^
Danke für eure Hilfe und genießt das schöne Wetter :D

Re: Frage bezüglich eines Leovince

Verfasst: 13.04.2010 15:02
von Gelöschter Benutzer 431
Hi,

interessant wäre es zu wissen, von welchem Motorrad dieser Leovince stammt? Was bringt die die ABE, wenn sie nicht zur SV passt?

Grüße

MO

Re: Frage bezüglich eines Leovince

Verfasst: 13.04.2010 15:03
von LazyJoe
Für welches Baujahr ist er denn, und ist es die Highup-, oder die normal verlegte Version? Wenn man das weiß, kann man ja mal fragen, was bei den andern drauf steht ;)

Re: Frage bezüglich eines Leovince

Verfasst: 13.04.2010 15:46
von Kondi1988
der ist fürs bj 2003! und es ist die normal verlegte VersioN!
@MO: mir wurde ausdrücklich und öfter gesagt, dass es dür die sv650(s) sei!

Re: Frage bezüglich eines Leovince

Verfasst: 13.04.2010 19:23
von Roughneck-Alpha
Bei mir steht auch 0236/0237 drauf.Hab ihn ja auch beim kompetenten MO gekauft ;-) *schleimmodusausschalt* :mrgreen:

Re: Frage bezüglich eines Leovince

Verfasst: 13.04.2010 20:30
von Gelöschter Benutzer 431
Kondi1988 hat geschrieben:der ist fürs bj 2003! und es ist die normal verlegte VersioN!
@MO: mir wurde ausdrücklich und öfter gesagt, dass es dür die sv650(s) sei!
Na dann passt doch alles :-)...was machst du dir also Gedanken dazu :-)

E-Nummer sollte ausreichen.

Grüße

MO

Re: Frage bezüglich eines Leovince

Verfasst: 13.04.2010 20:52
von guiltY
Mir wurder vom netten DEKRA prüfer gesagt das man immer dieses gutachten dabei haben muss. Hoffe ich verstehe das richtig und das is das wovon hier die rede ist :P

Re: Frage bezüglich eines Leovince

Verfasst: 13.04.2010 20:57
von mischa
Kondi1988 hat geschrieben:der ist fürs bj 2003! und es ist die normal verlegte VersioN!
@MO: mir wurde ausdrücklich und öfter gesagt, dass es dür die sv650(s) sei!
Bei der Tante Louise kannste nachschauen für welche e-Gutachten (Homologation) der 0235 ist: http://www.louis.de/index.php?topic=art ... r=10031321. Schau mal unter "TÜV-Gutachten/ABE" nach. Die sind dort alle fein säuberlich aufgelistet. Für alle SV650 ist es z.B. die 0237, für die Knubbel auch noch die 0236.. Suchen musste schon selber.
Und man braucht überhaupt kein Gutachten mitführen. E-Nummer reicht. Ob es die passende ist kann der gute Mann seinem Computer entnehmen.

Re: Frage bezüglich eines Leovince

Verfasst: 13.04.2010 21:12
von Kondi1988
haha sehe grade die 0235 ist für eine APRILIA RSV 1000 oder APRILIA TUONO 1000 R!!!
Wie kam bitte der Typ darauf, dass der ESD für eine Suzuki Sv650 sei??? Und das ist doch unmöglich, dass der dann noch bei mir raufpasst oder? wobei beim ranhalten sah es so aus, als wenn er raufpassen würde.
@MO hab halt schon viel gelesen, dass es eben nicht reicht die enummer, weil der Bulle wissen (muss) obs auch für meine Suzi ist... :x

Re: Frage bezüglich eines Leovince

Verfasst: 13.04.2010 21:18
von Kondi1988
sehe aber unabhängig davon das hier (was ihr sicher schon kennt)
"...für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheiten nach der Richtlinie:

97/24/EU Anhang 9

Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.
Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.

Monticello im Juli 1999

SITO GRUPPO INDUSTRIALE"

ob das ausreicht bei ner Kontrolle? Dann müsste ja theoretisch keiner mehr ne ABE dabei haben...

Re: Frage bezüglich eines Leovince

Verfasst: 13.04.2010 21:25
von LazyJoe
Musst du ja theoretisch auch nicht, aber es beschleunigt die Sache halt ungemein, wenn man das Papierchen dabei hat und die Polizei nicht suchen / nachfragen muss.

Re: Frage bezüglich eines Leovince

Verfasst: 13.04.2010 22:08
von Kondi1988
also gehe ich entweder auf "risiko" säge schön meinen topf ab und hoffe darauf dass die polizei es mitmacht oder lasse es einmal zu und schaue was die sagen^^

Re: Frage bezüglich eines Leovince

Verfasst: 13.04.2010 23:28
von Kondi1988
sagen wir mal die bullen sagen ohne ABE=keine Zulassung! Bekomme ich dann sofort ein Bußgeld und muss den ESD abschrauben?

Re: Frage bezüglich eines Leovince

Verfasst: 14.04.2010 14:56
von Twinkie
Die E-Nr. reicht mittlerweile als Nachweis aus.

Wenn dein ESD laut E-Nr. zugelassen und nicht zu laut ist, ist das nix mit abschrauben.
Da sollen sie dann erstmal schön messen....

Re: Frage bezüglich eines Leovince

Verfasst: 14.04.2010 15:10
von littleBigBike
@ Kondi: wenn dein Pott für ne RSV/Tuono zugelassen ist, würde ich den zurückgeben!! Reifen und Auspuff werden bei Verkehskontrollen meist sehr genau gecheckt!