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Rückfahrkamera erlaubt?

Verfasst: 12.05.2010 15:40
von Sn00pX
Hey ich wollte mal fragen ob jemand weis, ob ich an meine SV eine rückfahrkamera anbauen darf? Also vorne im cockpit ein 4"-5" zoll großer Bildschirm der mir eine Rückansicht zur Verfügung stellt.
Praktisch als erweiterung zu den normalen Rückspiegeln um mehr toten Winkel auszuschließen ohne sich umdrehen zu müssen. Fänd ich 1. mal cool 2. einfach ein weiterer Sicherheitsaspekt.

Wäre super wenn jemand ein Antwort parat hätte oder sogar aus Erfahrung sprechen kann, ich kenns eigentlich nur aus US videos, die damit sogar oft ihre Rückspiegel komplett ersetzen.

Re: Rückfahrkamera erlaubt?

Verfasst: 12.05.2010 15:40
von Gelöschter Benutzer 14732
Warum solltest du nicht "dürfen"?

Re: Rückfahrkamera erlaubt?

Verfasst: 12.05.2010 16:08
von SimonSan
Die Wege des Gesetzes sind unergründlich ;)
Ich glaube, wenn du die Kamera nur zusätzlich einbauen willst, sollte das kein Problem darstellen.
Hier wurden damit die Rückspiegel sogar ersetzt: http://www.1000ps.de/modellnews-2286231-Suzuki_GS_500_E
Das Ding hat soweit ich weiß Tüv.

Re: Rückfahrkamera erlaubt?

Verfasst: 12.05.2010 16:16
von bullit006
okay der vergleich ist etwas gewagt aber der neue (vllt auch schon der alte) touareg hat auch sowas also eine rückfahrkamera aber die geht ab 30km/h aus... ob das jetz vom gesetzgeber so vorgeschrieben ist keine ahnung... nur es wär schon eine gewisse ablenkung ... wie nen lcd-bildschirm wo du nen film gucken könntest

Re: Rückfahrkamera erlaubt?

Verfasst: 12.05.2010 16:17
von Gelöschter Benutzer 14732
Audi Navi Systeme mit TV Funktion müssen auch ausgehen ab 30km/h, ist Vorschrift, aber wenn er den Monitor zb. als Zusatz anbringt, keine Ahnung, ruf beim TüV an^^

Re: Rückfahrkamera erlaubt?

Verfasst: 12.05.2010 23:48
von K.haos-Prinz
Lass das ganze doch als Spiegel eintragen. Dann könntest Du sogar die Spiegel abbauen, sofern der Bildschirm groß genug ist, Du genug siehst und einen TÜV´er findest, der Dir das einträgt.
Ich zitiere mal aus der STVO:

§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht.


(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

Re: Rückfahrkamera erlaubt?

Verfasst: 13.05.2010 1:54
von Nülle
Ich wollte das auch mal machen, mir hat der TÜV gesagt, dass ich die gerne einbauen kann, aber ich bräuchte immernoch mindestens zwei Spiegel.. der Gesetzestextauszug lässt aber Interpretationsspielraum

Re: Rückfahrkamera erlaubt?

Verfasst: 13.05.2010 13:09
von utzibbg
Es gibt sogar einen Helm mit eingebautem Rückspiegel. Da sieht man knapp überm Visier den rückwärtigen Verkehr.
Sicherer ist es bestimmt. Manchmal fehlt mir beim Überholen auch die Zeit nochmal einen Blick in den Rückspiegel zu werfen, ob nicht tatsächlich noch im letzten Moment einer noch vor mir vorbei will. Ausserdem muss man nicht die Ellebogen zur Seite nehmen, damit man was sieht und den Kopf zur Seite drehen.
Mit der Kamera stell ich mir problematisch vor. Zum einen meist schwarz-weiß und zum Zweiten nicht besonders hell. Wenn also die Sonne draufscheint, ists nicht besonders aufschlußreich.
Des weiteren die Anbringung - relativ grosses Display, Kabelverlegung und Vibrationsempfindlichkeit der Kamera.

Re: Rückfahrkamera erlaubt?

Verfasst: 13.05.2010 14:16
von x-stars
Wie wärs mit ner Goldwing, da hast nebend er Rückfahrkamera auch gleich den Rückwärtsgang und ne Dreizimmerwohnung dabei... :roll: