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Rahmen hochglanz polieren, erlaubt?

Verfasst: 15.07.2003 17:04
von Spyke
Bin am überlegen ob ich meinen Rahmen polieren lasse, ist das erlaubt?
Mfg Maik

Verfasst: 15.07.2003 17:09
von SVS-Kyb
Also langsam nehmen die "Darf ich das"-Fragen überhand... :roll:

Aber Du hast Glück: Du darfst den Rahmen nicht nur polieren, Du darfst ihn Dir sogar in rosa anmalen. :lol:

Verfasst: 15.07.2003 17:12
von Spyke
Damit mein mopped so aussieht wie deins :twisted: ? Ne danke :wink:

Verfasst: 15.07.2003 17:16
von SVblue
Naja, allerdings sollte man dabei sicher vorsichtig an die Sache heran gehen - nicht um sonst ist/war ein Warnaufkleber am Rahmen. Ich denke, dass man besonders bei den Schweißnähten aufpassen sollte und nicht zuviel wegpoliert. Aber dass es verboten ist wäre mir neu (höchstens eintragungspflichtig).

Verfasst: 15.07.2003 17:18
von peter_s
Hallo!

VORSICHT! Meines Wissens IST es verboten, da dadurch der Rahmen geschwächt werden kann. Ich kann mich jetzt allerdings nicht auf eine Quelle berufen, bin mir jedoch ziemlich sicher.

mfg, Peda

Verfasst: 15.07.2003 17:23
von SVS-Kyb
Rahmen schwächen durch polieren? ... wieviel mm sollen denn da abgetragen werden? :roll:

Mal abgesehen davon, daß ein polierter Rahmen im Vergleich zum originalen doch besch***** aussieht und putzen möchte ich den auch nicht müssen. :wink:

Verfasst: 15.07.2003 17:31
von Aldo
ich denke auch gehört zu haben (klingt gut gäh :roll: ) daß Rahmen polieren nicht erlaubt ist! wegen der Querschnittsschwächung!

frag mal lieber die Männer von der Werkstatt oder den Onkel vom TÜV!

hier prallen leider wieder mal unterschiedliche, nicht fundamentierte, Meinungen aufeinander, die dir so sicher leider auch nicht weiterhelfen! sorry!

Verfasst: 15.07.2003 17:37
von lelebebbel
ich weisses auch nicht, aber fragt doch mal den besitzer dieses heissen gerätes hier (ich hab einfach ma nach nem deutschen motorrad mit poliertem rahmen gesucht):

Bild


quelle:
http://www.excell-promotorbikefashion.de/Gallerie2.htm

"heisses gerät" bezieht sich auf das motorrad :wink:

Verfasst: 15.07.2003 17:46
von RAINOSATOR
tach,

das problem ist halt nur das der tüv mensch die nächste abnahme verweigern kann weil niemand weiss wie der rahmen vor dem polieren aussah,
da es in der vergangenheit einige leute mit dem wegschleifen von gussgraten/poren wohl etwas übertrieben haben( und evtl.unfallspuren)
also unbedingt vorher den local Tüv-pisser fragen


mfg raino

Verfasst: 15.07.2003 17:51
von Bombwurzel
Also in vielen Tuning-Artikeln zum Thema Rahmen hab ich nur folgende Version gelesen, und nur die leuchtet mir auch ein.

Du darfst den Rahmen selbst verständlich polieren, auch die Schweißnähte. Das Einzige was du nicht darfst, ist das Glattschleifen der Schweißnähte, weil dadurch die Tragfähigkeit des Rahmens beeinträchtigt wird.

Überlegt doch mal wieviel Material beim Polieren des Rahmens abgetragen wird. Sind doch höchstens ein paar 100stel Millimeter. Das dürfte sogar noch im Bereich von Fertigungstoleranzen liegen.

Verfasst: 15.07.2003 17:56
von NOREIA
Ich weiss nicht mehr wo habe aber mal gelesen das HONDA der erzigste ist der Polieren erlaubt.

Verfasst: 15.07.2003 18:11
von Bombwurzel
Hab folgendes zu dem Thema gefunden:
Das nachträgliche Verchromen, Vernickeln oder Eloxieren von Motorradrahmen, -schwingen, Rädern und sonstigen Fahrwerksbauteilen ist grundsätzlich unzulässig, da dadurch eine Versprödung des Materialgefüges stattfindet oder zumindest nicht ausgeschlossen werden kann.

Für das nachträgliche Polieren von Fahrzeugrahmen, Schwingen und sonstigen Fahrwerksbauteilen erteilen die Motorradhersteller in der Regel keine Freigabe, da beim Polieren ein Materialabtrag stattfindet (besonders im Bereich der Schweißnähte), und bei mangelhafter Schutzschicht eine nachträgliche Oxidation einsetzt.

Polierte Fahrzeugrahmen werden daher bei der Untersuchung gemäß § 29 der StVZO als "EM" (erheblicher Mangel) eingestuft.

Sollte eine Herstellerfreigabe für das Polieren von Fahrzeugrahmen vorliegen, so müssen grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllt sein und sind vom Prüfingenieur entsprechend zu überprüfen:


fachlich einwandfreie Arbeit
Materialabtrag vernachlässigbar gering, so daß Gestaltfestigkeit des Rahmens erhalten bleibt
Zum Oxidationsschutz muß eine Schutzschicht auf die polierten Flächen aufgetragen sein (z.B. Klarlack)
Also generell zwar verboten, jedoch bei fachgerechter Ausführung durch Einzelabnahme genehmigt.

Übrigens, die Verkäuferin bei einem Suzi-Händler in der Nähe hat eine SV mit poliertem Rahmen. Ist also machbar.

Verfasst: 15.07.2003 18:12
von RAINOSATOR
>>überleg doch mal<<

genaugenommen erziehlt man durch das polieren von metallen eine

ERHÖHUNG der stabilität ,

da eine raue oberfläche eine stärkere neigung zum reissen aufweisst als eine glatte (polierte) fläche..

beisp. pleuel polieren=drezahlfester
bei guzzi gern gemacht:kipphebel polieren

aber das interessiert gewisse leute halt nich..

mfg raino

Verfasst: 15.07.2003 18:17
von Aldo
Bombwurzel hat geschrieben:Hab folgendes zu dem Thema gefunden:.....
Also generell zwar verboten, jedoch bei fachgerechter Ausführung durch Einzelabnahme genehmigt.
top! wo hast du denn das gefunden? haben mich meine Erinnerungen doch nicht getäuscht!

habe inzwischen auch meine Werkstatt mal angerufen! Ihre Antwort: "die Felgen polieren wir dir, nicht aber den Rahmen! das bekommst du beim TÜV nämlich wahrscheinlich nicht durch!"

Verfasst: 15.07.2003 18:24
von Supastar
Moin,

der Effekt wird Kerbwirkung genannt und wird durch das Polieren tatsächlich verringert.
Ich kann mir nicht vorstellen das das nicht erlaubt sein soll, bei Felgen sagt da ja auch keiner was dagegen.
Einfach den freundlichen TÜV-Prüfer fragen, dann bekommst Du Deine Antwort.
Aber persönlich beim TÜV vorsprechen, das klappt immer besser als am Telefon!!!