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Xenon für die Suzi?

Verfasst: 20.10.2010 10:26
von OttmarX
Ich habe diesen eBay-Artikel gefunden.
Oder Hier gibts das als Bi-Xenon.

Hört sich nicht uninteressant an.

Re: Xenon für die Suzi?

Verfasst: 20.10.2010 10:34
von Jonny
Ist halt immer noch das Problem mit dem Gesetz. Du hast keinerlei Zulassung für das ganze und Xenon sieht man halt echt sofort, wenn das verbaut ist.

MFG Jonny

Re: Xenon für die Suzi?

Verfasst: 20.10.2010 11:39
von SV-Rider-1991
brauch man für xenon ne zulassung ???? wiso das denn ? ist doch einfach nur das abblendlicht was heller ....

muss das wirklich eingetragen werden ?? davon hab ich noch nichts gehört....wust ich nicht ...

also das ist doch quatsch....wegen hellerem licht das eintragen zu müssen.

Re: Xenon für die Suzi?

Verfasst: 20.10.2010 11:45
von nille
Die Birnen in Deinem Scheinwerfer haben eine e-Nummer.
Dieses Xenon-Kit nicht - da fährste ohne BE und Versicherungsschutz.

Re: Xenon für die Suzi?

Verfasst: 20.10.2010 12:02
von Big_L
Mal angenommen es wäre in Ordnung:

Hätte das Umrüsten auf Xenon nicht auch weitere umfangreiche Folgen? Hab mich mal wegen Xenon Scheinwerfern für's Auto erkundigt und mir wurde gesagt, dass die Lichtmaschine sowie der Kabelbaum umgerüstet werden müssten zwecks Stromversorgung. Außerdem ist angeblich eine Scheinwerfer-Wascheinrichtung vorgeschrieben, da das grelle Licht durch ein dreckiges Glas stärker gestreut wird und somit andere geblendet werden können...

Gruß

Re: Xenon für die Suzi?

Verfasst: 20.10.2010 12:11
von heikchen007
Hier im Forum schon mal mit dem Wort Xenon gesucht? Wohl kaum, ansonsten kämen solche Fragen nicht mehr... :roll:

Nur mal als Beispiel: Klick..., da sind einige Antworten darin, warum Xenon an der SV nicht geht / nicht legal wäre.

Re: Xenon für die Suzi?

Verfasst: 20.10.2010 13:10
von OttmarX
Ich frage mich, wie BMW das eingetragen bekommen hat.
Normalerweise müssen Xenon-Scheinwerfer selbstjustierend sein
und, wie weiter oben schon gescgrieben, auch eine
Reinigungsanlage haben.

Ich war mir schon darüber im Klaren, als ich das gepostet habe,
dass das z.Zt. nicht gesetzeskonform ist. Aber eine preiswerte
Möglichkeit besseres Licht zu bekommen, ist ja auch nicht zu
verachten.

Re: Xenon für die Suzi?

Verfasst: 20.10.2010 13:25
von Dragon-Rider
Kann meinen Vorrednern nur recht geben.
Es ist nicht Tüv Konform. Mir kamen schon genug solcher Spezialisten entgegen, die solche kits verbaut hatten und es hat teilweise einfach nur tierisch geblendet.
BMW hat es hinbekommen, indem sie eine Vorrichtung einbauten bei dem sich das licht während des Fahrens regulieren kann.
Sprich weitenregulierung was auch noch vorgeschrieben sein muss (ist nach meinem wissen her auch "wichtiger" als das reinigungssystem)

MfG Simon :) cross

Re: Xenon für die Suzi?

Verfasst: 20.10.2010 21:06
von green650
OttmarX hat geschrieben:Ich frage mich, wie BMW das eingetragen bekommen hat.
Normalerweise müssen Xenon-Scheinwerfer selbstjustierend sein
und, wie weiter oben schon gescgrieben, auch eine
Reinigungsanlage haben.

Ich war mir schon darüber im Klaren, als ich das gepostet habe,
dass das z.Zt. nicht gesetzeskonform ist. Aber eine preiswerte
Möglichkeit besseres Licht zu bekommen, ist ja auch nicht zu
verachten.

BMW hat eine Ausnahmegenehmigung/Einzelgenehmigung wie immer man es auch ausdrücken darf.
Fakt ist es sie dürfen es offiziell und legal.

Was Du legal durchboxen kannst (momentan noch) beim TÜV ist nur das Fernlich als Xenon-Variante.

Mehr nicht.

Re: Xenon für die Suzi?

Verfasst: 22.10.2010 14:44
von Punisher
green650 hat geschrieben:...
Was Du legal durchboxen kannst (momentan noch) beim TÜV ist nur das Fernlich als Xenon-Variante.

Mehr nicht.
Und auch das nur mit entsprechend ausgelegtem und zugelassenem Scheinwerfer.

Re: Xenon für die Suzi?

Verfasst: 22.10.2010 19:03
von Ati
Punisher hat geschrieben:
green650 hat geschrieben:...
Was Du legal durchboxen kannst (momentan noch) beim TÜV ist nur das Fernlich als Xenon-Variante.

Mehr nicht.
Und auch das nur mit entsprechend ausgelegtem und zugelassenem Scheinwerfer.
jepp, gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. aber schaut mal in den Fred, den Heikchen verlinkt hat, Dort steht doch bereits alles dazu drin.