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Rückbau auf Serienzustand- erneute TÜV-Abnahme
Verfasst: 26.01.2011 16:15
von SelinaZ
Salute zusammen,
meine SV ist momentan noch mit einem Superbike-Lenker ausgestattet. Nun soll sie jedoch wieder den Original-Stummel-Lenker bekommen, also in den Serienzustand zurück versetzt werden.
Ich habe beim TÜV angerufen, dort sagte man mir JEDER Umbau müsse erneut begutachtet werden. Bei der DEKRA wurde mir gesagt, dass beim Zurückversetzen in den Serienzustand keine Begutachtung stattfinden muss. Außerdem seien Eintragungen im Fahrzeugbrief immer als optionales Add-on zum Serienzustand zu verstehen.
Nun bin ich verwirrt!
Was stimmt denn nun? Bzw. Wo kann ich nachlesen, was der Dekra-Mensch mir erzählt hat.
Danke für Eure Hilfe.
Beste Grüße,
Selina
Re: Rückbau auf Serienzustand- erneute TÜV-Abnahme
Verfasst: 26.01.2011 16:19
von Torte
Mahlzeit...
also wenn du deine Maschine in den Originalzustand zurückversetzt, brauchst du nicht zum TÜV, da die Maschine im Originalzustand ja eh eine Zulassung hat!
Re: Rückbau auf Serienzustand- erneute TÜV-Abnahme
Verfasst: 26.01.2011 16:24
von SelinaZ
Heya,
danke für die schnelle Antwort. Kann ich das irgendwo nachlesen und ausdrucken?
Ich sehe mich schon stotternd einem Polizisten erklären, wo der Superbike-Lenker geblieben ist.
So für mein Frauen-Gewissen: Was zum Ausdrucken zum Unter'm-Sitz-rumfahren, Schwarz auf Weiß?
Beste Grüße,
Selina
Re: Rückbau auf Serienzustand- erneute TÜV-Abnahme
Verfasst: 26.01.2011 16:30
von Roughneck-Alpha
Die bei der DEKRA haben recht.
Also einfach nicht verrückt machen lassen und entspannt ankommen

Re: Rückbau auf Serienzustand- erneute TÜV-Abnahme
Verfasst: 26.01.2011 16:34
von nille
Einfach nicht so viele Gedanken machen...
Wenn Du die SV in den Serienzustand zurück baust,
brauchst Du nicht zum Tüv, denn mit den Serienteilen
wurde die SV homologiert - schwarz auf weiß nachzulesen
in der Fahrzeug-ABE, erhältlich beim Kraftfahrtbundesamt

Re: Rückbau auf Serienzustand- erneute TÜV-Abnahme
Verfasst: 26.01.2011 16:37
von Torte
Tja, wo das genau steht kann ich dir nicht sagen!Aber es wäre ja zu verrückt wenn die Polizei ein Original-Teil in Frage stellen würde!? Dann müssten die ja das ganze Moped in Frage stellen!
Also ich habe mein Bock mit SBL gekauft und habe Ihn auch wieder auf Stummel zurückgerüstet------habe bis jetzt noch nie Probleme damit gehabt!!!--weder beim Tüvmann noch bei der Rennleitung (Polizei)
Also, draufsetzen, losfahren, Spaß haben

Re: Rückbau auf Serienzustand- erneute TÜV-Abnahme
Verfasst: 26.01.2011 16:47
von SelinaZ
Hallo zusammen,
vielen Dank für die vielen und schnellen Antworten!
Gut dann entspann ich mich jetzt und kauf' vom gesparten Geld ein Tanktäschchen (Frauen halt...)
Beste Grüße,
Selina
Re: Rückbau auf Serienzustand- erneute TÜV-Abnahme
Verfasst: 26.01.2011 16:54
von Torte
viel Spaß beim Shoppen

Re: Rückbau auf Serienzustand- erneute TÜV-Abnahme
Verfasst: 26.01.2011 18:35
von x-stars
Deine Frage nach der Polizei zeigt auf, wo das Verständnisproblem liegt:
Du musst nicht zur Dekra/Tüv/whatever die die Sachen abnehmen lassen. Du musst aber sehr wohl zur Zulassungsstelle und die Papiere berichtigen lassen: Den alten Abnahmezettel, wo der Lenker draufsteht, brauchst du dafür nicht mit hinschleppen, da die Papiere einfach neu ohne die Eintragungen ausgefertigt werden. Ein Polizist kann also bei einer Kontrolle nichts fragen, da nichts drinsteht. Wenn du mit den alten Papieren, wo der lenker noch drinsteht fährst, hast du hingegen ein Problem: DIe Zulassung gilt für den Zustand, der in den Papieren steht. Also im Klartext: Was drinsteht, muss auch dran sein (Ausnahmen sind nur Eintragungen, wo ein optional mit beisteht, z.B. Reifeneintragungen, wo steht "auch erlaubt: Michelin Superreifen Modell XYZ").
Re: Rückbau auf Serienzustand- erneute TÜV-Abnahme
Verfasst: 26.01.2011 20:29
von SelinaZ
Wenn du mit den alten Papieren, wo der lenker noch drinsteht fährst, hast du hingegen ein Problem: DIe Zulassung gilt für den Zustand, der in den Papieren steht.
Das ist das, was mir ja beim TÜV gesagt wurde. Der Dekra-Mitarbeiter dagegen sagt, der Rückbau zum Originalzustand muss nicht eingetragen werden, weil das Fahrzeug im Originalzustand ohnehin eine BE hat.
Den alten Abnahmezettel, wo der Lenker draufsteht, brauchst du dafür nicht mit hinschleppen, da die Papiere einfach neu ohne die Eintragungen ausgefertigt werden.
In den Papieren stehen weitere Features, die aber noch verbaut sind und es auch bleiben. Ich denke nicht, dass ich einfach nur den Lenker streichen lassen kann.
Da sind wir ja beim alten Problem.
Woher sind deine Infos?
Re: Rückbau auf Serienzustand- erneute TÜV-Abnahme
Verfasst: 26.01.2011 21:27
von x-stars
Nach meinem Verständnis in §21 StVZO (
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__21.html):
Durch den Anbau entspricht dein Fahrzeug nicht mehr dem Zustand, für den Suzuki eine Typgenehmigung hat. Ergo bist du zum Tüvonkel gefahren und hast dir Bescheinigen lassen, dass dein Fahrzeug durch die Anbauten trotzdem noch verkehrssicher ist. Mit dem Gutachten bist du zur Zulassungsstelle und hast deine Zulassung bekommen. Wenn du nun nur Teile davon wieder loswerden willst, hast du einen Fahrzeugzustand, für den weder die Suzuki-Typgenehmigung (Urzustand vom Werk), noch deine alte Genehmigung (der Zustand, den der Tüvprüfer für ok befunden hat) gilt. Also hatte der Tüv-Onkel recht und du musst es erneut vorführen und den neuen Ist-Zustand begutachten lassen. Hat die Dekra dich vllt falsch verstanden? Wenn du den kompletten Ur-Zustand herstellst, brauchst du nat. nicht vorführen, willst du aber nur ein "altes" Teil behalten, ists ein neuer Zustand, für den es ohne Gutachten keine Zulassung gibt. Die Zulassungsstelle entscheidet schließlich nichts, sondern erlaubt nur das, was ihr als "gut" nachgewiesen wird. Und das "gut" befinden muss halt eine berechtigte Stelle wie Tüv/Dekra machen, selbst wenn man als normaler Mensch sagen würd: Vorher war doch auch alles klar, nur weil jetzt einzweidrei Teile weniger dran sind...
Bin aber auch nur Rechts-Laie. Kannst ja mal deine Zulassungsstelle fragen, ob sie dir nur Teile von deinem alten Eintragungswisch eintragen, aber denk mal, die Stellen sich da einfach quer, was Neubegutachtung heißt.
Re: Rückbau auf Serienzustand- erneute TÜV-Abnahme
Verfasst: 26.01.2011 21:36
von Schumi-76
Es könnte wirklich knifflig werden. es gibt auch Umbauten die nur im Zusammenhang mit anderen ausführbar sind, zb. Schwinge + Laufrad. woher sollen die in der Zulassungsstelle jetzt bitte wissen dass zb. die Stahlflex-Bremsleitungen auch mit den Stummeln funktionieren? Könnte mir also gut vorstellen, dass wenn der Lenker ausgetragen werden muss, dass das nur in Verbindung mit einer Neuvorstellung beim Tüv, o.ä. funktioniert. Aber wissen tu ichs nicht, hab noch nix austragen lassen
Gruß Patrick
Re: Rückbau auf Serienzustand- erneute TÜV-Abnahme
Verfasst: 26.01.2011 22:57
von SelinaZ
Heya,
gibt ja doch noch eine richtige Diskussion. Da habe ich was angerichtet.
Also, ich bin davon überzeugt, dass der Dekra-Mitarbeiter mich richtig verstanden hat. Ich fragte ja konkret nach dem Austragen aus dem Fahrzeugbrief.
Daraufhin wurde mir gesagt, dass Rückbau grundsätzlich weder erneut geprüft werden noch aus den Papieren ausgetragen werden muss.
Das einzige, was am Ende der Umbauaktion nicht original sein wird, ist der Auspuff. Und mal ehrlich: Kann wirklich in Frage gestellt werden, ob der Shark-Auspuff auch ohne den SBL einwandfrei funktioniert?
Allerdings geht es hier um Ämterei, da bringt das wahrscheinlich nichts, vom normalen Menschenverstand auszugehen.
Beste Grüße,
Selina
Re: Rückbau auf Serienzustand- erneute TÜV-Abnahme
Verfasst: 27.01.2011 9:39
von Ati
SelinaZ hat geschrieben:Allerdings geht es hier um Ämterei, da bringt das wahrscheinlich nichts, vom normalen Menschenverstand auszugehen.
Beste Grüße,
Selina
Womit Du 1a Recht hast. Bei meinem Auto wollten sie für die Eintragung der Felgen eine gültige AU sehen

Ich fahre seither mit der Prüfbescheinigung vom TÜV spazieren und versuche den Schwachsinn der Ämter zu meiden.
Allerdings soll es Ablauffristen geben, die eine Eintragung erzwingen sollen. Also das Spazierenfahren soll auf Dauer nicht rechtens sein. Das ist mir aber einen Versuch wert. Kann nicht mehr passieren, als dass man es dann eintragen/austragen lassen muss.
Zu Deinem Problem habe ich grad noch mal konkret nachgefragt. Wie weiter oben schon gesagt wurde, muß das Motorrad vorgestellt werden, auch wenn es auf original zurück gebaut wurde. Solange auch nur eine einzige eintragungspflichtige Veränderung noch weiter existiert, muss der TÜV das begutachten. Die Zulassungstellen entscheiden in keinem Fall darüber, ob eine Sache richtig oder falsch ist. Das TÜV Geld kostet, ist zwar klar, jedoch kann man den Preis verhandeln (nur so als Tip). So was sollte man genau deshalb beim TÜVer des Vertrauens machen lassen und nicht bei großen Dekra-Stellen.
Grenzwertig in diesem Zusammenhang ist der An-/Abbau der Vollverkleidung der Kante. Normalerweise sind Vollverkleidungen recht komplex verbaut, sodass ein Prüfung unerläßlich ist. Da es die SV in der S-Version aber sowohl mit als auch ohne Verkleidung gab und selbige nicht wirklich implementiert ins Motorrad ist, muss selbige nicht ein- oder ausgetragen sein.
Superbikeumbauten sind aber nicht nur einfach Lenkerwechsel Aktionen. Bowdenzüge und Schläuche sind ebenfalls anders. Und SBL ist nicht Serie, also muss geprüft werden.
Hintergrund ist eine eventuelle Sicherstellung im Fall eines Unfalls oder auch wegen einen zu lauten Auspuffs. Wird hierbei festgestellt, dass nicht eingragene Umbauten vorliegen, dann wird es schon deutlich schwieriger beim Umgang mit Behörden.
