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Eintragung Vollverkleidung an Knubbel
Verfasst: 16.02.2011 19:33
von madmax 650
Wieviele von euch fahren denn mit eingetragener Vollverkleidung auf der Straße? Ist dazu zwangsweise ein Gutachten/ABE erforderlich, oder ist die Eintragung auch ohne möglich? Dabei meine ich allerdings komplette Vollverkleidungen wie die von armourbodies (=twowheeljunkie), kompo-tech....etc, nicht die Unterteile die man unter die originale Verkleidung schraubt.
Wie streng wird das gesehen, wenn man ohne Eintragung mit Vollverkleidung unterwegs ist? Bei nicht eingetragenem Auspuff passiert je eher wenig, wenn er nicht allzu laut ist. Aber eigentlich fährt man dann doch auch ohne Versicherungsschutz, oder?
Re: Eintragung Vollverkleidung an Knubbel
Verfasst: 16.02.2011 19:43
von nille
Die Verkleidungsunterteile von 5-Stars, Gimbel und Co haben eine ABE.
Rennverkleidungen, sind meist aus GFK und werden höchstens mit Materialgutachten
geliefert, wenn diese von einem deutschen Hersteller stammen.
Für die von Twowheeljunkies gibt es keine Papiere, denn das interessiert im
Amiland niemanden
Ja richtig, der Versicherungsschutz geht flöten...
Re: Eintragung Vollverkleidung an Knubbel
Verfasst: 16.02.2011 22:26
von Puffbohne
madmax 650 hat geschrieben:
Wie streng wird das gesehen, wenn man ohne Eintragung mit Vollverkleidung unterwegs ist? Bei nicht eingetragenem Auspuff passiert je eher wenig, wenn er nicht allzu laut ist. Aber eigentlich fährt man dann doch auch ohne Versicherungsschutz, oder?
Ich kenne eigentlich kaum (ja es gibt auch welche) eingetragene Sportauspüffe.
Da für dieses Anbauteil eine sogenannte "E-Nummer", die auf dem AUspuff eingestanzt ist, ausreicht.
Ist der DB-Eater draußen bei den Teilen werden 50 € plus 23,50 € Bugeld fällig.
Ein Auspuff ohne einer Nummer, oder sogenannte Racingtöpfe werden in der Regel komplett vor Ort sichergestellt und du darfst noch ein Gutachten über die Geräuschmessung usw. bezahlen.
Ohne Versicherungschutz fährst du erstmal nicht.
Allerdings klemmt sich ein Fußgänger bei einem Unfall ein Bein in deiner nicht zugelassenen Vollverkleidung ein (ich würde sagen dieses Beispiel ist nicht weit hergeholt), dann wird dich deine Versicherung in Regress nehmen, da durch das Anbauteil die BE erlöschen ist.
Sprich du darfst Schmerzensgeld, Krankenhausaufenthalt, Behandlungskosten etc. aus eigener Hand bezahlen... 6-stelliger Bereich der Schadenshöhe ist da wohl nicht auszuschließen...
Re: Eintragung Vollverkleidung an Knubbel
Verfasst: 17.02.2011 6:56
von x-stars
Teile mit ABE musst du nicht eintragen lassen, dafür gibts doch eben die ABE. Wenn nur ein Teile- oder Materialgutachten vorliegt, muss es abgenommen werden.
Sprich du darfst Schmerzensgeld, Krankenhausaufenthalt, Behandlungskosten etc. aus eigener Hand bezahlen... 6-stelliger Bereich der Schadenshöhe ist da wohl nicht auszuschließen...
Der Regress ist auf 5000 Euro pro Obliegenheitsverletzung gedeckelt

Re: Eintragung Vollverkleidung an Knubbel
Verfasst: 17.02.2011 7:13
von frankenbub883
ich sags ja nur ungern aber die von nille genannten mit ABE bzw TÜV-Gutachten sind alle nur Unterverkleidungen keine Vollverkleidungen auch wenn das gerne mal verwechselt wird
ich denke was madmax650 meint ist eher sowas
http://kgcycles.com/SVSfull22.jpg
und sowas gibts leider nicht mit ABE oder Gutachten irgendwo zu kaufen.
Re: Eintragung Vollverkleidung an Knubbel
Verfasst: 17.02.2011 10:42
von nille
frankenbub883 hat geschrieben:ich sags ja nur ungern aber die von nille genannten mit ABE bzw TÜV-Gutachten sind alle nur Unterverkleidungen keine Vollverkleidungen...
Dann ließ nochmal genau, was ich geschrieben habe.