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[Frage] Eintragen folgender Teile....

Verfasst: 11.08.2003 17:58
von Mario
Hallo!!!

1. Hinterradabdeckung:

Habe mir die Hinterradabdeckung von GFKmatscher geholt. (übrigens feinste Qualli). Wie ist das nun mit dem Eintragen. Habe mich schon hier im Forum belesen. Das ist ja ein hin und her. Der eine sagt, ja muss eingetragen werden, der andere nein, der andere man muss die ABE mitführen........ Kann einer mal was verbindliches sagen.

2. Bugspoiler

Hatte vorher einen anderen dran. Der passte leider nicht, ist aber schon in die Papiere eingetragen. Damit dürfte alles okay sein denke ich, denn wer weiß schon, dass das nicht der ist. Sehen ja beide fast gleich aus.

3. Auspuff

Es geht um das schon viel diskutierte Thema DB-Eater / Sportauspuff. Ich habe einen BSM Future Extreme mit DB-Eater. Kann ich die neue Auspuffanlage eintragen lassen? Dann ist es ja aber so, dass die DB-Werte gar nicht stimmen. Können die auch umgetragen werden? Also höher? Müssten Sie ja, denn sie sind lauter und damit wäre die Betriebserlaubnis erloschen. Wenn ich meinetwegen bei uns am Institut für Fahrzeugtechnik eine Geräuschmessung machen lassen und dann zum TÜV gehe und die zeige und dann sage ich möchte diese Anlage eingetragen haben, mit der neuen DB Zahl. Ist das möglich?

Grüße
Mario

Re: [Frage] Eintragen folgender Teile....

Verfasst: 11.08.2003 18:13
von Gast
1. Hinterradabdeckung:
Je nach Hersteller ist es erforderlich, die ABE mitzuführen oder das Teil eintragen zu lassen.
Bei Eigenbau solltest du beim TÜV vorher vorbeischauen und mal nachfragen, ob es Probleme geben könnte.

2. Bugspoiler

Kannst es ja mal probieren, sehe eigentlich auch keine Probleme.

3. Auspuff

- muss nicht eingetragen werden, wenn eine EG-ABE erteilt wurde (Nummer aufgedruckt oder eingestanzt)
- wenn er zu laut ist, erfolgt ein Mängelbericht mit der Auflage, einen anderen Endtopf zu montieren und die Maschine nochmals vorzustellen.
Wenn du gleich mit dem Original-Endtopf zum TÜV fährst, ersparst du dir evntl. Probleme
Einen höheren Geräuschpegel eintragen zu lassen ist aussichtslos.

Verfasst: 11.08.2003 18:40
von Mario
Könnte ich auch ne ABE von einer anderen Hinterradabdeckung mitführen. Meinetwegen eine von einer Orginalen von Suzuki? Merkt ja auch keiner.

Verfasst: 12.08.2003 8:55
von Gast
Warum nicht, kommt auf nen Versuch an.

Wenn der TÜVer erstmal 5 Kilo ABEs vorgesetzt bekommt, und die ersten 2-3 Stück okay sind, dann stellt der auch keine doofen Fragen mehr.
So eine TÜV Überprüfung kostet immer gleich viel, egal wie lange sie dauert. Da wird der TÜVer den Teufel tun und sich 2h mit deinem Mopped beschäftigen.

Verfasst: 13.08.2003 14:26
von el Kaputtnik
Mahlzeit!

ABEs mitschleppen ist doch nervig, bau dein Mopped um, geh zum TÜV und lass alles(!) eintragen - ruckzuck hast du nen Fahrzeugschein mit Zusatzblatt 8) hehe, kommt find ich besser als ein Stapel ABEs. :lol: Reifenfreigaben kannst du dann auch gleich eintragen lassen (hab ich machen lassen), dann brauchste net mal die Freigaben rumschleppen.

Verfasst: 13.08.2003 14:32
von Gast
Und was machste, wenn du die eingetragenen Teile abbaust, umbaust oder sonstwas mit machst?
Wieder zum TÜV und austragen lassen?

Alleine der Stress der damit verbunden ist, wär mir die Sache nicht wert.

Ausserdem geht nix über den Blick der Rennleitung, wenn du auf die Frage "Ist da was umgebaut?" mit einem Papierberg ankommst, der die gesamte Sitzbank ausfüllt.
Wo Polizisten doch für ihr Leben gerne Papier wälzen... :lol:

Verfasst: 13.08.2003 14:33
von Shiver Blitz
Ich komme grade vom TÜV und habe alles legalisieren lassen an meinem Mopi...bei der Gelegenheit hab ich auch gleich die ABE Sachen eintragen lassen.
Da bin ich eben der gleichen Ansicht wie el Kaputtnik :!:
Und mit Zettelkram ist Schluß :wink:

Verfasst: 13.08.2003 14:56
von el Kaputtnik
Mahlzeit!

Warum sollte ich Sachen wieder "austragen" lassen? Je mehr Sachen eingetragen desto besser :wink:

Verfasst: 13.08.2003 15:03
von Gast
Wenn du demontierte Sachen nicht austrägst, kann es Ärger geben.

Ich hatte deswegen mal mit nem Auto Stress gehabt.
Da war in den Papieren eine Anhängerkupplung eingetragen, die der Besitzer aber wieder demontiert hat. Bei der Ummeldung (mit Fahrzeugvorführung, wegen Standortwechsel) haben die auf der Zulassungsstelle voll rumgezickt, weil keine Anhängerkupplung an dem Auto war. 8O
Durfte dann extra nach Fürstenwalde (da war das Auto vorher zugelassen) fahren um mir von der dortigen Zulassungsstelle bestätigen zu lassen, daß das Fahrzeug keine Anhängerkupplung hat.
War nur ein einfacher Stempel - mehr nicht.

Verfasst: 13.08.2003 15:05
von Shiver Blitz
Muß was mit der Hängerkupplung sein....bei meinem Kollegen meckern sie alle 2 Jahre, daß er seine Hängerkupplung austragen lassen muß :lol:
Das geht schon seit 10 Jahren so 8)
Und er denkt gar nicht dran, da Geld für auszugeben :wink:

Verfasst: 13.08.2003 17:23
von Henner
Mario hat geschrieben:Könnte ich auch ne ABE von einer anderen Hinterradabdeckung mitführen. Meinetwegen eine von einer Orginalen von Suzuki? Merkt ja auch keiner.
Lass es einfach zu Hause. Ich habe mir vor 2 Wochen ne Hinterradabdeckung drangebaut und habe dazu weder TüV-Gutachten noch ABE. War nun vor 1 Woche beim TüV zur normalen 2 jährigen Grunduntersuchung und da hat keiner wat jesacht...aber die haben auch nix zu meinen Blinkern gesagt.
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