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ABE/e-Nummer für Kühlerschutz und Lampenmaske

Verfasst: 18.03.2012 16:26
von Hansim90
Servus,

bei meinem, vor 2 Wochen gebraucht gekauften, Möp waren als Zubehör eine Lampenmaske und ein Kühlerschutz dabei.
Laut Vorbesitzer ist die Lampenmaske ein Originalteil und der Kühlergrill wäre auch "legal".

Nun meine Frage:
Ich kann auf beiden Teilen keine Nummer etc. finden, Infos im Netz ebenfalls nicht. Darf ich mit diesen Anbauteilen fahren? Also sind sie für den Strassenverkehr zugelassen? Ich hab mal zwei Bilder gemacht:

Maske:
http://s14.directupload.net/file/d/2833 ... x2_gif.htm

Grill: Ist wohl vom "Roma-Tech" aber Infos über den legalen Anbau kann ich auf der Homepage nicht finden
http://s14.directupload.net/file/d/2833 ... 9o_gif.htm

Re: ABE/e-Nummer für Kühlerschutz und Lampenmaske

Verfasst: 18.03.2012 17:06
von Big D
Für die Kühlerabdeckung braucht man aufjedenfall keine Zulassung oder ABE.
Bei der Verkleidung bin ich mir nicht sicher...

Re: ABE/e-Nummer für Kühlerschutz und Lampenmaske

Verfasst: 18.03.2012 17:29
von aVa
Hansim90 hat geschrieben:Laut Vorbesitzer ist die Lampenmaske ein Originalteil ...
das ist aufjedenfall nicht die Orignale die ab BJ 2005 dran ist.
Die sieht so aus: https://www.leovinceusa.com/images/larg ... s_7202.jpg

Re: ABE/e-Nummer für Kühlerschutz und Lampenmaske

Verfasst: 18.03.2012 18:00
von Big D
Die Verkleidung ist ein original Susi Zuberhörteil -> http://www.ebay.de/itm/Suzuki-SV-650-Ve ... 4cf6a7a94c

Re: ABE/e-Nummer für Kühlerschutz und Lampenmaske

Verfasst: 18.03.2012 19:08
von aVa
Big D hat geschrieben:Die Verkleidung ist ein original Susi Zuberhörteil -> http://www.ebay.de/itm/Suzuki-SV-650-Ve ... 4cf6a7a94c
Das is wieder ne andere.
Sieht ganz anderst aus, als die die Hansim gepostet hat.
Viel breiter, 3 Schrauben zur Scheibenbefestigung, Auschnitt in der Scheibe,...

Re: ABE/e-Nummer für Kühlerschutz und Lampenmaske

Verfasst: 20.03.2012 9:02
von Hansim90
Ja das ist wirklich eine andere.....Aber egal ob Original oder nicht, brauch sowas ne ABE bzw kann man es ohne Teilenummer eintragen lassen?
Warum braucht man für einen Grill keine?

Re: ABE/e-Nummer für Kühlerschutz und Lampenmaske

Verfasst: 21.03.2012 14:35
von Trobiker64
Die Lampenverkleidung ist ein Verkleidungsteil, welches auch hinsichtlich Material- und Fahrzeugeignung (Anbau, Aerodynamik) eine Zulassung benötigt. Grundlage, um eine Gefährdung ausschließen zu können, ist das VdTÜV-Merkblatt 736. In der Regel wird dies über eine ABE oder ein Teilegutachten (mit TÜV-Abnahme) ausgewiesen. 8) . Originalnachrüstverkleidungen tragen meistens eine KBA-Nummer und brauchen nicht eingetragen zu werden. :D Eine Grillverkleidung hat praktisch keinen Einfluss auf das Fahrverhalten. :D

Re: ABE/e-Nummer für Kühlerschutz und Lampenmaske

Verfasst: 21.03.2012 21:03
von Logan
wenns nen ori maske ist kannste die ohne bedenken verbauen... über den kühlerschutz brauch man sich nich zu unterhalten

Re: ABE/e-Nummer für Kühlerschutz und Lampenmaske

Verfasst: 22.03.2012 1:44
von Roughneck-Alpha
Trobiker64 hat geschrieben:Die Lampenverkleidung ist ein Verkleidungsteil, welches auch hinsichtlich Material- und Fahrzeugeignung (Anbau, Aerodynamik) eine Zulassung benötigt. Grundlage, um eine Gefährdung ausschließen zu können, ist das VdTÜV-Merkblatt 736. In der Regel wird dies über eine ABE oder ein Teilegutachten (mit TÜV-Abnahme) ausgewiesen. 8). Originalnachrüstverkleidungen tragen meistens eine KBA-Nummer und brauchen nicht eingetragen zu werden. :D Eine Grillverkleidung hat praktisch keinen Einfluss auf das Fahrverhalten. :D
Hm .... warum hat dann meine originale Lampenverkleidung der K5 keine Nummer ?

Re: ABE/e-Nummer für Kühlerschutz und Lampenmaske

Verfasst: 22.03.2012 8:15
von Hansim90
Danke für die Antwort, aber warum hat meine Maske garkeine Nummer? Ich find die irgendwie auch nirgendswo im Netz....

Re: ABE/e-Nummer für Kühlerschutz und Lampenmaske

Verfasst: 22.03.2012 8:17
von Trobiker64
Roughneck-Alpha hat geschrieben:Hm .... warum hat dann meine originale Lampenverkleidung der K5 keine Nummer ?

Weil es kein Nachrüstteil ist, sondern ein Originalteil , welches über das Betriebserlaubnisverfahren mit abgenommen ist!!!!!!!!!!!!!!!!! :roll: Ist doch klar oder? Jedes Verleidungsteil, welches die Fahreigenschaften verändert, muss auf welche Art auch immer, zugelassen sein, zumindest theoretisch. ;) bier

Re: ABE/e-Nummer für Kühlerschutz und Lampenmaske

Verfasst: 27.03.2012 8:59
von Hansim90
....was mach ich jetzt mit der scheibe? -.-

Re: ABE/e-Nummer für Kühlerschutz und Lampenmaske

Verfasst: 27.03.2012 11:21
von Trobiker64
Hansim90 hat geschrieben:....was mach ich jetzt mit der scheibe? -.-
Erstmal nachforschen, ob es sich wirklich um ein Originalteil handelt. Also am Besten mal zum Freundlichen fahren und Input holen. Ich kann mich noch dunkel daran erinnern, dass auf der Intermot vor einigen Jahren, nackte Kanten mit ähnlichen Verkleidungen ausgestellt waren. Vielleicht hast du Glück und darfst sie ohne TÜV-Besuch verwenden. :D