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problem mit eintragung beim tüv

Verfasst: 16.09.2003 19:59
von derausdingsda
also ich hab folgendes problem: ich hab mir bei ebay nen bugspoiler für meine sv ersteigert. bekommen, lackiert und angebaut. dann sagt der typ beim tüv mir, dass ich den nicht eintragen lassen kann, weil da nur ein materialgutachten mit dabei war. nun hab ich aber auch keine bock den wieder abzubauen, weils einfach geil aussieht. wenn mich die bullen anhalten können die mir doch höchstens nen mängelschein ausstellen, oder? wenn ja wäre das dann egal, da mich das ja nicht den führerschein oder die stillegung der karre kosten würde, oder?

Verfasst: 16.09.2003 20:07
von Schubser
Die NETTEN HERREN ODER DAMEN VON DER POLIZEI werden das wahrscheinlich gar nicht kontollieren !!! Sollten sie es doch machen, verlierst Du aber auch in diesem Fall die ABE, denn Änderungen an der Verkleidung (ohne ABE oder Eintragung) haben den Verlust der ABE zufolge.
Bis denne

Verfasst: 16.09.2003 20:13
von derausdingsda
ja, tut mir leid für mein junges schandmaul :roll:

Verfasst: 16.09.2003 20:17
von Schubser
Kleiner Tip !!! Fahr mit dem Materialgutachten mal zu einem GTÜ/Dekra oder sowas !!! Könnte sein das Du da Glück mit einer Eintragung hast. :idea:

Verfasst: 16.09.2003 20:19
von derausdingsda
hab ich schon probiert, da iss nix zu machen

Verfasst: 16.09.2003 20:38
von SVblue
@suzischubser: Woher hast du die Information, dass gleich die ABE erlischt wenn man die Verkleidung ändert?

An meinem früheren Moped (S 51) war fast nichts original (u.a. Federelemente, Lenker). Als die Polizei dies bemerkte schrieben die lediglich einen Mängelschein. Das Moped wurde nicht stillgelegt o.ä.

Verfasst: 16.09.2003 22:20
von Schubser
Da brauchst Du nur in die Gesetze schauen, obwohl es dort etwas doof steht. Das Anbringen von Verkleidungsteilen ohne ABE oder dementsprechender Eintragung kann zum Erlöschen der ABE führen. Ist etwas schwammig die ganze Sache. Hab das allerdings auch erst vor kurzem gefunden und begründet wird es mit den veränderten Fahreigenschaften von Maschinen mit Verkleidungen gegenüber Unverkleideten.
Hier mal ein Link um sich genauer zu informieren (sind auch die Verkleidungen dabei) http://www.suzuki-freital.de/zubehoer/motorradumbau.pdf
Bis denne

Verfasst: 17.09.2003 1:22
von el Kaputtnik
Mahlzeit!

Also mir hat der TÜV(!) meinen, auf Straßenbetrieb umgebauten Rennhöcker mit Materialgutachten problemlos(!) eingetragen.

Verfasst: 17.09.2003 8:35
von Punisher
.

Verfasst: 17.09.2003 8:39
von KuNiRider
Also m.W. reicht ein Materialgutachten!
Mein Bugspoiler wurde sogar ohne ein solches (wenn auch unter viel gemecker) eingetragen! :D Erbsenzähler bestehen übrigends bei Materialstärken von < 2mm auf Kederband an den Kanten :wink:

Verfasst: 17.09.2003 11:35
von SV Taz
Also ich habe meinen Bugspoiler auch ohne weiteres eingetragen bekommen, obwohl nur ein Teilegutachten vom Hersteller vorhanden war. Der Händler und gleichzeitig auch Hersteller des Teils hat es selbst vom TÜV eintragen lassen... 8)

Verfasst: 17.09.2003 12:32
von Anaconda
Hallo,
man muß sogar die Verkleidung austragen lassen per Gutachten, wenn man die abnimmt. Komm hier vorbei, ich faßt den Eindruck, die Tragen hier alles ein. Und ein Materiall Gutachten ist normaler weise ausreichend.

Re: problem mit eintragung beim tüv

Verfasst: 20.09.2003 14:26
von Topper
derausdingsda hat geschrieben:ich hab mir bei ebay nen bugspoiler für meine sv ersteigert. bekommen, lackiert und angebaut.
Wie hieß denn der Hersteller? (Hast mich übrigens sauber hochgesteigert bei der Hinterradabdeckung...Thanx :evil: :wink: )

Verfasst: 20.09.2003 15:52
von the Head of Leonard Nimoy
wobei noch erwähnt werden müsste, dass man auf jedenfall zuerst bei der DEKRA vorbei schauen sollte.
Da sind die blaumänner noch nicht so verkalt und verknöchert wie beim TüV.

Verfasst: 20.09.2003 17:39
von el Kaputtnik
Mahlzeit!

Also ich hab bis jetz mit meinem TÜV (Hauptstelle in Nürnberg) nur gute Erfahrungen gemacht.