Seite 1 von 1

Remus ABE

Verfasst: 27.10.2003 14:26
von SV650S Teufel 03
Hi Leute ich hätte mal ne bitte an euch undzwar bräuchte ich ein Abe Gutachten für einen Remus Titan Racing Auspuff. Ich weiß das es dafür keine Abe gibt aber ich glaube das wenn ich beim Tüv ne Abe von einem Remus Titan mit Abe oder einem anderen Remus , mit gleicher Bauweise vorzeige das ich den vielleicht eingetragen bekomme und somit nen Racing fahren kann. Tüv kann mir dann já ne Nummer draufstanzen. Würde mich freun wenn ihr mir was zusenden könntet.

avance@newdsl.de

Verfasst: 27.10.2003 14:44
von buttz
Der war gut... :lol:
Sorry!

Verfasst: 27.10.2003 20:44
von cr0ph
Sorry, aber ich musste auch lachen :lol:
Mal im ernst, was habtn ihr für TüV Leute ? :roll: Wenns klappt, sag mir bescheid und ich komm sofort mit ner Renntröte runter !
Hier tragen se mir nich mal mein Gixxerbein ein ...

Verfasst: 27.10.2003 20:55
von SV650S Teufel 03
Doch doch die sind zum Scheißen dumm hier , ich denk schon das ich mit nem ABE Gutachten von nem anderen Remus das Teil eingetragen bekomme, daher schick mir zu was ihr habt und ich sag euch dann mal obs geklappt hat .

Verfasst: 27.10.2003 21:41
von sonic
Tach !

Tja, ich würde Dir ja gerne helfen, wenn ich denn könnte.
Am Pott liegt es nicht, ich habe einen "legalen" Remus Grand Prix in Titan ;-)
Und der hat eine "E-Nummer", und weil er diese Nummer hat, gibts keine beigelegte ABE (und mein Händler und Importeur hat auch keine).
Wird also schwer sein eine "ABE" zur einer "E"-Anlage zu bekommen.


Dazu auch aus "ABE für Auspuffanlg." von www.exhaust.de :

Zwischenzeitlich ist auch dem d....... Dorfpolizisten bekannt, das Auspuffanlagen bzw. Töpfe, die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen ("E" Nummer) versehen sind, eine gültige ABE besitzen.
Von vielen Herstellern von Auspuffanlagen wird deshalb schon seit längeren kein Begleitpapier mehr ausgestellt, das den Ersatzschalldämpfer mit EG/ABE als solchen ausweist. Der Geseztgeber hat dies ausdrücklich in der StVZO festgelegt.
Darum an dieser Stelle nochmals einen Auszug aus der StvZO:

EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.


Verfasst: 27.10.2003 22:01
von SV650S Teufel 03
Ok danke für die Information . dann bleibt mir wohl nix anderes übrig mir nen schrottreifen Remus mit Abe Nummer zu holen un mir die Abe Plakette anschweißen lassen. Wat meint ihr ???? Dat muss doch gehn !!!
Hat jemand ne Schrottreifen Pott mit so ner Plakette dran ?????????

Verfasst: 28.10.2003 15:44
von damaha
soll ja hier keine ideenwerkstatt für illegalitäten sein, aber laß dir doch einfach bei einem graveur die abe einritzen. ist bei den meisten abe-töpfen eingestanzt oder eingraviert. schild hab ich noch nie eines gesehn, vielleicht sogar angenietet oder so :roll:

Verfasst: 28.10.2003 16:33
von SV650S Teufel 03
Kann mir dann mal jemand mal ein Bild von so einer ABE Einstanzung eines Remus Revolution geben ????? Sollte aber scharf sein !!!!

Verfasst: 28.10.2003 19:32
von damaha
MIST!

hättest das ein bisserl früher geschrieben, dann wärs noch gegangen. hab heute nachmittag die sv endgültig eingewintert im keller meiner eltern. :?

Verfasst: 29.10.2003 15:16
von Anaconda
Hm,
nur damit du das weißt, das ist Urkundenfälschung und so weit ich weiß ist es günstiger mit nem Racing-Pott erwischt zu werden.

TÜV / ABE

Verfasst: 30.10.2003 21:05
von Tobi73
Diese ganze Diskussion ist UMSONST. Selbst wenn es irgendjemand fertigbringt, sich einen Racingtopf eintragen zu lassen, so ist die Tröte auf jeden Fall trotzdem zu laut. Und wenns zu laut ist (also über die 90 dB plus 3 dB Zuschlag) dann ist die Tröte illegal und wird bei der nächsten Kontrolle beschlagnahmt und das Bike stillgelegt, selbst wenn sie ne Anbahme, ne e-Nummer und ne ABE gleichzeitig haben sollte.
Kurz: das Teil bleibt auch mit TÜV-Abnahme illegal - und dann kann man sich die Schererei beim Tüv auch gleich sparen und das gesparte geld schon mal für die Gebühren und Strafgelder nach der nächsten Kontrolle anlegen - 750 Euro schon mal beiseite legen bitte !

Verfasst: 30.10.2003 23:30
von dee
wie wärs mit tüv-mann bestechen, dass er dir 105db einträgt? :):)