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Gabel N in eine S?

Verfasst: 25.06.2013 14:00
von NickRider
Hallo,

die Vorstellrunde im Forum würde ich gern auf den Zeitpunkt verschieben, wenn ich ein entsprechendes Moped erworben hätte. Und genau darum dreht sich meine Frage an euch, denn ich will nicht das falsche kaufen.

Ich möchte gern Naked fahren mit SBK Lenker, habe aber gerade ein günstiges Angebot eine S zu kaufen. (Kanzel / Verkleidung ist schon garnicht mehr dran am Moped.) Kann ich die beiden Gabelbrücken der S tauschen, und zwar mit original N Brücken (da die preislich viel günstiger sind als eine obere SBK Brücke von ABM,...) und dann einen SBK Lenker drauf machen? Müsste ich beim TÜV offiziell die N Gabel eintragen lassen, da Lenker oder Windschilder z.T. nur für N-Versionen eine ABE haben?

Re: Gabel N in eine S?

Verfasst: 25.06.2013 14:52
von Jan Zoellner
NickRider hat geschrieben:Kann ich die beiden Gabelbrücken der S tauschen, und zwar mit original N Brücken (da die preislich viel günstiger sind als eine obere SBK Brücke von ABM,...) und dann einen SBK Lenker drauf machen?
Ja. Wenn Baujahr vor 2002, dann reicht die obere Gabelbrücke. Längere Züge und Bremsleitungen weden evtl. bzw. ziemlich sicher auch fällig.
Müsste ich beim TÜV offiziell die N Gabel eintragen lassen, da Lenker oder Windschilder z.T. nur für N-Versionen eine ABE haben?
Wäre mir nichts bekannt.

Re: Gabel N in eine S?

Verfasst: 25.06.2013 15:16
von Drifter76
Vorsicht: Wenn ein Kraftrad ab Werk/Hersteller mit einer Verkleidung versehen wird, diese aber im Nachhinein abgebaut wird, muss die Verkleidung ausgetragen werden.

:pommes:

AW: Gabel N in eine S?

Verfasst: 25.06.2013 19:03
von Schafmuhkuh
Das mit der Verkleidung austragen kommt ganz auf den Einzelfall an. Ich sagte auch zu meinem Prüfer er soll die Verkleidung austragen. Er meinte ist Quatsch da meiner SV eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt wurde im Zuge der Begutachtung/Abnahme, und diese geschah ohne Verkleidung.

Wenn man allerdings nur die Verkleidung weg baut gehört es sich ausgetragen.

Re: Gabel N in eine S?

Verfasst: 26.06.2013 7:39
von Dieter
Jan Zoellner hat geschrieben:Ja. Wenn Baujahr vor 2002, dann reicht die obere Gabelbrücke. Längere Züge und Bremsleitungen weden evtl. bzw. ziemlich sicher auch fällig.
Kommt drauf an welches Baujahr er kaufen möchte, davon steht nix im Text.

Welches modell soll es denn werden?

Gruß Dieter

Re: Gabel N in eine S?

Verfasst: 26.06.2013 8:04
von NickRider
Danke für den Hinweis mit der Verkleidung. Ich habe gestern direkt mal einen Abstecher zum TÜV gemacht, um mich zu erkundigen. -Klar, muss eine abgebaute Verkleidung ausgetragen werden, so der Prüfer. Ist aber ohne Schwierigkeiten zu machen, also nur Formsache, da die SV650 eben auch als Naked existiert.

Gravierende Unterschiede scheint es zwischen den beiden Modellen nicht zu geben. Soweit ich weiß hat die N etwas andere Gabelbrücken mit mehr Offset und um den Rohrlenker zu klemmen, und die Übersetzung hat am hinteren Ritzel einen Zahn mehr als die S. Baulich bedingt sind natürlich auch andere Spiegel, Blinker und Scheinwerfer vorn verbaut. Und den damit verbundenen anderen Fahrzeugmaßen in Höhe und Breite.


In meinem Fall geht es um eine 2005er.

Re: Gabel N in eine S?

Verfasst: 26.06.2013 9:04
von Dieter
NickRider hat geschrieben: In meinem Fall geht es um eine 2005er.
Ah, eine Kante da kenn ich mich nicht so aus...

Bei der Knubbel gibt es nur eine Zulassungsform für beide Typen (S+N), und alle Daten stehen für beide Modelle drin (Gewicht und Höchstgeschwindigkeit) Abmaße stehen in Krad-Papieren eh nicht drin nur bei PKW. Deshalb hat bei den Knubbels noch nie einer die Papiere geändert beim Umbau S<->N.

Re: Gabel N in eine S?

Verfasst: 27.06.2013 15:23
von Trobiker64
Genauso ist es, eine BE für beide Fahrzeugvarianten. Und wenn ich richtig informiert bin, gilt das auch für die Kante. :D

Re: Gabel N in eine S?

Verfasst: 28.06.2013 9:22
von Gelöschter Benutzer 20055
Jap, ist bei der Kante auch so:
Das steht bei der Handelsbezeichnung:
"SV 650, SV 650 S"
Also wird es keiner merken, wenn du die umbaust.