Seite 1 von 1

Knubbel N Gabelbrücke auf S - Gutachten?

Verfasst: 26.08.2013 18:13
von schmuh
Hi,
hat irgendjemand schon mal ein Gutachten oder Unbedenklichkeitserklärung für den Umbau einer Knubbel N Gabelbrücke auf eine S von Suzuki bekommen?

Und jetzt bitte nicht vorschlagen, kauf eine Superbike Brücke... Die Möglichkeit ist mir bekannt, ich habe jedoch alles vollständig von der N da.


Kann mir da jemand weiterhelfen?

Gruß

Re: Knubbel N Gabelbrücke auf S - Gutachten?

Verfasst: 26.08.2013 19:10
von Schafmuhkuh
Dazu gibt es weder ein Gutachten noch würde Suzuki in 1000 Jahren eine Unbedenklichkeitsbescheinigung raus geben.

Ich rate mal ins blaue dass dein TÜV das gerne hätte. Wenn ja such dir gleich nen anderen.

Re: Knubbel N Gabelbrücke auf S - Gutachten?

Verfasst: 26.08.2013 19:14
von hannes-neo
Die Gabelbrücken sind originale Teile dieser Maschine. Es steht nicht im Schein ob du ne N oder ne S hast.
Bau einfach um und fertig. Nix eintragen oder so, einfach umbauen und freuen.

Re: Knubbel N Gabelbrücke auf S - Gutachten?

Verfasst: 26.08.2013 19:25
von schmuh
...und dann bau ich nen Unfall und der Prüfer wundert sich, warum die Verkleidung gekürzt wurde für den Superbike Lenker....


Nenene, das soll schon eingetragen werden. :)

Zum Thema Tüv, so einfach ist das in Hessen nicht :cry:

Re: Knubbel N Gabelbrücke auf S - Gutachten?

Verfasst: 26.08.2013 19:44
von hannes-neo
Dafür must du die Verkleidung kürzen??? Also beim Beispiel von Rohrlenker der N auf Stummellenker der S (wie bei mir geschehen) gibts schlichtweg nichts einzutragen... Sind ja alles Teile der SV :roll:

Re: Knubbel N Gabelbrücke auf S - Gutachten?

Verfasst: 26.08.2013 19:51
von Schafmuhkuh
Mir wäre es zu heiß, lieber eintragen.
Im zweifelsfall hast du nix zu lachen.

Re: Knubbel N Gabelbrücke auf S - Gutachten?

Verfasst: 26.08.2013 19:53
von Gelöschter Benutzer 20055
schmuh hat geschrieben:Nenene, das soll schon eingetragen werden. :)
Zum Thema Tüv, so einfach ist das in Hessen nicht :cry:
Der TÜV ist Bundesgesetzen bzw. EU-Recht unterstellt. Das hat nichts mit dem Bundesland zu tun. :roll:
Wenn er dir so einen Schund vorschreibt, gleich wechseln, denn wenn du jetzt nachgibst, wird er wahrscheinlich auch für Teile mit ABE eine Eintragung wollen.
B2T:
Du musst keine Originalteile der SV eintragen und selbst wenn du das willst, wird es ziemlich schwierig sein, die notwendigen Gutachten und Dokumente zu bekommen.

Wo liegt denn das Problem ohne Eintragung zu fahren? Wieso sollte es Probleme geben?

Re: Knubbel N Gabelbrücke auf S - Gutachten?

Verfasst: 26.08.2013 19:58
von Schraubär
nene, die Hessen haben gesonderte TÜV Gesetze :cry:
Die Ing. dort müssen dat irgendwie erst von nem Bürokraten "absegnen" lassen... Richtige Schikane.

Du musst aber wirklich nichts eintragen...

Re: Knubbel N Gabelbrücke auf S - Gutachten?

Verfasst: 27.08.2013 0:37
von Trobiker64
Also mal zur Aufklärung, die Knubbel N - Brücke darf auch auf der Knubbel-S verwendet werden, da beide Bauteile in der gleichen BE fixiert sind. Da muss auch nichts eingetragen werden. :D Das Problem besteht jedoch darin, dass der Lenker mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bei der Knubbel-S an der Verkleidungsscheibe anschlagen wird, und das ist nicht zulässig. Es gibt jedoch Spoiler-Scheiben, die per ABE verwendet werden können. Zumindest ist das so bei SBK-Kits so ausgeführt und funzt auch. Die original Scheibe einfach zu kürzen ist genau genommen nicht zulässig, da hier eine Bauteilveränderung vorgenommen wird und damit erlischt die Zulassung des Bauteils. :cry: Ist halt jedes mal beim TÜV-Besuch ein Risiko. Eventuell kann man die gekürzte Scheibe mit abgerundeten Kanten (Abrundungsradius 4mm) oder Abschlussleiste eintragen lassen, sofern der Tüvler ausreichend Ahnung hat. :roll: