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Kurzgaszug SV650

Verfasst: 07.01.2014 10:48
von fresh78
Morgen Gemeinde,

Ich habe vor, meine SV, die über eine Gaszugdrossel
von Alpha Technik gedrosselt ist (48PS), zu entdrosseln.

Ich bin mir den Risiken bewusst und bin auch auf keine Hilfe für den Ausbau angewiesen.
Allerdings hätte ich gerne gewusst, ob es so etwas wie einen Kurzanschlaggaszug gibt.
Also dass der Gaszug nach dem entdrosseln die Klappen zwar ganz auf macht allerdings der Schieber möglichst keine 3/4 Umdrehnung macht. Mit der Drossel ist ca. 1/3 Frei.
Oder gibt es eine andere Möglichkeit den Schieber zu begrenzen OHNE die Drosselklappen zu begrenzen?


Ich hoffe ich starte keine Grundsatzdiskussion :)
Danke im Voraus!

Re: Kurzgaszug SV650

Verfasst: 07.01.2014 13:06
von Ace
Also irgendwie verwirrst du mich.
Entweder suchst du eine Möglichkeit mehr Gas bei weniger Drehwinkel zu geben und ja so etwas gibt es
(war erst vor kurzem im Marktplatz ein Angebot)

Oder du suchst eine Variante den TÜV zu ver..... indem du den Gashahn blockierst aber die Drosselklappe
nicht. In diesem Fall, LASS ES SEIN!! ... erstens merkt der das falls ehr nicht blind auf beiden Augen ist
(oder mit dir befreundet) und zweitens fährst du dann ohne Versicherung. Sprich du siehst deinen Schein nie wieder
falls etwas passieren sollte und daran muss man bekanntlich nichtmal selbst schuld sein.

Re: Kurzgaszug SV650

Verfasst: 07.01.2014 13:14
von fresh78
Ich suche beides. Tüv Habe ich schon eingetragen ist alles erledigt mit der Drossel ich will nur dass der Gaszug vom Gefühl nicht so weit aufgeht also dass es im Fälle einer Polizeikontrolle nicht erkennbar ist ob eine Drossel verbaut ist oder nicht.
Also kurz: Drossel fliegt heraus aber der Gashahn sollte trotzdem nicht im vollen Umfang gedreht werden obwohl er natürlich die drosselklappen ganz öffnen sollte.

Re: Kurzgaszug SV650

Verfasst: 07.01.2014 13:19
von schnubbi
Das Stichwort ist Kurzhubgasgriff.

Re: Kurzgaszug SV650

Verfasst: 07.01.2014 13:31
von Ace
und nocheinmal appeliere ich an deinen Verstand.
LASS DEN SCH.... !!
fahren ohne Fahrerlaubnis / Versicherung und dann als Anfänger auch gleich den Kurzhubgasgriff ?

Du siehst deinen Führerschein nie wieder mal von den Bußgeld / Unfallkosten ganz zu schweigen.

Ich sage nichtmal dass du an dem Unfall schuld sein musst, nur darin verwickelt zu sein kann dich (bei untersuchung deines bikes) schon den schein kosten

Re: Kurzgaszug SV650

Verfasst: 07.01.2014 13:36
von wursthunter
Ace hat geschrieben:Sprich du siehst deinen Schein nie wieder
falls etwas passieren sollte und daran muss man bekanntlich nichtmal selbst schuld sein.
Pauschalisierter Bullshit und am Thema vorbei...

Fakt: Es ist zwar möglich, aber die technische Änderung fällt bei jeder Kontrolle auf, wenn der Beamte/TÜV nicht komplett blöd ist. Du müsstest Scheiben verwenden, die lächerlich groß sind, um Vollgas bei 1/3 Umdrehung zu erlangen. Kannst es dir ja mal ausrechnen (einfache Hebelgesetze) :wink:
Tja, und wenn du erwischt wirst, bekommst du eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein sowie Versicherungsbetrug. Karre wird vorerst stillgelegt und du bekommst ein Fahrverbot. Den Schein abgeben wirst du nur in extremen Fällen, wie z.B. bei "gefährlichem Eingriff in die StVO", also wenn du deutlich schneller unterwegs warst als erlaubt, vor allem innerorts! Oder wenn du besoffen oder andersweitig berauscht fährst.
Ich bin meine Gixxer damals auch offen gefahren in meinem jugendlichen Leichtsinn und wurde zwei mal beinahe erwischt! Das eine mal hatte ich Glück, das andere mal war ich froh 120PS unterm Arsch zu haben, um mich der unangenehmen Situation zu entziehen. Nochmal will ich das aber nicht haben... Mit 72PS hätte das wohl anders ausgesehen. :roll:
Kurz: Wenn du offen fahren willst, aber Schiss davor hast erwischt zu werden und dann vielleicht noch an der Karre was bastelst um einer Strafe durch Täuschung zu entgehen, dann lass es. Denn wenn du erwischt wirst, dann wirst du nicht nur gefickt, sonder richtig anal gefistet!
Also bau das Teil aus und fahr einfach (bewusster)! Man wird nicht angehalten und kontrolliert, solange man keine Scheiße baut! :wink:

gruß wurst
;) bier

Re: Kurzgaszug SV650

Verfasst: 07.01.2014 13:57
von Ace
Gut dann eben anderst vielleicht überzeugt dich das ja.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat.
Ergo bist du Vorbestraft solltest du verurteilt werden.
Neben Geldstrafen kann es hier auch zu Freiheitsstrafen und, je nach Schwere des Vergehens, zur Führerscheinsperrung und zum Fahrzeugeinzug kommen!

viel Spaß beim bewussten brechen der Gesetze .. mir wäre es das nicht wert