Eintragungen...
Verfasst: 26.11.2003 13:37
Nicht gerade technisch, eigentlich eher rechtlich!
Ich habe hier eine Fahrwerkskomponente liegen mit einem TüV-Brief dabei.
Wollte die jetzt gleich einbauen. Da steht nur 2 mal drin, dass das nach änderung sofort udn ohne umwege eingetragen werden muss (geht aber nicht, weil ich mit der Bremsflüssigkeit und dem Hinterreifen nicht mehr schaffe). An anderer stelle steht aber:"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei derer nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden."
Heißt das nu, dass ich damti fahren kann, bis ich wieder zum TüV muss?!
Ich habe hier eine Fahrwerkskomponente liegen mit einem TüV-Brief dabei.
Wollte die jetzt gleich einbauen. Da steht nur 2 mal drin, dass das nach änderung sofort udn ohne umwege eingetragen werden muss (geht aber nicht, weil ich mit der Bremsflüssigkeit und dem Hinterreifen nicht mehr schaffe). An anderer stelle steht aber:"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei derer nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden."
Heißt das nu, dass ich damti fahren kann, bis ich wieder zum TüV muss?!