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Das leidige Thema mit der Sozius Abe^^

Verfasst: 28.03.2014 10:57
von Canadian
Hallo Leute,
Ich habe günstig im Internet eine Soziusabdeckung für meine Knubbel gekauft, diese wird genauso wie der Orginalsitz montiert (nur mit Schlüssel abnehmbar).
Allerdings habe ich keine Papiere dazu bekommen es klebt nur ein Zettel darin mit einer Gutachtennummer zu der ich leider nichts finde...
Im Internet lese ich jetzt immer wieder man braucht eine Abe stimmt das ?
Ich würde gerne die Abdeckung montieren und die Fußrastenanlage dran lassen das ich immer wieder wechseln kann.


Vielen Dank schon mal

Gruß Canadian

Re: Das leidige Thema mit der Sozius Abe^^

Verfasst: 28.03.2014 11:02
von mortelli91
Prinzipiell hast du Recht. Aber bei einer Soziusabdeckung wird dich nie einer nach einer ABE fragen nicht einmal der fachkundige Tüvmann.

Also einfach montieren und Spaß haben. :mrgreen:

Re: Das leidige Thema mit der Sozius Abe^^

Verfasst: 28.03.2014 11:09
von Canadian
Ich hab im Internet sogar gelesen das eine Abdeckung die montiert wird wie der Orginalsitz sogar als Gepäck gilt....
aber ob das stimmt^^ mache mir halt nur Gedanken wegen versicherung usw...
Wenn ich beim Tüv anrufe um zu fragen haben die immer keine Zeit^^ :(

Re: Das leidige Thema mit der Sozius Abe^^

Verfasst: 28.03.2014 11:19
von Gelöschter Benutzer 20055
Deine Versicherung wird wegen dieser Sache auf jeden Fall keine Zahlung verweigern dürfen.
Zumal es für eine Abdeckung sowieso keine ABE gibt, da diese nicht eintragungspflichtig ist.

Re: Das leidige Thema mit der Sozius Abe^^

Verfasst: 28.03.2014 11:22
von jubelroemer
Canadian hat geschrieben:Im Internet lese ich jetzt immer wieder man braucht eine Abe stimmt das ?
Darüber habe ich mir noch nie Gedanken gemacht und auch beim TÜV war das bisher überhaupt nie ein Thema.

Im I-net liest man bekanntlich auch viel :shit: .

Re: Das leidige Thema mit der Sozius Abe^^

Verfasst: 28.03.2014 11:30
von Canadian
Also bau ich mir des Teil einfach drauf und gut ist^^
Kann ich trotzdem die Gutachtennummer die da drin klebt irgendwo überprüfen ?

Re: Das leidige Thema mit der Sozius Abe^^

Verfasst: 28.03.2014 11:32
von SubNatural
Mit der Versicherung bekommst du auch bei einem Verlust der ABE idR. nur Probleme wenn sich das erwiesenermaßen auf die Sicherheit des Fahrzeug ausgewirkt hat (bspw. bei Änderung der Bremsanlage/Fahrwerk etc.).
Da das bei einer Soziussitzabdeckung nicht der Fall ist und das sowieso keiner kontrolliert, braucht man sich da keine Gedanken machen ;)

Re: Das leidige Thema mit der Sozius Abe^^

Verfasst: 28.03.2014 14:08
von 2blue
Canadian hat geschrieben:Also bau ich mir des Teil einfach drauf und gut ist^^
Kann ich trotzdem die Gutachtennummer die da drin klebt irgendwo überprüfen ?
Mach mal ein Bild der Abdeckung und des Aufklebers mit der Nummer. Vielleicht kennt einer von uns das Teil und kann Dir weiterhelfen.

Gruß
Gerhard

Re: Das leidige Thema mit der Sozius Abe^^

Verfasst: 30.03.2014 17:04
von Canadian
So ich hab die Abdeckung jetzt mal montiert, sieht schon gut aus aber eine Orginale ist es nicht hab total Unterschiedliche Spalt Maße bei genauerem hinschauen^^
Naja vielleicht kann ja wirklich jemand was mit der Gutachten Nr. anfangen :wink:

Re: Das leidige Thema mit der Sozius Abe^^

Verfasst: 30.03.2014 19:59
von Trobiker64
Liest sich fast wie ne Nummer von einem Materialgutachten. :? Bei einer ABE würde ne KBA-Nr. drinstehen.

Re: Das leidige Thema mit der Sozius Abe^^

Verfasst: 03.04.2014 9:24
von SV.MK
Einleitung:
Ist Dir der Unterschied ABE und Gutachten bekannt?

ABE: wird vom Hersteller beantragt und mit einer Urkunde vom KBA beschieden. Hier muß nix eingetragen werden, eine Kopie der Urkunde ist mitzuführen. Beim Anbau der Teile sind "keine" Fehler möglich.(Hust 8O Stahlflex-Bremsleitungen?)

Gutachten: Wird vom Hersteller bei einem Gutachter in Auftrag gegeben und arbeitet alle anwendbaren Prüfpunkte ab. Der Anbau des Teil ist jedoch nicht "idiotensicher" und gibt Raum für Fehler. Deshalb wird der fehlerfreie Anbau durch eine Sachverständigen geprüft und in die Fahrzeugpapiere eingetragen.

Zu Kunststoffteilen (GFK) gehört unter anderem ein Gutachten über die Splitterfestigkeit.

Die Prüfung stellt sicher, daß im Falle eines Unfalls die Verkleidung nicht "zu grob" splittert. Das verhindert, daß sich Fußgänger an den gebrochenen Teilen verletzten können.

Der Hersteller läßt vor der Herstellung seine GFK-Matrix prüfen, ob diese das richtige Splitterverhalten aufweist. Die Gutachtennummer wird anschließend in jedes Produkt mit dieser Matrix einlaminiert.

Das ist Vorausetzung für den Material-Teile der TÜV-Prüfung (z.B. Vollverkleidung). In Deinem Fall ist die Sitzabdeckung nicht eintragungspflichtig, ein Abnahme entfällt.

Nur zur Info: Wenn eintragungspflichtige Bauteile aus GFK vom TÜV eingetragen werden sollen, so ist die Prüfung umfangreicher. Beispiel Verkleidung: Freigängikeit Lenker, Quetschspalten, Beleuchtungseinrichtung, ...

Dazu haben viele TÜV-Prüfer keine Lust, weil sie hier Ihren Grips einschalten müssen und anschließend für Ihre Prüfung verantwortlich sind. Das ist der Grund für das "Frag doch mal bei, TÜV nach" Spiel. Es hat IMHO keinen Sinn, auf sein Recht zu pochen, wenn er nicht will --> ab zum Nächsten.

Re: Das leidige Thema mit der Sozius Abe^^

Verfasst: 03.04.2014 10:09
von Trobiker64
SV.MK hat geschrieben:Ist Dir der Unterschied ABE und Gutachten bekannt?
Allerdings, aber du hast noch das Teilegutachten vergessen. Aber um auf die Kernfrage zurück zukommen, hier wurde eine Gutachten-Nr. gezeigt, die nach meiner Auffassung nach einem Materialgutachten aussieht. Und ja, ich habe durchaus auch Erfahrungen mit Materialgutachten schon gemacht. Diese Materialgutachten sind nur eine Komponente, wie du schon erwänt hast, aus einem Prüfkatalog (VdTÜV Merkblatt 736). Die Frage, die sich hier stellt ist, ob für eine Sitzbankabdeckung überhaubt eine Zulassung bestehen muss, denn genau genommen ist dies keine Verkleidung. :roll: