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Sitzbankabdeckung/ Tüv?

Verfasst: 26.12.2003 9:34
von Lichtmann
Irre ich mich oder? Die SV ist doch ein Zweisitzer laut Zulassung. Was passiert wenn ich den hintern Sitz mit Fussrasten für Sozius entferne und eine Sitzbankabdeckung montiere? Ist das abnahmepflichtig? Ich habe da so meine Bedenken mit einfach ab und so, hmm, bin ich ja mal gespannt.
Kommt gut rein Leute.

Verfasst: 26.12.2003 9:59
von Ivo
Die frage hatten wir schon finde ausser dem beitrag keinen anderen :oops: :twisted: aber die suchmaschiene bestimmt http://www.svrider.de/Forum/viewforum.php?f=19
also du müstest es eintragen lassen wenn du sie abbaust und müstest rasten und griff auch entfernen .Ist halt ne dämliche regelung .Bei der K3 ist es im schein schon so eingetragen das du sowohl als auch fahren kannst. :?

Verfasst: 26.12.2003 12:39
von Aldo
niemand zwingt dich mit Sozius zu fahren! :wink:

was du oben schreibst, kannst du bedenkenlos und ohne Zustimmung durchführen! nix eintragen!

Verfasst: 26.12.2003 13:28
von Lichtmann
Danke, hinten drauf könnte ja e nur ein Äffchen sitzen, zumindest keine Frau, so wie wir sie uns alle vorstellen, mit Beinen bis zum Hals, grins.

Verfasst: 28.12.2003 0:31
von Moare
hast recht,
aba alleine fahren is doch sowieso besser...

Verfasst: 28.12.2003 15:25
von el Kaputtnik
Eben - Originalheck in den Müll und Arschtrittheck drauf :!: 8)

Muha..... :lol:

Verfasst: 28.12.2003 15:31
von ATZE
el Kaputtnik hat geschrieben:Eben - Originalheck in den Müll und Arschtrittheck drauf :!: 8)

Muha..... :lol:
Si Hombré......... 8)