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ABE- für Doppelscheinwerfer und Eintrag??
Verfasst: 09.05.2015 14:04
von Fineman74
Hallo,
İch möchte mir gerne Doppelscheinwerfer anbringen,und wollte die original Scheinwerfer ausbauen,Muss ich es auf den Schein eintragen lassen.Brauche ich auch eine ABE dafür?Mir wurde gesagt Abblendlicht funktioniert nur einseitig,es soll nur Fernlicht beides gehen,stimmt das???Wer hat Erfahrung damit?Bitte um Rat
Re: ABE- für Doppelscheinwerfer und Eintrag??
Verfasst: 09.05.2015 16:52
von grosSVater
Kauf Dir vernünftige mit E-Nummer, da brauchst Du auch nichts eintragen lassen.
In der Tat ist es so, das bei Abblendlicht nur ein Scheinwerfer leuchtet, der Andere nur Standlicht.
Bei Fernlicht kommt der Andere dann hinzu.
Kann man aber auch anders schalten
Ist dann aber nicht mehr TÜV-Konform.
Im Bertrieb hat mir aber noch kein Freund und Helfer was dazu gesagt.
Re: ABE- für Doppelscheinwerfer und Eintrag??
Verfasst: 09.05.2015 19:28
von Fineman74
Eine E-nummer steht auf den Doppel-Scheinwerfern drauf was ich bekommen habe von einem Bekannten,das heisst ich brauche diese extrig nicht ins schein eintragen oder??ABE-braucht man dabei auch nicht mit dabei zu führen,verstehe ich das richtig...oder muss ich mir eine dafür besorgen,wenn ja,woher???
Re: ABE- für Doppelscheinwerfer und Eintrag??
Verfasst: 09.05.2015 21:09
von grosSVater
Alles gut.
Anbauen und glücklich sein

Re: ABE- für Doppelscheinwerfer und Eintrag??
Verfasst: 09.05.2015 21:27
von 2 for fun
Wenn wir schon mal dabei sind
als ich beim TÜV war zum mein Superbikelenkergedöns eintragen zu lassen hat der TÜV-Horst rumgemosert
das bei meiner SV-S beide Scheinwerfer beim Abblendlicht leuchten, das Mopped hatte aber schon ne TÜV bzw.
GTÜ-Abnahme 6 Monate vorher bekommen da sie aus Italien eingeführt wurde.
Hab ihm dann auf das hingewiesen (ging ja auch nur um den Lenkereintrag

) und nach gutem
zureden hat er mich dann mit dem Fetzen für die Eintragung ziehen lassen.
Müsste das eigentlich tatsächlich umgerüstet werden oder gilt da dann das EU-Recht bzw. - Zulassung
falls dann auch mal die Rennleitung rumnerven sollte?
Gruß
Lolo
Re: ABE- für Doppelscheinwerfer und Eintrag??
Verfasst: 09.05.2015 23:34
von Heida03
Da Du das Fahrzeug ja in D betreibst/angemeldet hast, muß es wohl Tüv konform umgerüstet werden.
Bei Autos ist es jedenfalls so, würde mich sehr wundern wenn es bei Mopeds wäre.
Re: ABE- für Doppelscheinwerfer und Eintrag??
Verfasst: 10.05.2015 1:17
von Schweinbrutalo
Ich glaube das bei allen S Kanten beide Scheinwerfer als Abblendlicht leuchten.
Re: ABE- für Doppelscheinwerfer und Eintrag??
Verfasst: 10.05.2015 3:30
von raser2
Die kleinen Doppelscheinwerfer, welche bei Louis usw. zu bekommen sind, sind nicht auf beiden Seiten als Abblend- und Fernscheinwerfer zugelassen. Deswegen dürfen die auch nicht gleichzeitig leuchten.
Re: ABE- für Doppelscheinwerfer und Eintrag??
Verfasst: 10.05.2015 11:56
von Schumi-76
Meines Wissens dürfen nach EU-Recht auch zwei Scheinwerfer mit Abblendlicht am Motorrad leuchten wenn diese max. 200mm von einander entfernt sind. -->
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
Allerding muss man dann auch andere Dinge einhalten, zb. das die Begrenzungsleuchte(n) immer leuchten oder eine Kontrollampe haben müssen. Es wird hier in Deutschland leider gerne eines übersehen/ missachtet: EU-Recht steht vor nationalem Recht. Kann man hier nachlesen -->
http://europa.eu/legislation_summaries/ ... 548_de.htm
Weiterer Hintergrund dieser Meinung: Ich habe die Kellermänner mit eingebauten Standlicht, dort ist es so beschrieben, auch bei den integrierten Rückleuchten verhält es sich so. Nach STVO ist da nämlich auch max. eine Leuchte zulässig.
www.kellermann-online.com/de/faq hat geschrieben:
Ja! Nur nach der StVZO war die Anzahl von Rück- und Bremslicht auf eins beschränkt. Nach europäischem Recht darf ein Motorrad ein oder zwei Brems- und Rücklichter haben, die symmetrisch zur Fahrzeugmittelebene montiert werden. Das bedeutet, dass das vorhandene Rück- und Bremslicht demontiert werden kann. Wird es nicht demontiert, sondern lediglich vom Bordnetz getrennt, muss es zumindest durch Lackieren oder Folieren unkenntlich gemacht werden.
Drei Rück- und Bremslichter sind bei einem Motorrad nicht erlaubt. Wenn Sie möchten, dass Ihr originales Rück- und Bremslicht am Fahrzeug verbleibt, müssen die Funktionen Bremslicht und Rücklicht getrennt werden. Man nutzt das originale Rück- und Bremslicht lediglich als Rücklicht (Bremslicht abklemmen) und die micro DF lediglich als Bremslicht (Rücklicht abklemmen) oder umgekehrt. So wird jede der beiden Funktionen von maximal zwei Leuchten erfüllt. Wenn Ihr Fahrzeug noch nach StVZO zugelassen wurde, können Sie trotzdem die micro DF Blinker verbauen, indem Sie die gesamte Beleuchtungseinrichtung auf den Stand bringen, der nach europäischem Recht gefordert wird. Konkret benötigen Sie im Unterschied zu vorher zwingend eine vordere Begrenzungsleuchte (früher Standlicht), die immer leuchtet, wenn die Instrumente beleuchtet werden. Wenn Sie also ein Standlicht haben, schließen Sie es statt an den Standlichtschalter direkt an die Instrumentenbeleuchtung an, und Ihr Fahrzeug entspricht i.d.R. europäischem Recht.
Oder:
Nach europäischem Recht darf die Begrenzungsleuchte aus ein bis zwei Leuchten bestehen, die symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges montiert werden müssen. Das bedeutet dass das vorhandene, mittige Standlicht deaktiviert werden muss.
Wenn Du also deine Lichtanlage EU-Konform aufbaust sollte es auch beim Abblendlicht so gehen. Leider sind auch die freundlichen Kittelträger nicht immer allwissend, aber Fragen macht Klug.
Gruß Patrick
Re: ABE- für Doppelscheinwerfer und Eintrag??
Verfasst: 10.05.2015 14:22
von Fineman74
Auf welcher seite muss 12v/60/55w h4uh 37r sein,rechte oder linke seite vom Bremshebel aus gesehen.Habe die Doppelscheinwerfer beim einsetzen von glühbirnen vertauscht,jetz bin mir nicht ganz sicher auf welcher Seite wo die kleine Birne für Standlicht und Abblenlicht ist sein muss,rechts oder links...oder ist das egal???Die eine Leuchtet mehr als eie die zweite ...warum??