E-Nummer, aber keine ABE-Bescheinigung: Wat nu?


Wie repariere ich...? Wie baut man was an der SV um? Die Bastelbude für den Laien bis zum Profi.
the_carnival


#16

Beitrag von the_carnival » 12.07.2004 13:44

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Zwischenzeitlich ist auch dem d....... Dorfpolizisten bekannt, das Auspuffanlagen bzw. Töpfe, die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen ("E" Nummer) versehen sind, eine gültige ABE besitzen. 
Von vielen Herstellern von Auspuffanlagen wird deshalb schon seit längeren kein Begleitpapier mehr ausgestellt, das den Ersatzschalldämpfer mit EG/ABE als solchen ausweist. Der Geseztgeber hat dies ausdrücklich in der StVZO festgelegt.
Darum an dieser Stelle nochmals einen Auszug aus der StvZO:

EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.
Muss halt der passende Endtopf dann sein...

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Topper
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#17

Beitrag von Topper » 23.07.2004 22:42

Na dann hab ich einen Dorfdepppolizist erwischt!! Der wollte die ABE sehen, "E-Nr. gilt bei uns nicht!" (O-Ton) Bild . Er wolle sich nochmals erkundigen und sich dann wieder melden. Hat er aber nie gemacht! :twisted:

So was gibts leider wirklich auch, passiert im tiefsten Bayern... Bild
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!
I´m from Bavaria. That´s near Germany.
http://www.riddari-leon.de

uli650s


#18

Beitrag von uli650s » 24.07.2004 12:59

Hey, vielen Dank für das viele Feedback!!
Ich war neulich beim TÜV und ich darf in der Tat völlig ohne Papiere mit der Tüte herumtuckern. Jetzt will ich mal hoffen dass das Ding nich zu Laut ist...

Mr.Yellow


#19

Beitrag von Mr.Yellow » 24.07.2004 20:52

the_carnival hat geschrieben:

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Zwischenzeitlich ist auch dem d....... Dorfpolizisten bekannt, das Auspuffanlagen bzw. Töpfe, die mit einem EG/ABE Genehmigungszeichen ("E" Nummer) versehen sind, eine gültige ABE besitzen. 
Von vielen Herstellern von Auspuffanlagen wird deshalb schon seit längeren kein Begleitpapier mehr ausgestellt, das den Ersatzschalldämpfer mit EG/ABE als solchen ausweist. Der Geseztgeber hat dies ausdrücklich in der StVZO festgelegt.
Darum an dieser Stelle nochmals einen Auszug aus der StvZO:

EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.
Muss halt der passende Endtopf dann sein...
Genau so ist es 8) Es ist Aufgabe der Rennleitung zu überprüfen ob der Topf mit der E-Nr. auch genau für das Fahrzeug zugelassen ist, in der ABE die der Hersteller bekommen hat steht klar welche Nummer für welches Modell ist. Allerdings kann die Überprüfung seitens der Rennleitung sehr lange dauern und dann sitzen wir wieder am kürzeren Hebel :?

Hippe


#20

Beitrag von Hippe » 26.07.2004 11:44

Topper Harley hat geschrieben: So was gibts leider wirklich auch, passiert im tiefsten Bayern...
Na dann ist es natürlich entschuldigt :mrgreen:

Markus SVS


#21

Beitrag von Markus SVS » 26.07.2004 12:08

Topper Harley hat geschrieben:Na dann hab ich einen Dorfdepppolizist erwischt!! Der wollte die ABE sehen, "E-Nr. gilt bei uns nicht!" (O-Ton) Bild . Er wolle sich nochmals erkundigen und sich dann wieder melden. Hat er aber nie gemacht! :twisted:

So was gibts leider wirklich auch, passiert im tiefsten Bayern... Bild
Da hätte ich mich beim Revier gemeldet, beim Dienstgruppenführer. Für soviel Dummheit hätte der Bestimmt eine Auszeichnung bekommen.

Matze23


Hab ein ähnliches Problem

#22

Beitrag von Matze23 » 11.08.2004 20:13

Habe einen neuen Scheinwerfer an meine SV dran (Alien) mit E Nummern für Ablend-Fern und Standlicht. Laut Verkäufer ohne Eintragung und ABE legal. Hab mich daruafhin mal beim TÜV erkundigt (Email). Dieser sagte dass die E-Nummern nicht reichen, ich müsste noch ein Gutachten haben.

Wat nu ?? Ich denke doch dass die E-Nummern reichen oder ??
Muss demnächst zum TÜV und hätte gerne gewußt was jetzt sache ist, der kann mir ja viel erzählen.

Danke für eure Hilfe

Bombwurzel


#23

Beitrag von Bombwurzel » 12.08.2004 7:15

Hippe hat geschrieben:Sollte die Rennleitung Zweifel haben, dass die Anlage für das entsprechende Mopped freigegeben ist, müssen sie selbst nachforschen und können den Nachweis nicht vom Halter/Fahrer verlangen.
Nee, nee!!

Die Beweispflicht liegt immernoch beim Halter.
Die müssen dich im Zweifelsfall zwar erstmal weiterfahren lassen, aber die ABE musst du denen schon selbst vorbeibringen. Die Rennelitung ist nicht für deine ABEs verantwortlich. Du musst beweisen, dass du die richtige Anlage dran hast.

In der Realität enden solche Überprüfungen aber sowieso in einer Lärmmessung. Beim Endergebnis ist es dann völlig Wurst, wieviele ABEs du unterm Soziusbrötchen bunkerst. Du kannst 50 Phantastillionen E-Nummern in deinen Auspuff stanzen lassen - wenn der zu viel Lärm macht, bist du dran.
Wenn du nun eine gültige ABE auf einem Stück papier vorweisen kannst und dem Rennkommissar glaubhaft machst, dass du kein dB-Messgerät im Ohr hast, darfst du bestimmt mit dem Töpfchen noch nach Hause pöttern und es bleibt bei einer Verwarnung mit anschließender Neuvorstellung der Mopete mit leiserer Anlage beim TÜV innerhalb einiger Tage.
Hast du keine gültige ABE bei, darfst du dir dein Mopped u.U. vom nächsten Polizeihof abholen - mit Anhäger natürlich.

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