Muss ich das jetzt eigentlich umtragen lassen, schließlich weiß ich doch nichts von der (Nicht)-Drosselung?? Oder schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.
Beschreibung Gaschieber
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lucas299
Hallo, vielen Dank für die Bilder. Zumindest weiß ich jetzt definitiv, das der Händler mich beschissen hat. Naja, halb so wild, die 2 Jahre sind ja jetzt um und gut das ich nich erwischt wurde.
Muss ich das jetzt eigentlich umtragen lassen, schließlich weiß ich doch nichts von der (Nicht)-Drosselung?? Oder schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.
Muss ich das jetzt eigentlich umtragen lassen, schließlich weiß ich doch nichts von der (Nicht)-Drosselung?? Oder schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.
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Eifel-Yeti
@Lucas:
1. Du musst das eintragen lassen.
2. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht......ist ein Grundsatz im Deutschen Gesetz.
3. Tret deinen Händler mal gewaltig in den Allerwertesten, da die Drosselung ja nachweislich nicht geschehen ist.
4. Mach deinem Händler klar, dass er sich enorm auf dünnem Eis bewegt, von wegen ' grob fahrlässig'. Er sollte sich bereit erklären, die Kosten der Eintragung zu übernehmen, ansonsten mit Anwalt drohen.......
1. Du musst das eintragen lassen.
2. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht......ist ein Grundsatz im Deutschen Gesetz.
3. Tret deinen Händler mal gewaltig in den Allerwertesten, da die Drosselung ja nachweislich nicht geschehen ist.
4. Mach deinem Händler klar, dass er sich enorm auf dünnem Eis bewegt, von wegen ' grob fahrlässig'. Er sollte sich bereit erklären, die Kosten der Eintragung zu übernehmen, ansonsten mit Anwalt drohen.......
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Eifel-Yeti