@Lucas:
1. Du musst das eintragen lassen.
2. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht......ist ein Grundsatz im Deutschen Gesetz.
3. Tret deinen Händler mal gewaltig in den Allerwertesten, da die Drosselung ja nachweislich nicht geschehen ist.
4. Mach deinem Händler klar, dass er sich enorm auf dünnem Eis bewegt, von wegen ' grob fahrlässig'. Er sollte sich bereit erklären, die Kosten der Eintragung zu übernehmen, ansonsten mit Anwalt drohen.......
