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Unterbodenbeleuchtung - BILDER
Verfasst: 06.01.2004 19:05
von Herr Hase
Verfasst: 06.01.2004 19:07
von The Butler
UIIII!!!! Des is aba echt hell! *sonnenbrille auf*
Da kommen meine ja nun echt nich ran. Hast noch ein bildchen wie des im dunklen aussieht?
Verfasst: 06.01.2004 19:12
von Herr Hase
ähm, mopped steht wieder unter der kuscheldecke, batterie wieder im keller - sorry, nicht mehr vor märz ... aber im dunkeln ist das licht heller ... logisch, oder ??
Verfasst: 06.01.2004 19:25
von XZOOM
hein bloed hat geschrieben: ... aber im dunkeln ist das licht heller ... logisch, oder ??
Nee, das Licht ist nicht heller - der Rest ist nur dunkler.
Aber mal im Ernst - sieht echt superklasse aus.

Wie hast Du das umgebaut? LED`s oder Kaltlichtkathoden?
Verfasst: 06.01.2004 19:30
von tom2411
genjal.....
bin auch drüber mach die sache aber mit roten leds (10.000 mcd)schaltung is scho fertig muß nur noch suchn wo ich die ranbastell...
aber is wirklich genial

Verfasst: 06.01.2004 19:34
von svbomber
Der Hein ist gar nicht blöd
Sieht echt gut aus

Verfasst: 06.01.2004 19:38
von Wörsty
Sieh spaßig aus
Aber ich glaub das ist zu hell um nicht aufzufallen und in Berlin sind
sehr viele Polizeibeamte unterwegs...

Verfasst: 06.01.2004 20:11
von NOREIA
Ist das den verboten.Wenn ja wo steht das?
Verfasst: 06.01.2004 20:30
von Wörsty
NOREIA hat geschrieben:Ist das den verboten.Wenn ja wo steht das?
In der StVZO §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze....
StVZO §49a Absatz 1 hat geschrieben:An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.
Das Einzige was blau erlaubt ist sind Rundumleuchten, die blauen Lampen vorne z.B. an Polizeimotorrädern und Fernlichtlampen im Armaturenbrett.
Verfasst: 06.01.2004 20:39
von Aldo
sieht schon irgendwie interessant aus!
die Wahrscheinlichkeit, daß man damit rausgefischt und verdonnert wird ist aber schon verdammt hoch, da sehr auffällig und relativ hell! oder schaltest du die Lämpchen nur im Stehen an!?
Verfasst: 06.01.2004 20:39
von Herr Hase
das gesetz ist von 1976 ... da war ich fünf und konnte noch nicht lesen
@aldo - ich fahre kaum im dunkeln ... beleuchtung also wesentlich häufiger im stehen als im fahren. dennoch hebe ich mir den spaß auch für unterwegs auf - ist halt spielerei.
Verfasst: 06.01.2004 20:43
von jensel
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ein Kumpel arbeitet bei´ner Spedition in´ner Werkstatt. Der Chef hat die blauen LEDs verboten, weil ihm die Strafzettel zu teuer wurden. Nur die zwei blauen LEDs, die viele LKW drin haben. Da sind die mächtig hinterher.
Und für sowas hässliches würde ich keine Strafe riskieren

Verfasst: 06.01.2004 20:48
von svbomber
hein bloed hat geschrieben: ... beleuchtung also wesentlich häufiger im stehen als im fahren...
Da freut sich dann aber die Batterie, wenn der Motor im Stand nicht dreht ... oder

Verfasst: 06.01.2004 21:14
von Aldo
svbomber hat geschrieben:hein bloed hat geschrieben: ... beleuchtung also wesentlich häufiger im stehen als im fahren...
Da freut sich dann aber die Batterie, wenn der Motor im Stand nicht dreht ... oder

was verbrauchen denn die paar Dioden schon groß!?
das dürfte sicher nicht das Problem sein!
Verfasst: 07.01.2004 0:23
von UweF77
Hallo,
sieht echt nett aus, aber ich würde mit solchen Umbauten, die nicht mit der StVO konform gehen, vorsichtig sein. Habe letztens erst nen Beitrag gelesen, wonach die Rennleitung, vor allem bei LKW´s, jetzt verstärkt gegen solche Lichtverstöße vorgehen will. Und jedesmal 40 € wäre mir zuviel.
Aber sieht trotzdem geil aus.
MfG
Uwe