Mal wieder Blinker, ... Suche hat nicht viel gebracht!
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Silver-SV
Mal wieder Blinker, ... Suche hat nicht viel gebracht!
Hi, habe da mal so eine frage!
Ich habe mir jetzt meinen selbstgemachten Kennzeichenhalter montiert, und es passt auch alles wunderbar. Jetzt habe ich mir die LED Miniblinker von Polo für 19,95 € geholt(waren im angebot für 14,95€).
Jetzt meine eigentliche frage, wie weit müssen die Blinker auseinander sein? 24 oder 34 cm? In der suche stehts mal so und mal so! Wird mitte mitte, anfang anfang oder ende ende gemessen!
Danke schonmal im voraus,
Gruß Benny
Ich habe mir jetzt meinen selbstgemachten Kennzeichenhalter montiert, und es passt auch alles wunderbar. Jetzt habe ich mir die LED Miniblinker von Polo für 19,95 € geholt(waren im angebot für 14,95€).
Jetzt meine eigentliche frage, wie weit müssen die Blinker auseinander sein? 24 oder 34 cm? In der suche stehts mal so und mal so! Wird mitte mitte, anfang anfang oder ende ende gemessen!
Danke schonmal im voraus,
Gruß Benny
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Ruh-Fi
Die Beleuchtung
Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen ein Prüfzeichen tragen.
Neuere Beleuchtungen müssen mit einem E - Zeichen gekennzeichnet sein.
Ältere geprüfte Beleuchtungen müssen mit einer Prüfschlange gekennzeichnet sein.
In die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen Lenkerendenblinker ( auch Ochsenaugenblinker genant).
Bei selbstimportierten Fahrzeugen muss auch ein Prüfzeichen darauf hinweisen das die richtige Funktion gegeben ist.
Etwa durch SAE-Zeichen. Blinkerabstand Hinten zueinander min. 240mm , vorn min. 340mm , dabei ist darauf zu achten das der Abstand jeweils zum Scheinwerfer 100mm beträgt. Die Mindesthöhe ist auf 350mm festgelegt. Bei Lenkerendenblinker muss der Abstand von Blinker zu Blinker min. 560mm betragen.
Das Gutachten spielt dabei immer eine wichtige Rolle. Ist der Lenker nach hinten stark gebogen dann ist eine Eintragung
nicht möglich. Die Blinker wären von hinter, besonders mit Beifahrer nicht mehr zu sehen.
Besonders bei Fahrzeuge die ab Bj. 1985 zugelassen sind fordert der Tüv hinten ein zusätzliches Blinkglas.
Doppel-Abblendlicht nur wenn eine gemeinsame Streuscheibe vorhanden ist oder das
Fahrzeug eine EG Betriebserlaubnis hat. Doppelscheinwerfer, Doppelfernlicht ist zugelassen. Zusatzscheinwerfer
darf nur je einer montiert werden. Der Nebescheinwerfer muss rechts und der Fernscheinwerfer muss
links montiert werden. Beide müssen auf der Höhe des Hauptscheinwerfers angebracht werden.
Oder das Fahrzeug eine EG Betriebserlaubnis hat.
Die Zusatzscheinwerfer dürfen nicht auf die Sturzbügel montiert werden.
Bremslicht darf am Motorrad nur eins vorhanden sein. Ein Rückstrahler muss auch heute noch vorhanden sein.
meines Wissens - und am Sonntag ( Haus Scheppen ) vom TÜV-Prüfer bestätigt wird von "Mitte zu Mitte" gemessen..........
Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen ein Prüfzeichen tragen.
Neuere Beleuchtungen müssen mit einem E - Zeichen gekennzeichnet sein.
Ältere geprüfte Beleuchtungen müssen mit einer Prüfschlange gekennzeichnet sein.
In die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen Lenkerendenblinker ( auch Ochsenaugenblinker genant).
Bei selbstimportierten Fahrzeugen muss auch ein Prüfzeichen darauf hinweisen das die richtige Funktion gegeben ist.
Etwa durch SAE-Zeichen. Blinkerabstand Hinten zueinander min. 240mm , vorn min. 340mm , dabei ist darauf zu achten das der Abstand jeweils zum Scheinwerfer 100mm beträgt. Die Mindesthöhe ist auf 350mm festgelegt. Bei Lenkerendenblinker muss der Abstand von Blinker zu Blinker min. 560mm betragen.
Das Gutachten spielt dabei immer eine wichtige Rolle. Ist der Lenker nach hinten stark gebogen dann ist eine Eintragung
nicht möglich. Die Blinker wären von hinter, besonders mit Beifahrer nicht mehr zu sehen.
Besonders bei Fahrzeuge die ab Bj. 1985 zugelassen sind fordert der Tüv hinten ein zusätzliches Blinkglas.
Doppel-Abblendlicht nur wenn eine gemeinsame Streuscheibe vorhanden ist oder das
Fahrzeug eine EG Betriebserlaubnis hat. Doppelscheinwerfer, Doppelfernlicht ist zugelassen. Zusatzscheinwerfer
darf nur je einer montiert werden. Der Nebescheinwerfer muss rechts und der Fernscheinwerfer muss
links montiert werden. Beide müssen auf der Höhe des Hauptscheinwerfers angebracht werden.
Oder das Fahrzeug eine EG Betriebserlaubnis hat.
Die Zusatzscheinwerfer dürfen nicht auf die Sturzbügel montiert werden.
Bremslicht darf am Motorrad nur eins vorhanden sein. Ein Rückstrahler muss auch heute noch vorhanden sein.
meines Wissens - und am Sonntag ( Haus Scheppen ) vom TÜV-Prüfer bestätigt wird von "Mitte zu Mitte" gemessen..........
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Silver-SV
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Ruh-Fi
also bei mir hat der Prüfer von Mitte zu Mitte gemessen und ich hab auch Minis dran..........- kann aber sein, weil ich keine LED´s hab ( nur ein Lämpchen )bswoolf hat geschrieben:stimmt bis auf mitte-mitte, es gilt der beginn der lichtaustrittsfläche innen.
wenn man mehrere Lichtpunkte hat, kann ich das nachvollziehen - sonst nicht...
ist wohl mal wieder von Prüfer zu Prüfer .....einer will´s genau wissen - dem anderen stören die paar mm nicht - darf man halt nur nicht über - bzw. untertreiben.........
man siehe auch Beispiel Spritzschutz..........
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Jannik
Vorne muss der Abstand auch bei der Naked Version 34cm von Blinkerglas zu Blinkerglas betragen?! Das hieße ja, dass die riesen Originalblinkerklumpen die Auflage gerade erfüllen?!
Dann kann ich meine kurzen Arrowblinker (15mm Armlänge) also sofort wieder umtauschen .... aber selbst mit jeweils 4cm Blinkerarmlänge käme man doch mit den 24cm Abstand der Anschraubpunkte plus 2 x 4cm für die größeren Blinker nicht auf 34 sondern bloß 32cm!
Ist das wirklich so?! Wozu dann diese ganzen Miniblinker wenn man da zusätzlich noch eigene Scheiben unterlegen muss?! Ist doch alles Mist!
Dann kann ich meine kurzen Arrowblinker (15mm Armlänge) also sofort wieder umtauschen .... aber selbst mit jeweils 4cm Blinkerarmlänge käme man doch mit den 24cm Abstand der Anschraubpunkte plus 2 x 4cm für die größeren Blinker nicht auf 34 sondern bloß 32cm!
Ist das wirklich so?! Wozu dann diese ganzen Miniblinker wenn man da zusätzlich noch eigene Scheiben unterlegen muss?! Ist doch alles Mist!
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Pinky
vorn 34 - egal was fürn mopped... auch bei der n sollte das locker reichen
und gemessen werden soll die "innenkante der lichtaustrittsfläche" - obs der prüfer so macht steht auf nem anderen blatt... wüsste auch nicht wo die bei meinen blinkern anfängt da das blinkerglas grösser is wie die "lichtaustrittsfläche"
und gemessen werden soll die "innenkante der lichtaustrittsfläche" - obs der prüfer so macht steht auf nem anderen blatt... wüsste auch nicht wo die bei meinen blinkern anfängt da das blinkerglas grösser is wie die "lichtaustrittsfläche"
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Dodger
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gibb3n