
Also, wie gesagt will ich mein Heck umbauen. Und dazu umbedingt Verkleidungsblinker verwenden!
Hierfür habe ich mir diese (für 24,40 getönt ausgesucht!)
Haben Prüfzeichen und alles! Bis dahin Okey!
Aber ohne Teilegutachten oder Mustergutachten werden die nicht eingetragen!

Universalblinker=>Teilegutachten!?! Ich glaube nicht!!!

Also meine Frage hat sich jemand Verkleidungsblinker im Heck eingebaut und eingetragen bekommen?

Hintergrung ist folgender: Warscheinlich würden Tüv und die Werder-Fans nichtmal maulen, aber bei einem Unfall würde die Versicherung (die sowieso immer ausreden finden) behaupten, es sei eine Veränderung am Fahrzeug, die nicht eingetragen ist. Deshalb übernehmen wir keine Haftung!!!

Und das will doch niemand, oder?