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Gutachten für den Ausbau der Drossel

Verfasst: 18.03.2006 17:09
von Dune
Hallo Leute,
ab den 1.4.2006 darf ich nun wieder munter mit meiner SV rumfahren. Und dieses Jahr nach 2jähriger Probezeit auch offen!!!!! :D

Habe vor 2 Jahren meine Drossel von meinem Onkel (gelernter Motorradschrauber) in meine SV 650 S Baujahr 1999 einbauen lassen.
Haben dann von meiner Lieblingswerkstatt den Wisch über den einwandfreien Einbau bekommen womit ich darauf zum TÜV bin. Hat alles wunderbar geklappt und die Drossel hat mich mit dem Wisch und Eintragung auch nur ca 50€ gekostet! (Drossel bei Ebay für 5€, Wisch vom Händler 10€ und Eintragung TÜV 34€)


Nun will ich nächstes Weekend meine Drossel mit meinem Onkel entfernen.

BENÖTIGE ICH DANN WIEDER EINE BESTÄTIGUNG VON EINER WERKSTATT ÜBER DEN KORREKTEN AUSBAU DER DROSSELUNG ODER KANN ICH EINFACH SO ZUM TÜV?

Schließlich sind alle Daten von der entdrosselten SV 650 S im Fahrzeugbrief notiert!

Versucht mir zu helfen.

MfG
Dune

Verfasst: 18.03.2006 17:59
von Hardstepper
Hmmmmmm... soweit ich weiß musst du dann nur zum TÜV und eine Vollabnahme machen lassen! Wisch von der Werkstatt...sowas braucht man beim Einbau??? Mir was neues! Der TÜV schaut ja obs richtig eingebaut wurde! Den Wisch brauchste nur für Suzuki für den Fall, das plötzlich was mit deinem Mopped passiert und das eigentlich ne Garantieleistung wär, aber wenn du den Wisch net hast, dann iss auch die Garantie FUTSCH!

Verfasst: 18.03.2006 18:24
von bikermichael
Vollabnahme, so ein schwachsinn :lol: Für die Austragung brauchst du keinen Wisch, nur die Daten von der offenen SV und da hast du ja gesagt, die stehen im Brief drin. Ansonsten sollte der Prüfer auch eine Möglichkeit haben, im Computer nachzuschauen. Der Prüfer wird auch nicht kontrollieren, ob die nun offen ist oder nicht, wenn ja, würde ich mich schon schwer wundern.
Bei der Eintragung ist das was anderes. Da reicht einfach ne Bestätigung der Werkstatt und auch da macht der Prüfer im Normalfall keine faxen wie Probefahrt oder schauen, ob die Eingebaut wäre. Bei Drosselblenden hat der nähmlich erst ordentlich zu schrauben :lol: Auch egal. Geh es vorsichtig an :wink:

MFG

Verfasst: 18.03.2006 23:03
von Black_Rider
Ich hab von Händler de Wisch gehabt, dass des die richtige Drossel is, dann des Teil eingebaut un zur Dekra gefahren. Die ham mir en Wisch ausgestellt, dass die Drossel eingebaut is un was so ausm Fahrzeugschein gestriche werde muss un so.
Damit hätt ich zur Zulassungsstelle gemusst un neue Schein etc.... . Mir langt der Wisch von de Dekra. Wenn ich im August offe fahre darf muss ich nix mehr umändern lassen :D

Verfasst: 19.03.2006 13:32
von Dune
Ich danke euch für die schnelle Antwort.
Nun bin ich erleichtert, dass mein kein Wisch braucht von der Werkstatt.
Also kann ich ganz ruhig dann Anfang April zum TÜV fahren und mir das Umschreiben lassen......

Fals es Probleme geben sollte, werde ich die im Forum berichten.

Dune

Verfasst: 19.03.2006 16:20
von Bluebird
bei mir wars so, drossel war ja schon drin, hab n gutachten noch vom händler bekommen, welches für die drosselung und entdrosselung fungiert. mit dem teil kann ich dann zum tüv, ausbauen tu ichs selber, muss ja nur ne schraube lösen und die begrenzung weg machen