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Kenzeichenhalter und TÜV
Verfasst: 22.02.2008 19:32
von Blackbeart
Moin Moin,
ich bin neu hier und fahre eine 02 sv650s.
Jetzt hab ich mir ein Kenzeichenhalter mit der dzugehörigen unterschale bei Ebay gekauft.
Ich hab auch hier im Forum eine anleitung zum einbauen gefunden.
Nur leider muß ich die originale ja absägen.
Jetzt meine Frage. Da ich ja auch irgendwan einmal zum TÜV muß, giebt es da Probleme mit. ( Niedersachsen)
MFG und danke Blackbeart
Verfasst: 22.02.2008 19:56
von Timmi
Nein. Du musst nur drauf achten dass der Winkel des Kennzeichen von max 30 Grad eingehalten wird. Und Reflektor ( für TÜV ) nicht vergessen

Verfasst: 22.02.2008 20:17
von LazyJoe
Wegen dem KZH ist nichts spezielles vorgeschrieben.. Beziehungsweise an dieser Stelle ausnahmsweise mal sinnvolle Vorschriften..
Muss aus 'nem Material sein, was stabil genug ist, nicht reißt, darf maximal 30° zum Lot auf die Fahrbahn stehen (ich weiß nur nich, ob mit oder ohne Fahrer gemessen wird), darf beim Einfedern nirgendwo ans Rad kommen (falls du denkst, dass das nicht vorkommt zeig ich dir mal ein Bild von meinem alten Reifen, wenn ich es finde

) und es muss 'n Reflektor sowie Beleuchtung vorhanden sein..
Verfasst: 22.02.2008 20:19
von Blackbeart
jup super,
und wie kriege ich raus, wann ich die 30 grad ereicht habe.
abschrauben wasserwage ran und geodreiech anlegen????
Verfasst: 22.02.2008 20:20
von SvFaxe
du weisst ja ungefähr, wie der ori KZH stand, da kommts auch nicht so aufs grad genau an, zu extrem soltle es allerdings auch nich sein
Verfasst: 22.02.2008 20:22
von LazyJoe
Blackbeart hat geschrieben:und wie kriege ich raus, wann ich die 30 grad ereicht habe?
Erstmal alles schön montieren, dann Moped gerade abstellen und mit Wasserwaage und Geodreieck mal so grob peilen. Ich denke das sollte reichen.
Verfasst: 22.02.2008 20:33
von Blackbeart
danke werde ich morgen gleich mal ausprobieren und ein bild reinstellen.
Verfasst: 23.02.2008 8:02
von Timmi
hilfreich wäre zu wissen was fürn bj du fährst. bei meiner knubbel damals hatte ich ne HUV von superbikeparts dran. und mit ne`n standart kennzeichenhalter stand mein kennzeichen viiiieeeel zu schräg.
Hat aber beim TÜV auch nicht wirklich jemanden interessiert.

Verfasst: 23.02.2008 8:47
von thundermc
messen kannst auch mit einem winkelmesser
aber so genau gehts auch wieder nicht nur so ungefähr
Verfasst: 23.02.2008 10:25
von AK`A
veräppelt ihn doch nicht

winkelmesser lol
kannst auch aus der tan funktion ausrechnen !
aber musst aufpassen die tüv-menschen sind sowas von gemein wenn du +1° abweichung hast kommst nicht durchn tüv, das ist sowas von genormt
p.s bieg das pi*daumen und des passt schon
Verfasst: 25.02.2008 16:37
von Alois_Django
Hat aber beim TÜV auch nicht wirklich jemanden interessiert.
Könnte daran liegen, dass es diese 30°-Regel gar nicht gibt.
Verfasst: 25.02.2008 17:27
von Timmi
doch. die vorschrift gibt es. aber sie waren immer mit den anderen umbauten beschäftigt

Verfasst: 25.02.2008 18:19
von LazyJoe
Alois_Django hat geschrieben:Hat aber beim TÜV auch nicht wirklich jemanden interessiert.
Könnte daran liegen, dass es diese 30°-Regel gar nicht gibt.
Wer hat dir denn den Quatsch erzählt?
... Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein...
Nachzulesen in:
StVZO
Kapitel B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
Absatz 2.
Verfasst: 25.02.2008 18:25
von Alois_Django
Dann zeig mir diese Vorschrift doch mal bitte... StVO, StVZO und FZV sind ja alle frei im Netz verfügbar, du brauchst also nur markieren, kopieren und hier einfügen....

Ich bin gespannt ob du etwas findest.
Meine Vermutung ist folgende:
Du meinst den § 10 Abs. VII FZV und hast diesen nicht sorgfältig genug gelesen. Die 30° max. Neigung zur Fahrtrichtung von denen dort die Rede ist, gelten nur für das vordere Kennzeichen (bei Kfz). Für das hintere Kennzeichen gilt, dass dieses aus einem Winkel von 30° zur Fahrtrichtung (also quasi vom Straßenrand aus) lesbar sein muss.
Eine genaue Angabe zur Neigung des hinteren Kennzeichens existiert nicht (mehr?) !!! Allerdings steht in dem Absatz davor, das eine Kennzeichenbeleuchtung vorgeschrieben ist, welche das Kennzeichen aus 20m lesbar macht (vermutlich im Dunkeln). Hieraus lässt sich ein
grober Anhalt entnehmen wie schräg das hinteren Kennzeichen sein darf: So das man es aus 20m lesen kann!
Verfasst: 25.02.2008 18:41
von Timmi