blinkergröße


Wie repariere ich...? Wie baut man was an der SV um? Die Bastelbude für den Laien bis zum Profi.
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0815


blinkergröße

#1

Beitrag von 0815 » 11.08.2003 14:44

hallo

letztens habe ich hier im forum gelesen, das es eine tüv-vorschrift über den blinkerabstand gibt.
jetzt meine frage: gibt es auch eine vorschrift über die größe der blinker?

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#2

Beitrag von svbomber » 11.08.2003 14:48

wolltest du dir selber welche basteln :?:

ansonsten muss ein e-prüfzeichen drauf sein :idea:

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#3

Beitrag von Wörsty » 11.08.2003 15:09

Wahrscheinlich will er nur eine gelbe 2 mm LED nehmen :lol:
Da steht nix von Größe... :D
StVZO:
§54 Fahrtrichtungsanzeiger

Kraftfahrzeuge müssen mit Blinkern ausgerüstet sein. Diese müssen mit einer Frequenz von 1,5Hz (+-0,5Hz) in gleicher Phase blinken, ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstrom-Lichtanlage. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern deutlich wahrgenommen werden kann.
Eine Blinker-Kontrolleuchte im Blickfeld des Fahrers ist an Krafträdern nicht vorgeschrieben.
Erforderlich sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten vorn und hinten. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinker muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den hinteren Blinkern mindestens 12cm, bei den vorderen Blinkern mindestens 17cm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 10cm betragen.
Alternativ sind Blinkleuchten an beiden Längsseiten möglich (Ochsenaugen). Dann muß der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten von der erwähnten Ebene mindestens 28cm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche muß in beiden Fällen mindestens 35cm über der Fahrbahn liegen.
Nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger dürfen bei Motorrädern, die ab dem 1.1.87 zugelassen worden sind, nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.

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#4

Beitrag von svbomber » 11.08.2003 15:14

Wörsty hat geschrieben:...
§54 Fahrtrichtungsanzeiger

Kraftfahrzeuge müssen mit Blinkern ausgerüstet sein. Diese müssen mit einer Frequenz von 1,5Hz (+-0,5Hz) in gleicher Phase blinken, ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstrom-Lichtanlage. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern deutlich wahrgenommen werden kann.
Eine Blinker-Kontrolleuchte im Blickfeld des Fahrers ist an Krafträdern nicht vorgeschrieben.
Erforderlich sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten vorn und hinten. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinker muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den hinteren Blinkern mindestens 12cm, bei den vorderen Blinkern mindestens 17cm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 10cm betragen.
Alternativ sind Blinkleuchten an beiden Längsseiten möglich (Ochsenaugen). Dann muß der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten von der erwähnten Ebene mindestens 28cm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche muß in beiden Fällen mindestens 35cm über der Fahrbahn liegen.
Nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger dürfen bei Motorrädern, die ab dem 1.1.87 zugelassen worden sind, nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.
scheinst die schwarte ja fast auswendig zu kennen ...
man muss halt wissen, wo es steht :wink: :) grins

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#5

Beitrag von Wörsty » 11.08.2003 15:44

Naja - man will ja keinen Ärger mit der Rennleitung.
In Berlin sind die extrem nervig....

Damals mit meinem Hoppelpeugeot hatte ich öfters Verkehrskontrollen....

Aber war ALLES eingetragen! (war teuer genug...)

P.S.: Braucht jemand meine alten Sitze?
http://www.woerstenfeld.de/sitze/

0815


#6

Beitrag von 0815 » 11.08.2003 19:59

danke für die anworten

ich will natürlich keine blinker selberbauen. hat mich halt nur gewundert das es für sowas keine vorschrift.

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