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blinkergröße
Verfasst: 11.08.2003 14:44
von 0815
hallo
letztens habe ich hier im forum gelesen, das es eine tüv-vorschrift über den blinkerabstand gibt.
jetzt meine frage: gibt es auch eine vorschrift über die größe der blinker?
Verfasst: 11.08.2003 14:48
von svbomber
wolltest du dir selber welche basteln
ansonsten muss ein e-prüfzeichen drauf sein

Verfasst: 11.08.2003 15:09
von Wörsty
Wahrscheinlich will er nur eine gelbe 2 mm LED nehmen
Da steht nix von Größe...
StVZO:
§54 Fahrtrichtungsanzeiger
Kraftfahrzeuge müssen mit Blinkern ausgerüstet sein. Diese müssen mit einer Frequenz von 1,5Hz (+-0,5Hz) in gleicher Phase blinken, ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstrom-Lichtanlage. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern deutlich wahrgenommen werden kann.
Eine Blinker-Kontrolleuchte im Blickfeld des Fahrers ist an Krafträdern nicht vorgeschrieben.
Erforderlich sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten vorn und hinten. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinker muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den hinteren Blinkern mindestens 12cm, bei den vorderen Blinkern mindestens 17cm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 10cm betragen.
Alternativ sind Blinkleuchten an beiden Längsseiten möglich (Ochsenaugen). Dann muß der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten von der erwähnten Ebene mindestens 28cm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche muß in beiden Fällen mindestens 35cm über der Fahrbahn liegen.
Nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger dürfen bei Motorrädern, die ab dem 1.1.87 zugelassen worden sind, nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.
Verfasst: 11.08.2003 15:14
von svbomber
Wörsty hat geschrieben:...
§54 Fahrtrichtungsanzeiger
Kraftfahrzeuge müssen mit Blinkern ausgerüstet sein. Diese müssen mit einer Frequenz von 1,5Hz (+-0,5Hz) in gleicher Phase blinken, ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstrom-Lichtanlage. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern deutlich wahrgenommen werden kann.
Eine Blinker-Kontrolleuchte im Blickfeld des Fahrers ist an Krafträdern nicht vorgeschrieben.
Erforderlich sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten vorn und hinten. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinker muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den hinteren Blinkern mindestens 12cm, bei den vorderen Blinkern mindestens 17cm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 10cm betragen.
Alternativ sind Blinkleuchten an beiden Längsseiten möglich (Ochsenaugen). Dann muß der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten von der erwähnten Ebene mindestens 28cm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche muß in beiden Fällen mindestens 35cm über der Fahrbahn liegen.
Nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger dürfen bei Motorrädern, die ab dem 1.1.87 zugelassen worden sind, nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.
scheinst die schwarte ja fast auswendig zu kennen ...
man muss halt wissen, wo es steht

Verfasst: 11.08.2003 15:44
von Wörsty
Naja - man will ja keinen Ärger mit der Rennleitung.
In Berlin sind die extrem nervig....
Damals mit meinem Hoppelpeugeot hatte ich öfters Verkehrskontrollen....
Aber war ALLES eingetragen! (war teuer genug...)
P.S.: Braucht jemand meine alten Sitze?
http://www.woerstenfeld.de/sitze/
Verfasst: 11.08.2003 19:59
von 0815
danke für die anworten
ich will natürlich keine blinker selberbauen. hat mich halt nur gewundert das es für sowas keine vorschrift.