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Lucas Kennzeichenhalter nicht zulässig

Verfasst: 26.04.2011 13:36
von dm1988
Moin Forum!
Ich war heute beim Tüv Nord hier in Duisburg und wollte für meine Kante die HU machen lassen.
Mal abgesehen von der Reifenfreigabe, die ich zuhause liegen gelassen hatte, gab es folgende Probleme:

Ich hab nen Kennzeichenhalter von Lucas montiert und der Tüv sagte mir, mehr als ein 30° Winkel sei nicht drin und man könnte so das Kennzeichen nicht lesen. Außerdem wurde die kleine LED Lampe die ich zur Beleuchtung angebracht habe bemängelt, es sei keine Ausleuchtung des Kennzeichens gewährleistet. Dann fehlt anscheiend auch noch ein Rückstrahler, der irgendwie z.B. unter das Kennzeichen gehört.

Das war ausschlaggebend dafür dass ich die Plakette nicht bekommen habe.

Zusätzlich war meine Heckhöherlegung von Mizu nicht eingetragen, das wäre aber kein Problem, wenn man an den Umlenkhebeln die Kennzeichnung erkennen würde, könnte man das eintragen lassen.
Entweder lags am Dreck (sah jetzt für mich nicht so aus) oder durch irgendwelche steinchen etc sind die hebel so abgeschliffen dass man die Kennzeichnung nicht mehr erkennen kann.
Was ist wenn man nicht mehr feststellen kann, dass das auch die entsprechenden passenden Hebel sind?

Auf vielen Bildern hier sieht mir das mit dem Kennzeichen nicht "legal" aus und ihr habt ja auch irgendwie eure Plakette bekommen, oder? Sollte ich einfach mal zu nem anderen Prüfer gehen oder was sagt ihr?

Gruß, Marcus

Re: Lucas Kennzeichenhalter nicht zulässig

Verfasst: 26.04.2011 14:25
von Teo
Der einfachste Weg ist in der Regel, die Abnahme bei einem (Motorrad-) Händler machen zu lassen. Dort wird meist nicht sooo genau nach den kleinen Details geschaut. Manche Prüfer sind leider sehr kleinlich... :?

Re: Lucas Kennzeichenhalter nicht zulässig

Verfasst: 26.04.2011 14:29
von Ati
also der TÜV hier meckert bis maximal 35° nicht rum. Aber mehr sollte es nicht sein. Sollte aber bei einer Heckhöherlegung eigentlich gehen, dass das Nummernschild nicht am Reifen kratzt. Tja und ein Rückstrahler ist vorgeschrieben.

Bei der Nummernschildbeleuchtung mußt Du halt drauf achten, dass da eine E-Nummer drauf ist. Ansonsten kann es (meist tut es das auch ) Ärger geben, außer, Du verwendest für das Äußere eine Beleuchtung mit E-Nummer und hast aber einen LED-Strahler drin.

Wenn Du keine Kennzeichung an den Umlenkhebeln hast, kannst Du höchstens hoffen, dass Bilder eine solche belegen können, was der TÜVer aber nicht glauben muss. Unter welchen Fahrbedingungen sollen Schriftzüge denn abgeschliffen werden? Das ist ja kaum möglich. Ich sags mal so - Du bist in der Bringepflicht. Ein Versuch bei einem anderen TÜV könnte zwar auch helfen, aber die sehen das eher genauso und Du bezahlst damit doppelt. Würde ich zumindest drüber nachdenken.

Re: Lucas Kennzeichenhalter nicht zulässig

Verfasst: 26.04.2011 17:40
von d-a-f-f-y
Das Meckern wegen des KZH ist berechtigt....wie Ati schrieb muss der Winkel stimmen und ein Reflektor ist Pflicht. Beleuchtung sei mal dahingestellt...mit ner E-Nummer solltest du da aber auch keine Probleme bekommen. Was hasn du für ne Lampe dran?

Ich würd sagen, dass du dir da wohl an die eigene Nase fassen musst, dass du mit deinem KZH die einfachsten...im Forum auch hinreichend genannten...Normen nicht einhälst. Das ist doch auch einfach geregelt sich..zumindest für den TÜV-Besuch...nen Reflektor da dran zu pappen und zu gucken, dass der Winkel halbwegs stimmt.

Re: Lucas Kennzeichenhalter nicht zulässig

Verfasst: 27.04.2011 14:43
von dm1988
Joa, bisher hab ich mich nicht groß drum gekümmert, ich hab die Maschine in dem Zustand gekauft wie sie jetzt ist. Und angeblich ist sie so über den Tüv gekommen.
Hab also weder den Kennzeichenhalter noch die Heckhöherlegung zu verantworten. Umso überraschter war ich jetzt auch, dass ich nur ein Teilgutachten und keine ABE habe.

Kann man den Kennzeichenhalter einfach umbiegen?
Wegen der LED: Das problem besteht wohl darin, dass die LED höher angebracht werden muss damit das kennzeichen ganz ausgeleuchtet ist. Aber da ist zur Zeit mein Rücklicht.
Werd mich am Wochenende wohl mal näher damit auseinander setzen müssen

Re: Lucas Kennzeichenhalter nicht zulässig

Verfasst: 27.04.2011 17:23
von JuBa
dm1988 hat geschrieben:Joa, bisher hab ich mich nicht groß drum gekümmert, ich hab die Maschine in dem Zustand gekauft wie sie jetzt ist. Und angeblich ist sie so über den Tüv gekommen.
Das kann schon sein. Bin jahrelang ohne Rückstrahler und Kennzeichenleuchte gefahren. Nach 6 Jahren ist es dann doch einem Prüfer aufgefallen :roll: .
dm1988 hat geschrieben:Kann man den Kennzeichenhalter einfach umbiegen?
Bis zu einem gewissen Grad sicherlich, aber der Lucas-Halter ist aus Alu, also nicht übertreiben.