Da gibt's nichts zu erklären. Nach EG-Recht ist keine Radabdeckung vorgeschrieben.jubelroemer hat geschrieben:Also ich hab ja auch einen guten Draht zum TÜV, aber mich würde trotzdem mal interessieren wie du ihm das mit der (fehlenden) Radabdeckung erklärstAndi hat geschrieben: So sah die dicke heute früh aus.
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
--> Abschnitt Radabdeckung