
maske kommt noch weiter ran an die gabel
fender kommt auch noch ein anderer
da muss ich mir erst einen halter basteln
bilder in der ownersliste
weil die blinker nicht nach hinten schauenStreetfighter hat geschrieben:@ Thunder:
sachma, was hassu eigentlich fürn Tüffer??? die heckfunzel is doch ganz ok, meine ist auch nicht waagerecht und es gab keine probleme.
was passt ihm bei den blinkern nicht??? ist doch alles bestens.
Spritzschutz muss nich sein, dafür hast ein nummernschild
er kann dir das höchstens die auflage erteilen, ist dann aber dein ding ob du was dran machst oder nicht, aber er darf dir desshalb nicht die eintragung verweigern. bei mir steht auch drin ...in verbindung mit ausr. radabdeck. als das eingetragen wurde war auch keine radabdeckung dran. kann nur blöd laufen wenn du mal an nen doofen bullen gerätst, und selbst dann beibt es bei ner mängelkarte.
wenn du dein kennzeichen hinten rausklappst, kannst du zwei fliegen mit einer klappe schlagen, erstens kein ärger beim tüv und zweitens hast
dann nen spritzschutz dran. kannsts ja nachm tüv wieder anders anbauen.
hey aldo, wenn dir dieser fighterumbau gefällt,
gehste bei der Z1000 von nem kumpel von mir am Stock
http://www.streetfighter-szene.de/forum ... 442007.jpg
ich stell das bild jetzt mal nicht direkt hier rein, erstens gehts um ein anderes moped und zweitens weis ich nicht ob Robin nicht vielleicht was dagegen hat, aber eigentlich kann ichs mir nicht vorstellen.
Grüßle Torro
na dann schau dir mal die an, die gerade bei ebay drin ist!Streetfighter hat geschrieben:hey aldo, wenn dir dieser fighterumbau gefällt,
gehste bei der Z1000 von nem kumpel von mir am Stock
http://www.streetfighter-szene.de/forum ... 442007.jpg
Ich glaubte gelesen zu haben 30° in Fahrtrichtung bis 10° gegen die Fahrtrichtung. Von den 10° find ich nun allerdings nix mehr, der §60 STVZO in dem die 30° mal standen ist laut http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php nicht mehr existent - also keine ahnung was nun wirklich gilt...nille hat geschrieben:Das Kennzeichen steht sicher nicht zu flach und zu welcher Seite es geneigt ist, ist soweit ich weiß gesetzlich nicht verankert.
Wiedereinmal ein Sachverständiger ohne Sacherstand