HalloAvatar hat geschrieben:
Dann hat man mich nochmal darauf aufmerksam gemacht das dies illegal wäre da es weder einen TÜV Bericht darüber gibt, noch jemals geben wird. Ausserdem sorgt man sich darum wie schnell diese Methode die Runde macht, schliesslich kan so jeder die SUZUKI SV (Werks 34 PS) im "ersten Moment" unsichtbar entdrosseln. Denk mal über die politischen Folgen nach.
Ich werde mich mal schlau machen und meinen Händler damit konfrontieren.
Und welche politischen Folgen? Wie ein Fahrzeug gedrosselt wird, ist in keinem Gesetz festgeschrieben. Das Fahrzeug darf höchstens eine Leistung von 25 kw aufweisen. (Siehe unten). Wer ein Fahrzeug mit höherer Leistung im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, fährt ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungschutz. Vater Staat erhält nicht mehr Kfz-Steuer. Außer ein wenig mehr Mwst aus der Versicherung ändert sich nichts. Wenn man die 25kw Grenze hart auslegt, dann dürften hier einige ihren Führerschein verlieren.
siehe www.fahrtipps.de :
Fahrzeuge:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
Grüße,
P.S: Herausfinden
