
Nein

Dann würde ich mir das an Eurer Stelle mal genau anschauen

Nachdem ich heute bemerkte, daß irgendwo Kühlflüssigkeit austritt, bin ich sofort zu meinem Händler gefahren. Zusammen mit einem Mechaniker haben wir bei laufendem Motor geschaut, ob wir die undichte Stelle entdecken können. Der Mechaniker meinte, daß da bestimmt irgendwo nen Schlauch undicht ist. Da müßte man die Verkleidung abbauen und ganz genau nachsehen.
Nur aus Zufall hab ich dann die Hupe etwas nach vorne bewegt - und schon schoß mir die ganze Kühlflüssigkeitsbrühe mitten ins Gesicht.

Was war da geschehen?
Meine Hupe war wahrscheinlich schon ab Werk unter Spannung mit Druck auf den Kühler angebracht. Nach 20000 km hat sich durch die ständigen feinen Vibrationen die Hupe anscheinend durch den Kühler gefressen.

Tja, so ein Kühler ist nicht gerade billig. So ungefähr 450 € soll der Spaß kosten.
Meine Garantie ist seid einem Monat abgelaufen. Inspektionen hab ich alle machen lassen.
Klartext: Ich sehe überhaupt nicht ein auch nur einen Cent zu bezahlen.
Oder muß man sich jetzt auch noch von dem ordnungsgemäßen Zustand seiner Hupe überzeugen. Wofür hab ich eigendlich alle Inspektionen machen lassen. Schließlich ist die nicht erst seid gestern falsch befestigt.
Einem pflichtbewußten Mechaniker hätte das doch auffallen können. Wenn nicht - Pech für Suzuki.
Ich glaube nicht, daß ich in diesem Fall eine verdrehte Rechtsauffassung habe. Trotzdem würde mich mal Eure Meinung interessieren.