Entdrosseln - TÜV
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mapus
Entdrosseln - TÜV
Mahlzeit. Ein Bekannter hat mir am Wochenende die Vergaser ausgebaut und gereinigt und in einem Zug auch gleich die Gascheiber getauscht, so dass die SV (BJ. 2001) jetzt offen ist.
Er meinte dass das beim TÜV kein problem wäre.
Das Motorrad hat zur Zeit keinen TÜV und ist auch nicht angemeldet. Jetzt meine Frage:
Kann ich jetzt einfach so zum TÜV gehen, sagen dass sie nicht mehr gedrosselt ist, und dann anmelden? Oder ist das doch schwieriger?
Gruß Andi
Er meinte dass das beim TÜV kein problem wäre.
Das Motorrad hat zur Zeit keinen TÜV und ist auch nicht angemeldet. Jetzt meine Frage:
Kann ich jetzt einfach so zum TÜV gehen, sagen dass sie nicht mehr gedrosselt ist, und dann anmelden? Oder ist das doch schwieriger?
Gruß Andi
Re: Entdrosseln - TÜV
genau so läufts hingehen offene leistung eintragen lassen anmelden und spaß haben
das geht ohne große probleme
das geht ohne große probleme
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Sebastian
Re: Entdrosseln - TÜV
Soweit ich weis darfst du sogar hinfahren (oder erst nach vorheriger ankündigung bei Versicherung..?), sollange du damit wirklich nur von dir zu Hause zum Termin beim TÜV fährst.
Re: Entdrosseln - TÜV
Jo, Fahrten zur Erlangung der Betriebserlaubnis sind erlaubt: Hinfahren, HU machen lassen, Entdrosselung abnehmen lassen, weiter zur Zulassungsstelle fahren und zulassen.
Versicherung ist im Prinzip egal, weil die eh erst läuft, wenn von der Zulassungsstelle eine Meldung kommt: Jo, der hat se heute zugelassen. Hab meine Versicherung zwei Tage vor der Ummeldung korrigiert, konnt dann aber erst die zwei Tage später zur Zulassungsstelle: Beitrag für offene Leistung wurd erst ab der Ummeldung fällig, nicht zu dem Punkt, wo ichs gemeldet hatte (gut, hätte eh nur 2 Cent oder so ausgemacht und gefahren bin ich ind er Zeit auch nicht, aber ums halt zu verdeutlichen).
Versicherung ist im Prinzip egal, weil die eh erst läuft, wenn von der Zulassungsstelle eine Meldung kommt: Jo, der hat se heute zugelassen. Hab meine Versicherung zwei Tage vor der Ummeldung korrigiert, konnt dann aber erst die zwei Tage später zur Zulassungsstelle: Beitrag für offene Leistung wurd erst ab der Ummeldung fällig, nicht zu dem Punkt, wo ichs gemeldet hatte (gut, hätte eh nur 2 Cent oder so ausgemacht und gefahren bin ich ind er Zeit auch nicht, aber ums halt zu verdeutlichen).
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cooky
Re: Entdrosseln - TÜV
x-stars hat geschrieben:Jo, Fahrten zur Erlangung der Betriebserlaubnis sind erlaubt: Hinfahren, HU machen lassen, Entdrosselung abnehmen lassen, weiter zur Zulassungsstelle fahren und zulassen.
mal rein Interessehalber
Ist dies wirklich so zulässig?
Wie soll ich denn beweisen, dass ich wirklich nur zum TÜV fahren will, wenn ich angehalten werde?
Vorallem wenn das Motorrad nicht mal angemeldet ist.
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ex4byte
Re: Entdrosseln - TÜV
Weil es der direkte Weg zum Tüv sein muss. Einmal am Supermarkt halten oder Tanken gehen gilt nicht. Achja unangemeldet geht schon aber du musst ein Kennzeichen dran haben (auch wenn es entwertet ist) und deiner Versicherung davor bescheid geben.
Re: Entdrosseln - TÜV
Wenn das Motorrad nicht auf die zugelassen ist, hast du sicher die Vollmacht bei den Tüv-Termin für den Halter zu erledigen (wobei: Interessiert den Tüver eigentlich gar nicht, musste mich zur HU nicht ausweisen, hauptsache die Rechnung wurd am Ende bezahlt). Ansonsten gilt halt die Unschuldsvermutung: Wenn du nicht gerade in Hamburg wohnst und in den Alpen erwischt wirst, wird man schon ein Auge zudrücken. Wenn du auf Nr. sichergehen willst, lässt dir halt vorher nen Termin vom Tüv geben, dann gibts bei ner Kontrolle Null Probleme.
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svbiker1
Re: Entdrosseln - TÜV
Soweit fast alles richtig,- ausser................
Bei einem nicht zugelassenen Fahrzeug müßen zwei Dinge erfüllt sein,erstens muß zumindest das alte wenn auch entwertete Kennzeichen montiert sein und.............es muß vor Fahrtantritt bei der Versicherung eine Doppelkarte für die Zulassung geholt werden und auch mitgeführt werden.Ist diese bei Kontrolle nicht vorhanden gibt es ein Strafverfahren wegen Fahren im öffentlichen Strassenverkehr ohne gültigen Versicherungsnachweis und das Fahrzeug darf keinen Meter mehr gefahren werden,Zudem gibt es drei Punkte und ein saftiges Bußgeld.
Gerade einem Bekannten letzte Woche in Bremen passiert,war Mordsbambule mit den Handgasaffen
Bei einem nicht zugelassenen Fahrzeug müßen zwei Dinge erfüllt sein,erstens muß zumindest das alte wenn auch entwertete Kennzeichen montiert sein und.............es muß vor Fahrtantritt bei der Versicherung eine Doppelkarte für die Zulassung geholt werden und auch mitgeführt werden.Ist diese bei Kontrolle nicht vorhanden gibt es ein Strafverfahren wegen Fahren im öffentlichen Strassenverkehr ohne gültigen Versicherungsnachweis und das Fahrzeug darf keinen Meter mehr gefahren werden,Zudem gibt es drei Punkte und ein saftiges Bußgeld.
Gerade einem Bekannten letzte Woche in Bremen passiert,war Mordsbambule mit den Handgasaffen
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bax
Re: Entdrosseln - TÜV
Das Kennzeichen muss aber zugeteilt sein ! Ein 5 Jahre altes Kennzeichen ist sinnlos, man macht sich u.U. sogar strafbar.