Zumindest in Berlin reicht es, wenn im Fahrzeugschein der nächste TÜV-Termin gestempelt ist und Du noch innerhalb des Zeitraums bis zum Termin ummeldest.JohnnyCash hat geschrieben:musst du
zulassen geht auch nicht ohne Tüv-Bericht. ist zwar total schwachsinnig, aber so ist die Bürokratie
TÜV- "Rückstrahler"
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rennbär
Re: TÜV- "Rückstrahler"
Re: TÜV- "Rückstrahler"
Domieee hat geschrieben:Die 4 Wochen gelten doch nur wenn ich auch zur Nachprüfung muss. Das wäre aber dann auf dem TÜV-Bericht vermerkt. Denn sonst würde ja meine HU nach 4 Wochen verfallen und ich hätte keinen Stempel bis 7/2013ingo H. hat geschrieben:Dann haste ja nach der Prüfung 4 Wochen Zeit, um die Mängel zu beheben.
Wirste mal angehalten & der TÜV-Bericht kontrolliert, dann haste wohl ein Problem.
Des Weiteren wüsste ich nicht dass ich einen TÜV-Bericht aufheben oder gar mitführen muss!
MfG
Auch wenn die aufgezählten Mängel bei mir bereits behoben sind, ich hätte meiner Meinung nach damit so lange fahren können bis sich ein TÜV-Prüfer daran stört (auch ein Polizist kann da nicht viel machen ausser dir ne Strafe aufbrummen und dich mit ner Mängelkarte zur Prüfung schicken)
Hallo nochmal!
Das ist zwar Deine Meinung, aber leider nicht ganz richtig.
Vielleicht gibt es hier im Forum einen Prüfer, der das mal richtig erläutern kann, da ich den genauen Gesetztestext leider nicht kenne.
Man sollte auch bitte beachten: " Unwissen schützt vor Strafe nicht. "
Leise Bollergrüße aus dem winterlichen Oberharz ingo H.
SV fahren ist einfach geil !!!
Und noch eins: " Die LE-Maske an meiner SUZI bleibt dran !!! "
Im Winter fahre ich 125er Majesty !!!
Mein neues Mopped heißt Erna, HD Sportster 48 !!!
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- JohnnyCash
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- Registriert: 15.05.2011 22:33
Re: TÜV- "Rückstrahler"
Dann scheinen sie bei euch etwas mehr Hirn zu haben als bei uns. Ich hatte mein Auto 5 Monate abgemeldet und wollte es wieder zulassen. Tüv war noch ein halbes Jahr gültig, aber trotz Fahrzeugschein, selbem Landratsamt und identischem Halter ohne Tüv-Bericht nicht möglich.rennbär hat geschrieben:Zumindest in Berlin reicht es, wenn im Fahrzeugschein der nächste TÜV-Termin gestempelt ist und Du noch innerhalb des Zeitraums bis zum Termin ummeldest.JohnnyCash hat geschrieben:musst du
zulassen geht auch nicht ohne Tüv-Bericht. ist zwar total schwachsinnig, aber so ist die Bürokratie
Knubbel S
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rennbär
Re: TÜV- "Rückstrahler"
"WiederzulassungJohnnyCash hat geschrieben:Dann scheinen sie bei euch etwas mehr Hirn zu haben als bei uns. Ich hatte mein Auto 5 Monate abgemeldet und wollte es wieder zulassen. Tüv war noch ein halbes Jahr gültig, aber trotz Fahrzeugschein, selbem Landratsamt und identischem Halter ohne Tüv-Bericht nicht möglich.rennbär hat geschrieben:Zumindest in Berlin reicht es, wenn im Fahrzeugschein der nächste TÜV-Termin gestempelt ist und Du noch innerhalb des Zeitraums bis zum Termin ummeldest.JohnnyCash hat geschrieben:musst du
zulassen geht auch nicht ohne Tüv-Bericht. ist zwar total schwachsinnig, aber so ist die Bürokratie
Nach § 14 (2) FZV kann das Fahrzeug innerhalb eines Zeitraumes von 84 Monaten (7 Jahre) nach der Außerbetriebsetzung mit einer gültigen Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrszulassungs-Ordnung und einer gültigen Abgasuntersuchung wieder zugelassen werden. Ggf. muss auch eine gültige Sicherheitsprüfung vorliegen." Zitat Kfz-Zulassung Berlin
Dürfte ja bei Dir ja auch zutreffen...na ja, Behörden eben.
Re: TÜV- "Rückstrahler"
JohnnyCash hat geschrieben:musst du
zulassen geht auch nicht ohne Tüv-Bericht. ist zwar total schwachsinnig, aber so ist die Bürokratie
Ich habe noch nie jemanden gesehen der den TÜV-Bericht mitgeführt hat, oder dass er bei einer Polizeikontrolle verlangt wird. Wozu gibts denn dann diese Siegel/Plaketten, die wären dann ja komplett umsonst.
In anderen Foren wird das Thema auch diskutiert aber es gibt keine eindeutige Meinung.
MfG
Edit:
Bei mir stand im Tüv Bericht mal Verschleißgrenze Hinterradbremse beobachten und Kettenspannung prüfen...
Wie soll ich denn das innerhalb von 4 Wochen erledigen? Vielleicht kann sich ja wirklich mal jemand einschalten der auch den gesetztestext dazu hat
Re: TÜV- "Rückstrahler"
http://www.verkehrsrechtsforum.de/verke ... licht.html
Also aufheben scheint Pflicht, aber mitführen nicht.
http://www.verkehrsrechtsforum.de/verke ... ichte.html
Hier ist explizit die Rede das festgestellte Mängel unverzüglich behoben werden müssen, DANN folgt eine Nachprüfung. Die Behebung der Mängel ohne Nachprüfung hab ich noch nie gehört, ich halte weiter Ausschau
MfG
Also aufheben scheint Pflicht, aber mitführen nicht.
http://www.verkehrsrechtsforum.de/verke ... ichte.html
Hier ist explizit die Rede das festgestellte Mängel unverzüglich behoben werden müssen, DANN folgt eine Nachprüfung. Die Behebung der Mängel ohne Nachprüfung hab ich noch nie gehört, ich halte weiter Ausschau
MfG
Re: TÜV- "Rückstrahler"
Domieee hat geschrieben:http://www.verkehrsrechtsforum.de/verke ... licht.html
Also aufheben scheint Pflicht, aber mitführen nicht.
http://www.verkehrsrechtsforum.de/verke ... ichte.html
Hier ist explizit die Rede das festgestellte Mängel unverzüglich behoben werden müssen, DANN folgt eine Nachprüfung. Die Behebung der Mängel ohne Nachprüfung hab ich noch nie gehört, ich halte weiter Ausschau
MfG
Hallo nochmal!
Wer einen Bericht mit "geringen Mängeln" drauf zu stehen hat, der braucht sich den Wisch nur mal komplett durchzulesen & weiß dann Bescheid.
Leise Bollergrüße aus dem sonnig kalten Oberharz ingo H.
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Re: TÜV- "Rückstrahler"
Hast recht, habe eben nachgelesen.
ungefährer Wortlaut:
"Mängel sind unverzüglich zu beheben"
MfG
ungefährer Wortlaut:
"Mängel sind unverzüglich zu beheben"
MfG
-
mattis
Re: TÜV- "Rückstrahler"
Dito. Egal ob Zette oder SV.schlitzer hat geschrieben:meine ist vor zwei jahren auch ohne durch den tüv gekommen, war nicht mal ne bemerkung auf dem bericht
Und die Rennleitung hat's in all den Jahren auch nie kritisiert.
Und wenn schon? Kostet 15 Euro.