hat ja nichts mit Garantie und Gewährleistung zu tun, sondern mit einer Straftat (falsche Angaben im Kaufvertrag...)lumpiiie hat geschrieben:Verzeiht mir bitte die Frage, wenn es sich um einen Privatverkauf handelt, kann man das so einfach in die Wege leiten, dass der Verkäufer die Schlampe wieder zurück nehmen muss?
Ich dachte das wäre nicht möglich...![]()
Von wegen ohne Garantie und Gewährleistung...
Heck verzogen?
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Re: Heck verzogen?
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PS: Manchmal hängt bei mir die "." - Taste....Re: Heck verzogen?
guckst du hier: http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php
und hier: http://www.juraforum.de/lexikon/verschw ... rglistiges
und hier: http://www.juraforum.de/lexikon/verschw ... rglistiges
Zuletzt geändert von Soulrebel am 10.02.2012 11:25, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Heck verzogen?
Ah, okay 
Dankeschön!

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Re: Heck verzogen?
Ich denke das Stichwort hier heißt "arglistige Täuschung". (Nicht Gewährleistung, Sachmängelhaftung oder Garantie)
Im Kaufvertrag steht "Unfallfrei". Das ist offensichtlich falsch.
Außerdem schrieb der Käufer doch, dass der Verkäufer die Unfallfreiheit auch per mail bestätigt habe, bis er auf seine eigenen Posts hingewiesen wurde.
War das bei dem BMW auch so, dass nachweislich, mehrfach und schriftlich gelogen wurde? Ich glaube nicht, dass die Fälle vergleichbar sind.
Im Kaufvertrag steht "Unfallfrei". Das ist offensichtlich falsch.
Außerdem schrieb der Käufer doch, dass der Verkäufer die Unfallfreiheit auch per mail bestätigt habe, bis er auf seine eigenen Posts hingewiesen wurde.
War das bei dem BMW auch so, dass nachweislich, mehrfach und schriftlich gelogen wurde? Ich glaube nicht, dass die Fälle vergleichbar sind.
Re: Heck verzogen?
Das ist nicht von Relevanz. Vermutung, Glaube, etc. hat vor Gericht keine Bedeutung, sondern nur das, was im Gesetz steht und nur das!. Und falsch: Hier geht es um Sachmangelhaftung und richtig, ja arglistige Täuschung, insofern das nachgewiesen werden kann, was aber auch für die Sachmangelhaftung gilt.
Re: Heck verzogen?
Wahrscheinlich wird der Verkäufer ja ne rechtsschutzversicherung haben.Trägt die Rechtsschutzversicherung bei einem verlorenem prozess alle kosten ?
Wenn ja, hat der Verkäufer ja nichts zu befürchten vor gericht....kann einfach mal behaupten, dass das heck nach seinem unfall nicht verzogen war
Hoffe, dass für den threadsteller nach dem ganzen ärger die sache noch gut ausgeht und pünktlich zum frühlingsbeginn ne fahrbereite sv vor der tür steht.
Wenn ja, hat der Verkäufer ja nichts zu befürchten vor gericht....kann einfach mal behaupten, dass das heck nach seinem unfall nicht verzogen war

Hoffe, dass für den threadsteller nach dem ganzen ärger die sache noch gut ausgeht und pünktlich zum frühlingsbeginn ne fahrbereite sv vor der tür steht.
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Re: Heck verzogen?
Ob verloren oder gewonnen ist unerheblich. der beauftragte anwalt prüft vorher ob eine aussicht auf erfolg besteht. insofern er eine chance sieht, übernimmt er den fall, dann ist es gleich ob der prozess gewonnen oder verloren wird. die rechtschutzversicherung übernimmt die kostenvsrider hat geschrieben:Trägt die Rechtsschutzversicherung bei einem verlorenem prozess alle kosten ?
Re: Heck verzogen?
Ok danke für die Info. Jedenfalls steht ja fest, dass der verkäufer einen unfall hatte und dies mehrmals verneint hatte...nur ob der heckrahmen dadurch schaden genommen hatte is ne andere frage..Interessant wäre zu wissen wie "Unfallfahrzeug" überhaupt definiert ist.
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Re: Heck verzogen?
Da muss ich dich leider enttäuschen. Wo steht das er einen Unfall hatte, der sich tatsächlich ereignet hat? Im Polizeiprotokoll oder hier im Forum? Nur weil ein User hier schreibt, dass er einen Unfall hatte, heißt noch lange nicht, dass dem so ist! Was wenn er sich nur profilieren wollte?vsrider hat geschrieben:Jedenfalls steht ja fest, dass der verkäufer einen unfall hatte
siehst duvsrider hat geschrieben:und dies mehrmals verneint hatte...nur ob der heckrahmen dadurch schaden genommen hatte is ne andere frage..

Das ist glaube ich egal. Wichtig ist nur, was für ein Schaden vorliegt und ob er bereits vor dem Verkauf bekannt war, maybe...vsrider hat geschrieben:Interessant wäre zu wissen wie "Unfallfahrzeug" überhaupt definiert ist.
Ansonsten,..genuch geäußert,...andere können auch

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Re: Heck verzogen?
Eines läßt aber ziemlich eindeutig auf einen durch den Unfall verzogenen Heckrahmen schließen, und das ist der Austausch der Heckverkleidung bedingt durch einen Unfall, dieser wiederum vom Verkäufer hier im Forum bestätigt wurde 

Dieser Post wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gueltig.
Verkaufe:
Tourenstummel SV 1000 S ab 2003:
1 x RaiRoTec 50mm Erhoehung geeignet fuer USD-Umbau
1 x Original SUZUKI 30mm Erhoehung.
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Re: Heck verzogen?
Ich denke er hat sehr gute chancen, wenn bewiesen werden kann das hinter dem nickname wirklich der "angeklagte" steht.
ansonsten könnte der ganz schnell behaupten, der schaden sei nach dem verkauf entstanden.
aussage gegen aussage ===> im zweifel für den angeklagten
ansonsten könnte der ganz schnell behaupten, der schaden sei nach dem verkauf entstanden.
aussage gegen aussage ===> im zweifel für den angeklagten

Wer vor der Kurve nicht bremst, war auf der Geraden zu langsam!
Re: Heck verzogen?
aber glückliher Weise kann ich genau das nachweisen!Logan hat geschrieben:Ich denke er hat sehr gute chancen, wenn bewiesen werden kann das hinter dem nickname wirklich der "angeklagte" steht.
ansonsten könnte der ganz schnell behaupten, der schaden sei nach dem verkauf entstanden.
aussage gegen aussage ===> im zweifel für den angeklagten
Habe mir jetzt n Termin beim Anwalt gemacht, da sich der Verkäufer scheinbar nicht meldet.
Re: Heck verzogen?
Genau deswegen sagte ich ja "nimm dir nen Gutachter ",der den Unfall bescheinigt.iceonline hat geschrieben:aber glückliher Weise kann ich genau das nachweisen!Logan hat geschrieben:Ich denke er hat sehr gute chancen, wenn bewiesen werden kann das hinter dem nickname wirklich der "angeklagte" steht.
ansonsten könnte der ganz schnell behaupten, der schaden sei nach dem verkauf entstanden.
aussage gegen aussage ===> im zweifel für den angeklagten
Habe mir jetzt n Termin beim Anwalt gemacht, da sich der Verkäufer scheinbar nicht meldet.
Zu lange warten ist aber tödlich. Je länger man damit wartet,desto schwieriger wird es, das noch glaubhaft darzustellen. Hast du die Karre erstmal ein paar Monate, könntest du den Unfall theoretisch ja selbst verursacht haben.
Re: Heck verzogen?
Ja, ich habe dem Verkäufer halt nur die Chance lassen wollen, die Angelegenheit anders zu regeln. Die Möglichkeit wollte er ja wohl scheinbar nicht nutzen.
- Andy86
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Re: Heck verzogen?
Vielleicht ist es auch ganz gut, dass er das nicht so regeln will!
Nimmt er die zurück, verkauft er die wahrscheinlich jemand anders so...
aber traurig das ganze
Nimmt er die zurück, verkauft er die wahrscheinlich jemand anders so...
aber traurig das ganze

Murphys Gesetz heißt in der bekannten Form:
„Alles, was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen.“
„Alles, was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen.“