Drossel Bj 2003


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jensel
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#16

Beitrag von jensel » 05.10.2003 17:00

hab schon gehört, dass es nicht so gut ist, einen eingefahrenen motor nachträglich zu drosseln
Ich hab auch schon gheört, die Erde sei eine Scheibe.

hades


#17

Beitrag von hades » 05.10.2003 22:51

Da kastrierst Du dir nicht nur die Leistung wech, sondern sterilisierst auch noch die Lebenserwartung.
Gerade wenn Du versuchst den Motor auf Drehzal zu bringen.

Habs an meiner alten CB500 so gemacht.
2 Jahre ist sie mit 50 PS gefahren, dann 2 Jahre mit 34, dann hab ich sie wieder offen gefahren. (Stufenführerschein)

Dieses "zuschnüren" ist nicht gut für den Motor und die meisten Fachwerkstätten raten auch davon ab, wenn Du eh schon offen fahren darfst.
(Speziell bei Änderungen am Ansaugtrakt, oder der Versagerbakterie)

Niemals ein Motorrad drosseln, wenn es schon offen eingefahren wurde...
Irgendwie ist der R2 nicht mit der Gemischaufbereitung zurechtgekommen und die Ventile haben dann auch irgendwie drunter gelitten (Bin kein Kfz-Mechaniker).
(aus der diskussion 71 oder 34 PS wenige wochen her)
gruß hades

Raptor


#18

Beitrag von Raptor » 13.10.2003 22:04

Naja ich denke es kommt da auf die Art der Drosselung an, ob und wie schädlich das für den Motor ist, mit Gasanschlag ists doch dasselbe wie wenn man eben nie Vollgas gibt, kann ja wohl nicht schädlich sein :!:

urac


#19

Beitrag von urac » 18.06.2004 18:19

Hallo,
ich besitze eine SV 650 Baujahr '03, ab Werk auf 34 PS gedrosselt und würde sie jetzt gerne entdrosseln lassen.
Allerdings behaupten alle Suzukihändler hier in München geschlossen, dies sei nur durch Austasch des Steuergerätes möglich (700€ + Steuer + Einbau = ca 900€ 8O 8O 8O ).
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß Suzuki so einen kundenunfreundlichen Sch... baut. Ich gehe halt davon aus, daß die Händler alles Schrauber der alten Schule sind, die keine Ahnung von Elektronik haben und sich deshalb nur durch Austausch der gesamten "Blackbox" zu helfen wissen.
Fakt ist: Die SV (ab Einspritzermodell ('03)) ist elektronisch (eben im Steuergerät) gedrosselt (drehzahlgedrosselt auf 7000-8000 U/min).
So eine Drosselung wäre (wenn kompetent entwickelt) sehr leicht aufzuheben.: Wie es zum Bsp. bei der BMW F 650 CS meines Vaters der Fall ist (ebenfalls Elektronikgedrosselt), wird ein Analysegerät an die Elektronik angeschlossen und ein neues Kennfeld auf den EEPROM des Steuergeräts geflasht, d.h. das bestehende überschrieben. Kostenpunkt beim BMW-Händler (!!) ca. 40€.
Falls es wirklich durch trennen eines Kabels zu machen ist, würde das bedeuten, das bereits beide Leistungsvarianten ab Werk vorhanden sind und die offene durch das Kabel nur umgangen wird. Dann sollte das Entdrosseln ja noch einfacher/billiger sein. Gehört natürlich vom Händler gemacht, da ich ja die Eintragung in die Papiere brauche...

Mich würde interessiern, woher ihr eure Informationen habt. Hat jemand bereits eine SV '03, bei der die Drosselung (im Nachhinein) aufgehoben wurde (Kosten?) ?
Hat der Kabeltrick wirklich funktionert ?
Hat jemand Infos von Suzuki selber (die blocken am Telefon leider ab, mit Verweis auf die Händler, aber die haben meiner Meinung nach ja keine Ahnung.) ?
Wie überzeug ich meinen Händler, daß er mich (vielleicht ohne sein Wissen) übers Ohr hauen will ?
Gruß aus Muc

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#20

Beitrag von SV-Schnarchi » 19.06.2004 0:14

klaro, ich hab meine damals entdrosselt, per kabel, schau hier nach, das ist ees hier, bei meiner box zumindest:

Bild
99.000km...und noch nicht Müde->>> SV

SV-Dome


#21

Beitrag von SV-Dome » 20.06.2004 13:51

Der Kabeltrick funktioniert!!!
Hab kleinen beitrag dazu scho geschrieben.viewtopic.php?t=13920

Thr


#22

Beitrag von Thr » 22.08.2004 20:38

Ich kann mich der Aussage nur anschließen: K3/k4 über Kabel gedrosselt, nach dem Abzwicken volle Leistung => Aussage vom Händler.

Gruß

Avatar


#23

Beitrag von Avatar » 23.08.2004 12:05

Thr hat geschrieben:Ich kann mich der Aussage nur anschließen: K3/k4 über Kabel gedrosselt, nach dem Abzwicken volle Leistung => Aussage vom Händler.

Gruß
Nur das Ihr die nicht eingetragen bekommt...

Thr


#24

Beitrag von Thr » 24.08.2004 21:14

Avatar hat geschrieben:
Thr hat geschrieben:Ich kann mich der Aussage nur anschließen: K3/k4 über Kabel gedrosselt, nach dem Abzwicken volle Leistung => Aussage vom Händler.

Gruß
Nur das Ihr die nicht eingetragen bekommt...
Falls das der Fall sein sollte, war dies meine letzte Suzuki! Während des Verkaufsgespräch stellte ich die Frage bezüglich Drosselung und Steuergerät.

Er sagte, daß die Drosselung und Entdrosselung mich nichts kosten werde. (Außer eben Eintragung) Und nur ein Kabel durchgeschnitten werden müsste.

Bei einem anderen Suzuki-Händler gab es exakt die gleiche Aussage. (Drosselung/Entdrosselung wird übernommen. Es müssen nur die Eintragungskosten übernommen werden.)

Adressen & Co gibt es auf Anfrage

Gruß,

Lazareth


#25

Beitrag von Lazareth » 24.08.2004 21:53

wieso habt ihr keinen drosselklappenanschlag drinnen, so wie ich??? denn müsster nix mehr rumbaun, ausser schraube raus, und ab gehts dafür. oder redet ihr gerade über ne andere drossel???

EDIT: in den moppeds sind so viele drosseln drinnen, das is unglaublich, und alles nur wegen der scheiß umwelt. wenn ich offen fahren darf, werden diese alle erst einmal beseitigt......

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#26

Beitrag von Avatar » 24.08.2004 22:44

@THR: Die Drosselung/Entdrosselung geschieht in der Tat über das eine Kabel. Aber nur bei Motorrädern, die von Werk aus auf 34 PS gedrosselt sind.
Das Problem bei dieser Methode ist einfach die Tatsache, das das Motorrad so nie mit 72 PS eingetragen wird, da es von Suzuki kein Gutachten über diese Art der Entdrosselung gibt und wohl auch nie geben wird.

Wäre dein Händler fähig gewesen, hättest Du den Drosselklappenanschlag bekommen, der 15 Euro für die Platte und ca. 35 Euro für den TÜV gekostet hätte.

Entdrossel kannste dann auch selbst, kostet wieder 35 Euro für den TÜV.

Ich glaube streng genommen begehst Du Versicherungsbetrug, wenn Du die Maschine entdrosselst im Papier aber weiterhin 34 PS steht.

Aber egal, zu diesem Thema hab ich mir hier schon die Finger wund geschrieben, macht was Ihr für richtig haltet, aber wunder euch nachher nicht das es noch viel Ärger deswegen geben kann.

Gruß,

Avatar, der leicht angetrunken ist... %-)

Lazareth


#27

Beitrag von Lazareth » 25.08.2004 22:16

Avatar hat geschrieben:@THR: Die Drosselung/Entdrosselung geschieht in der Tat über das eine Kabel. Aber nur bei Motorrädern, die von Werk aus auf 34 PS gedrosselt sind.
Das Problem bei dieser Methode ist einfach die Tatsache, das das Motorrad so nie mit 72 PS eingetragen wird, da es von Suzuki kein Gutachten über diese Art der Entdrosselung gibt und wohl auch nie geben wird.

Wäre dein Händler fähig gewesen, hättest Du den Drosselklappenanschlag bekommen, der 15 Euro für die Platte und ca. 35 Euro für den TÜV gekostet hätte.

Entdrossel kannste dann auch selbst, kostet wieder 35 Euro für den TÜV.

Ich glaube streng genommen begehst Du Versicherungsbetrug, wenn Du die Maschine entdrosselst im Papier aber weiterhin 34 PS steht.

Aber egal, zu diesem Thema hab ich mir hier schon die Finger wund geschrieben, macht was Ihr für richtig haltet, aber wunder euch nachher nicht das es noch viel Ärger deswegen geben kann.

Gruß,

Avatar, der leicht angetrunken ist... %-)

das finde ich mal ein bisschen schwach von suzuki!!! wieso können die nicht einfach auch nen drosselklappenanschlag einbaun, wie jeder normale händler???? 8O

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#28

Beitrag von Avatar » 25.08.2004 22:27

Nicht nur schwach von Suzuki, auch schwach vom Händler, wenn der das nicht weiss bzw. sich nicht informiert...

Thr


#29

Beitrag von Thr » 27.08.2004 11:30

@Avatar

Vielleicht reden(schreiben) wir aneinaner vorbei? Ich wollte die Maschine nicht entdrosseln. Ich bekam jedoch eben die Zusage vom Händler bei einem NEUFAHRZEUG, daß ich für die Entdrosselung nur die Eintragungskosten bezahlen muß. (Entdrosselung über Kabel) Und diese Aussage bei zwei Suzuki-Vertragshändler! Falls mein Händler sich nicht daran hält, so war dies meine letzte SUZUKI. Ich will dieses Fahrzeug erst nach Ablauf der 34-Ps Zeit entdrosseln.

Beide Händler liegen im Südwesten Deutschlands. Beide habe ich bezüglich des Steuergerätes angesprochen. (Ich hätte dem Kauf nie zugestimmt, wenn die Händler für eine Entdrosselung 700€+ verlangt hätten.) Beide sagten eine kostenlose Entdrosselung zu.

>Das Problem bei dieser Methode ist einfach die Tatsache, das das Motorrad
>so nie mit 72 PS eingetragen wird, da es von Suzuki kein Gutachten über >diese Art der Entdrosselung gibt und wohl auch nie geben wird.

Bist du Suzuki-Händler? Welche Beweise hast du um deine Aussage zu untermauern? Verstehe mich bitte nicht falsch, mir sind jedoch keine Gründe bekannt, wieso eine solche Drosselung/Entdrosselung nicht erlaubt sein sollte? Wo kann ich die entsprechenden Gutachten finden? Das soll keine Anfeindung sein, nur ist eine irgendein Posting in einem Forum kein Beweis.

Grüße,
Zuletzt geändert von Thr am 29.08.2004 9:54, insgesamt 1-mal geändert.

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#30

Beitrag von Avatar » 27.08.2004 12:47

Thr hat geschrieben: Bist du Suzuki-Händler? Welche Beweise hast du um deine Aussage zu untermauern? Verstehe mich bitte nicht falsch, mir sind jedoch keine Gründe bekannt, wieso eine solche Drosselung/Entdrosselung nicht erlaubt sein sollte? Wo kann ich die entsprechenden Gutachten finden? Das soll keine Anfeindung sein, nur ist eine irgendein Posting in einem Forum kein Beweis.
Jung, das Thema gabs hier schonmal! Aber bitte, dann wiederhole ich mich halt: Ich habe mit SUZUKI Deutschland telefoniert und es war nicht einfach eine Bestätigung dafür zu erhalten, das die Maschine durch das Kabelknipsen entdrosselt wird.
Dann hat man mich nochmal darauf aufmerksam gemacht das dies illegal wäre da es weder einen TÜV Bericht darüber gibt, noch jemals geben wird. Ausserdem sorgt man sich darum wie schnell diese Methode die Runde macht, schliesslich kan so jeder die SUZUKI SV (Werks 34 PS) im "ersten Moment" unsichtbar entdrosseln. Denk mal über die politischen Folgen nach.

So, Schluß jetzt... Wie gesagt, hatten wir hier schonmal!

Gruß,

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