Auspuff zu laut, Welche Strafe?


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Laurent
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Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?

#46

Beitrag von Laurent » 05.03.2010 22:06

Mich würde ja mal interessieren nach welcher gesetzlichen Grundlage die 25 EUR bzw. 75 EUR berechnet werden.

Ich hab mal gesucht und folgendes gefunden:
§19 StVZO: (Ausschnitt)
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Hiervon trifft wenn überhaupt nur 3. zu, Ausnahme ist aber ein genehmigtes Anbauteil nach Satz 3, Nr. 2:
(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen für diese Teile
a) eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
b) eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sin
Dann noch dieser Abschnitt hier:
§49 StVZO: (Ausschnitt)
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, daß die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt.
(2a) Auspuffanlagen für Krafträder sowie Austauschauspuffanlagen und Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit für Krafträder dürfen im Geltungsbereich dieser Verordnung nur verwendet werden oder zur Verwendung feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie

1. mit dem EWG-Betriebserlaubniszeichen gemäß Anhang II Nr. 3.1.3 der Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. EG Nr. L 349 S. 21), zuletzt geändert durch die Richtlinie 89/235/EWG des Rates vom 13. März 1989 zur Änderung der Richtlinie 78/1015/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. EG Nr. L 98 S. 1) oder

2. mit dem Genehmigungszeichen gemäß Kapitel 9 Anhang VI Nr. 1.3 der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 226 S. 1) oder

3. mit dem Markenzeichen "e" und dem Kennzeichen des Landes, das die Bauartgenehmigung erteilt hat gemäß Kapitel 9 Anhang III Nr. 2.3.2.2 der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 226 S. 1)
gekennzeichnet sind. Satz 1 gilt nicht für

1. Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen, die ausschließlich im Rennsport verwendet werden,
2. Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen für Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h.

(4) Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.
Hiernach muss ich wohl eine Geräuschmessung machen lassen und deren Kosten tragen, wenn die Werte zu hoch sind. Außerdem muss ich dann wohl dafür sorgen, dass die Werte eingehalten werden und das Krad dann wieder vorführen - das Zitat dazu spare ich mir mal.

Im Paragraph über die Ordnungswidrigkeiten finde ich aber den §19 gar nicht... :?:
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...

Sascha1990


Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?

#47

Beitrag von Sascha1990 » 05.03.2010 22:26

Kolle hat geschrieben:
vito hat geschrieben:
Kolle hat geschrieben:2 Tröten für 2 Zylinder ist ja wohl purer Luxus :D
Tja, wer hat, der hat ....König Ludwig hatte ja auch nicht nur ein Schloss :mrgreen:
...aber auch nicht 2 Tröten? ;) und zudem nichts fertig gebracht... ;) bier Sascha - Du hörst besser weg 8O - das ist nichts für Dich!
SAG MAL WILLST DU MICH EIGENTLICH AUF DEN ARM NEHMEN? ICH LACH MICH TOT!

Sascha1990


Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?

#48

Beitrag von Sascha1990 » 05.03.2010 22:30

Also ich war heute in Dortmund auf der Motorradmesse und hab da mal die örtliche Polizei gefragt. Und die sagten ca. 120€ wegen erlöschen der BE.
Da sagt iwie jeder was anderes...

Kolle
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Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?

#49

Beitrag von Kolle » 05.03.2010 22:40

Sascha1990 hat geschrieben:
Kolle hat geschrieben:
vito hat geschrieben:
Kolle hat geschrieben:2 Tröten für 2 Zylinder ist ja wohl purer Luxus :D
Tja, wer hat, der hat ....König Ludwig hatte ja auch nicht nur ein Schloss :mrgreen:
...aber auch nicht 2 Tröten? ;) und zudem nichts fertig gebracht... ;) bier Sascha - Du hörst besser weg 8O - das ist nichts für Dich!
SAG MAL WILLST DU MICH EIGENTLICH AUF DEN ARM NEHMEN? ICH LACH MICH TOT!
Alle Achtung Sascha - bist ja doch ein helles Kerlchen...Hut (Helm) ab!

Schön dass Du doch noch lachen kannst...tut doch gar nicht weh :)
Letz fetz - sprach der Frosch, und sprang in den Mixer!!!

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Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?

#50

Beitrag von Laurent » 05.03.2010 23:08

Sascha1990 hat geschrieben:Also ich war heute in Dortmund auf der Motorradmesse und hab da mal die örtliche Polizei gefragt. Und die sagten ca. 120€ wegen erlöschen der BE.
Da sagt iwie jeder was anderes...
Siehe mein Posting eben - die BE erlischt nur wenn er lauter wird OHNE dass eine EG-Typgenehmigung vorliegt, bzw. du selber dran gebastelt hast um es lauter zu machen.
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...

vito


Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?

#51

Beitrag von vito » 05.03.2010 23:10

Kolle hat geschrieben:
Sascha1990 hat geschrieben:
Kolle hat geschrieben:
vito hat geschrieben:
Kolle hat geschrieben:2 Tröten für 2 Zylinder ist ja wohl purer Luxus :D
Tja, wer hat, der hat ....König Ludwig hatte ja auch nicht nur ein Schloss :mrgreen:
...aber auch nicht 2 Tröten? ;) und zudem nichts fertig gebracht... ;) bier Sascha - Du hörst besser weg 8O - das ist nichts für Dich!
SAG MAL WILLST DU MICH EIGENTLICH AUF DEN ARM NEHMEN? ICH LACH MICH TOT!
Alle Achtung Sascha - bist ja doch ein helles Kerlchen...Hut (Helm) ab!

Schön dass Du doch noch lachen kannst...tut doch gar nicht weh :)
Hach, er lacht ja DOCH *staun*
...ähm Sascha, ruhig Blut mien Jung! Der Ernst des Lebens wird dich noch früh genug einholen also genieß besser die Zeit bis dahin und schick den Ernst besser ab und zu mal in den Keller! :roll:

vito


Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?

#52

Beitrag von vito » 05.03.2010 23:30

Laurent hat geschrieben:
Sascha1990 hat geschrieben:Also ich war heute in Dortmund auf der Motorradmesse und hab da mal die örtliche Polizei gefragt. Und die sagten ca. 120€ wegen erlöschen der BE.
Da sagt iwie jeder was anderes...
Siehe mein Posting eben - die BE erlischt nur wenn er lauter wird OHNE dass eine EG-Typgenehmigung vorliegt, bzw. du selber dran gebastelt hast um es lauter zu machen.
Hm, Laurent, ich glaub du machst es dir zu einfach ...die EG-Typgenehmigung erfolgt ja vermutlich auf Basis einer bestimmten Schallemission (eben MIT DB-Eater) ...also wie auch immer ...ob man dann die Orginaltröte manipuliert oder EG-Typgenehmigte Anlage OHNE DB-Eater fährt oder gar keinen Endtopf dran hat ist im Prinzip egal ...wenn zu laut, dann zu laut, womit wir wieder bei:

§19 StVZO: (Ausschnitt)
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

angelangt wären. Irgendwie alles Auslegungssache ...aber letztlich wird man mit seiner eigenen Sicht der Dinge nicht weit kommen ;) als "Änderung" im weitesten Sinne könnte man sogar das Fehlen von Dämpferwolle zählen (auch wenn die sich von allein verabschiedet hat) und sich dadurch eine Überschreitung der in den Fahrzeugpapieren bestimmten Schallpegelgrenze ergibt, welche dann natürlich messtechnisch zu belegen ist. Man hätte allenfalls die Chance die "amtliche" Lärmmessung vor Ort anzuzweifeln ...ob dann eine "ordentliche"/gutachterliche Messung ein besseres Ergebnis bringen würde sei dahingestellt.

Ach, wie auch immer ...fest steht dass es eben unterschiedlich gehandhabt wird und somit unterschiedliche Konsequenzen zu tragen sind. Fakt ist aber auch dass jeder weiß dass die Sache nicht legal ist. Wenn de deine olle flachlegst überlegst dir ja auch vorher ob du Vater werden willst oder nich :mrgreen:

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Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?

#53

Beitrag von Laurent » 06.03.2010 0:29

Aus §19(2) gibt es aber die Ausnahme, dass der Auspuff eine EG-Typgenehmigung hat. Wenn du das hast und NICHT dran selber fummelst, dann erlischt die BE nicht. Du musst dann aber trotzdem damit rechnen Ärger zu bekommen wegen der Lautstärke, aber NICHT wegen der BE.
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...

vito


Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?

#54

Beitrag von vito » 06.03.2010 7:53

Laurent hat geschrieben:Aus §19(2) gibt es aber die Ausnahme, dass der Auspuff eine EG-Typgenehmigung hat. Wenn du das hast und NICHT dran selber fummelst, dann erlischt die BE nicht. Du musst dann aber trotzdem damit rechnen Ärger zu bekommen wegen der Lautstärke, aber NICHT wegen der BE.
Jep, dann sind wir uns ja einig ;) bier

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Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?

#55

Beitrag von Dieter » 06.03.2010 8:04

Kolle hat geschrieben:2 Tröten für 2 Zylinder ist ja wohl purer Luxus
Meine selige XBR hatte sogar 2 Tröten für nur einen Zylinder. Div. andere Moppeds übrigens auch... Honda Dominator, Zündapp Comfort, usw. usw.

vito


Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?

#56

Beitrag von vito » 06.03.2010 8:07

Dieter hat geschrieben:
Kolle hat geschrieben:2 Tröten für 2 Zylinder ist ja wohl purer Luxus
Meine selige XBR hatte sogar 2 Tröten für nur einen Zylinder.
Angeber! :mrgreen: :wink:

wart nur ...ich bau mir noch zusätzlich zwei dran! :mrgreen:

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Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?

#57

Beitrag von Dieter » 06.03.2010 8:24

Auspuffvolumen ist doch durch nix zu ersetzen... Je mehr desto dumpf :mrgreen: -> Und das war die XBR wirklich
vito hat geschrieben:wart nur ...ich bau mir noch zusätzlich zwei dran! :mrgreen:
Zwei von der Sorte? :mrgreen:

http://www.motorrad-haertel.de/image_um ... sv650s.htm

Gruß Dieter

vito


Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?

#58

Beitrag von vito » 06.03.2010 8:33

Dieter hat geschrieben:Auspuffvolumen ist doch durch nix zu ersetzen... Je mehr desto dumpf :mrgreen: -> Und das war die XBR wirklich
vito hat geschrieben:wart nur ...ich bau mir noch zusätzlich zwei dran! :mrgreen:
Zwei von der Sorte? :mrgreen:

http://www.motorrad-haertel.de/image_um ... sv650s.htm

Gruß Dieter
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
ja, genau! *lach* ...könnt ma vielleicht noch mit ner underseat-Anlage kombinieren?! ;o)))
Werd mal bei OCC anfragen ob die mir was kreieren können ;)))

Gruß Dieter

littleBigBike


Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?

#59

Beitrag von littleBigBike » 06.03.2010 10:26

Kolle hat geschrieben:
littleBigBike hat geschrieben:Dein Kumpel kann ja auch auf "Schützenhilfe" hoffen, wenn er angehalten wird... :wink: ....
......
Mit Schützenhilfe hat es aber eher weniger zu tun: Was soll ein Polizist sagen wenn er Dich anhält ohne DB Eater und Du sagst: Ooops, der scheint sich wohl gerade selbständig gemacht zu haben, aber Gott sei Dank habe ich immer einen zweiten DB Eater unter meiner Sitzbank, weil ich will doch schließlich meine Mitmenschen nicht belästigen mit dem Lärm meines Krads...? :) trost........
Mit "Schützenhilfe" meinte ich eigentlich, wenn dein Kumpel von der Rennleitung z.B. in seiner Region am fahren ist und von nem "Kollegen" angehalten wird, könnte er auf "Schützenhlfe" hoffen, also auf "Vitamin B"/"Vätterleswirtschaft" (oder wie man es halt nennen will). Und sag jetzt nicht, so was gibts bei denen nicht! Das gibts überall!!

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Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?

#60

Beitrag von Roughneck-Alpha » 06.03.2010 12:40

Das nennt man dann aber "Strafvereitelung im Amt" und wird auch nicht gerade als Kavalliersdelikt angesehen ;-)
Dieser Post wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gueltig.




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