TÜV-Abnahme Shark Track 1000


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Stef2250
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TÜV-Abnahme Shark Track 1000

#1

Beitrag von Stef2250 » 21.08.2017 22:16

Hi - an meiner SV650 (Bj. '00) ist vom Vorbesitzer eine Shark Track 1000 mit Doppelrohr montiert worden. Da die originalen Fußrasten für den Sozius nicht gepasst haben, sind andere verbaut, die keine E-Nummer tragen. Und die will mir der TÜV nicht abnehmen, obwohl sie stabil und passgenau daherkommen. Ich habe keine Ahnung, was ich jetzt machen soll - liefert Shark auch passende Fußrasten oder meint ihr, der Vorbesitzer hat selbst gebastelt?

Vielen Dank - ich freu mich über jeden Tipp.
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Triple7
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Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000

#2

Beitrag von Triple7 » 22.08.2017 6:36

Das sieht mir schon eher nach selbstgmacht aus.

Fahrst du denn oft mit Sozius/Sozia?
Wenn nicht, nimm die Rasten ab und mach für den TÜV einen Einsitzer draus.
Das sollte doch funzen oder irre ich mich?

Für einen reinen Auspuffhalter brauchst du meines Wissens nach (hier im Forum angelesen) keine ABE.
Have a N.I.C.E. Day
LG Bernd & seine Kilo

Stef2250
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Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000

#3

Beitrag von Stef2250 » 22.08.2017 9:39

Okay, danke. Ich schau mal, ob ich die originalen Rasten bekomme, vielleicht passen die doch und ich schraube einfach nen zusätzlichen Halter an.

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Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000

#4

Beitrag von Trobiker64 » 23.08.2017 16:43

Wobei hier noch zu klären wäre, ob Fussrasten-/Fußrastenlagen überhaupt eine ABE/Gutachten haben müssen. :) up Weder in den europäischen Zulassungvorschriften noch in der Baugruppenbeschreibungen für das Zulassungsverfahren ist da was zu finden. Einzig ďer Para. 61 (StVZO) fordert Fussrasten für jeden Sitzplatz, ohne spezielle Anforderungen. Auf Basis des Para. 30 (StVZO) lassen sich aus Sicherheitsgründen noch abklappbare Fussrasten rein interpretieren. Aber sonst..........wäre da mit dem Sachverständigen mal meinerseits eine intensive Diskussion angesagt, mit welchem Recht das eigentlich gefordert wird. :mrgreen:
Zuletzt geändert von Trobiker64 am 30.08.2017 10:08, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000

#5

Beitrag von DeTomaso » 23.08.2017 18:06

Trobiker64 hat geschrieben:Wobei hier noch zu klären wäre, ob Fussrasten-/Fussrastenlagen überhaupt eine ABE/Gutachten haben müssen. :) up Weder in den europäischen Zulassungvorschriften noch in der Baugruppenbeschreibungen für das Zulassungsverfahren ist da was zu finden. Einzig ďer Para. 61 (StVZO) fordert Fussrasten für jeder Sitzplatz, ohne spezielle Anforderungen. Auf Basis des Para. 30 (StVZO) lassen sich aus Sicherheitsgründen noch abklappbare Fussrasten rein interpretieren. Aber sonst..........wäre da mit dem Sachverständigen mal meinerseits eine intensive Diskussion angesagt, mit welchem Recht das eigentlich gefordert wird. :mrgreen:

Klasse Recherche, kann man sich dich mal für die Abschlussarbeit ausleihen? :mrgreen:
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Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000

#6

Beitrag von Schafmuhkuh » 23.08.2017 18:54

Die Fußrasten benötigen keine ABE für den Sozius. Ich habe die Anlage auch mal gefahren.

Such dir nen anderen Prüfer!
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Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000

#7

Beitrag von Trobiker64 » 23.08.2017 22:59

DeTomaso hat geschrieben:Klasse Recherche, kann man sich dich mal für die Abschlussarbeit ausleihen?
Gerne, .........aber manchmal ist es schon interessant was so ohne Rechtsgrundlage alles gefordert wird. 8) Erinnert mich irgendwie an das Bremsflüssigkeitsbecherchen oder die ABE für den einfachen Kettenöler. :evil: :mrgreen:

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Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000

#8

Beitrag von Stef2250 » 26.08.2017 19:16

Super Antwort, vielen Dank. Trotzdem nicht ganz optimal, dass es jetzt als Mangel im Prüfbericht steht, ich werde um ne Diskussion wohl nicht herumkommen :-(

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Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000

#9

Beitrag von Schafmuhkuh » 26.08.2017 19:45

Es ist kein Mangel!
"Ich hab schon mehr vergessen als du je erlebt hast!"

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Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000

#10

Beitrag von Stef2250 » 26.08.2017 19:52

Okay, das muss ich nur noch dem netten DEKRA-Prüfer verklickern :-o

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Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000

#11

Beitrag von Schafmuhkuh » 26.08.2017 20:15

Du musst überhaupt nichts erklären! Er soll dir doch die Vorschrift zeigen die eine ABE für die Soziusrasten fordert!
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Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000

#12

Beitrag von Stef2250 » 26.08.2017 20:48

Na ist es aber nicht so, dass ich zumindest für nachträglich angebaute Teile eine Freigabe benötige

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Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000

#13

Beitrag von Schafmuhkuh » 26.08.2017 21:07

Nein nicht für alle
"Ich hab schon mehr vergessen als du je erlebt hast!"

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Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000

#14

Beitrag von Stef2250 » 26.08.2017 21:14

Okay, ich werde übernächste Woche berichten!

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Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000

#15

Beitrag von Trobiker64 » 26.08.2017 23:29

Stef2250 hat geschrieben:Na ist es aber nicht so, dass ich zumindest für nachträglich angebaute Teile eine Freigabe benötige
Die Frage kannst du dir auch selber bei anderen Bauteilen beantworten, wie z.B. Sturzbügel/-pads, Topcaseträgern oder Kennzeichenträgern. Gegen Vorschriften darf aber generell beim Anbau nicht verstoßen werden. :D Nach außen stehende Bauteile (z.B. die vorher genannten Fußrasten) müssen abgerundete Kanten mit einem Rundungsradius von 2mm aufweisen (Richtlinie 97/24/EG Kap.3). Das rechtfertigt für Fußrasten/-anlagen aber noch keine ABE oder ein Teilegutachten, welche auf Basis der v.g. Richtlinien und des VdTÜV-Merkblattes 758 erstellt wurden. Es gibt schlichtweg für viele Baugruppen kein zulassungsrelevantes Anforderungsprofil.

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