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TÜV-Abnahme Shark Track 1000
Verfasst: 21.08.2017 22:16
von Stef2250
Hi - an meiner SV650 (Bj. '00) ist vom Vorbesitzer eine Shark Track 1000 mit Doppelrohr montiert worden. Da die originalen Fußrasten für den Sozius nicht gepasst haben, sind andere verbaut, die keine E-Nummer tragen. Und die will mir der TÜV nicht abnehmen, obwohl sie stabil und passgenau daherkommen. Ich habe keine Ahnung, was ich jetzt machen soll - liefert Shark auch passende Fußrasten oder meint ihr, der Vorbesitzer hat selbst gebastelt?
Vielen Dank - ich freu mich über jeden Tipp.
Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000
Verfasst: 22.08.2017 6:36
von Triple7
Das sieht mir schon eher nach selbstgmacht aus.
Fahrst du denn oft mit Sozius/Sozia?
Wenn nicht, nimm die Rasten ab und mach für den TÜV einen Einsitzer draus.
Das sollte doch funzen oder irre ich mich?
Für einen reinen Auspuffhalter brauchst du meines Wissens nach (hier im Forum angelesen) keine ABE.
Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000
Verfasst: 22.08.2017 9:39
von Stef2250
Okay, danke. Ich schau mal, ob ich die originalen Rasten bekomme, vielleicht passen die doch und ich schraube einfach nen zusätzlichen Halter an.
Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000
Verfasst: 23.08.2017 16:43
von Trobiker64
Wobei hier noch zu klären wäre, ob Fussrasten-/Fußrastenlagen überhaupt eine ABE/Gutachten haben müssen.

Weder in den europäischen Zulassungvorschriften noch in der Baugruppenbeschreibungen für das Zulassungsverfahren ist da was zu finden. Einzig ďer Para. 61 (StVZO) fordert Fussrasten für jeden Sitzplatz, ohne spezielle Anforderungen. Auf Basis des Para. 30 (StVZO) lassen sich aus Sicherheitsgründen noch abklappbare Fussrasten rein interpretieren. Aber sonst..........wäre da mit dem Sachverständigen mal meinerseits eine intensive Diskussion angesagt, mit welchem Recht das eigentlich gefordert wird.

Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000
Verfasst: 23.08.2017 18:06
von DeTomaso
Trobiker64 hat geschrieben:Wobei hier noch zu klären wäre, ob Fussrasten-/Fussrastenlagen überhaupt eine ABE/Gutachten haben müssen.

Weder in den europäischen Zulassungvorschriften noch in der Baugruppenbeschreibungen für das Zulassungsverfahren ist da was zu finden. Einzig ďer Para. 61 (StVZO) fordert Fussrasten für jeder Sitzplatz, ohne spezielle Anforderungen. Auf Basis des Para. 30 (StVZO) lassen sich aus Sicherheitsgründen noch abklappbare Fussrasten rein interpretieren. Aber sonst..........wäre da mit dem Sachverständigen mal meinerseits eine intensive Diskussion angesagt, mit welchem Recht das eigentlich gefordert wird.

Klasse Recherche, kann man sich dich mal für die Abschlussarbeit ausleihen?

Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000
Verfasst: 23.08.2017 18:54
von Schafmuhkuh
Die Fußrasten benötigen keine ABE für den Sozius. Ich habe die Anlage auch mal gefahren.
Such dir nen anderen Prüfer!
Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000
Verfasst: 23.08.2017 22:59
von Trobiker64
DeTomaso hat geschrieben:Klasse Recherche, kann man sich dich mal für die Abschlussarbeit ausleihen?
Gerne, .........aber manchmal ist es schon interessant was so ohne Rechtsgrundlage alles gefordert wird.

Erinnert mich irgendwie an das Bremsflüssigkeitsbecherchen oder die ABE für den einfachen Kettenöler.

Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000
Verfasst: 26.08.2017 19:16
von Stef2250
Super Antwort, vielen Dank. Trotzdem nicht ganz optimal, dass es jetzt als Mangel im Prüfbericht steht, ich werde um ne Diskussion wohl nicht herumkommen

Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000
Verfasst: 26.08.2017 19:45
von Schafmuhkuh
Es ist kein Mangel!
Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000
Verfasst: 26.08.2017 19:52
von Stef2250
Okay, das muss ich nur noch dem netten DEKRA-Prüfer verklickern

Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000
Verfasst: 26.08.2017 20:15
von Schafmuhkuh
Du musst überhaupt nichts erklären! Er soll dir doch die Vorschrift zeigen die eine ABE für die Soziusrasten fordert!
Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000
Verfasst: 26.08.2017 20:48
von Stef2250
Na ist es aber nicht so, dass ich zumindest für nachträglich angebaute Teile eine Freigabe benötige
Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000
Verfasst: 26.08.2017 21:07
von Schafmuhkuh
Nein nicht für alle
Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000
Verfasst: 26.08.2017 21:14
von Stef2250
Okay, ich werde übernächste Woche berichten!
Re: TÜV-Abnahme Shark Track 1000
Verfasst: 26.08.2017 23:29
von Trobiker64
Stef2250 hat geschrieben:Na ist es aber nicht so, dass ich zumindest für nachträglich angebaute Teile eine Freigabe benötige
Die Frage kannst du dir auch selber bei anderen Bauteilen beantworten, wie z.B. Sturzbügel/-pads, Topcaseträgern oder Kennzeichenträgern. Gegen Vorschriften darf aber generell beim Anbau nicht verstoßen werden.

Nach außen stehende Bauteile (z.B. die vorher genannten Fußrasten) müssen abgerundete Kanten mit einem Rundungsradius von 2mm aufweisen (Richtlinie 97/24/EG Kap.3). Das rechtfertigt für Fußrasten/-anlagen aber noch keine ABE oder ein Teilegutachten, welche auf Basis der v.g. Richtlinien und des VdTÜV-Merkblattes 758 erstellt wurden. Es gibt schlichtweg für viele Baugruppen kein
zulassungsrelevantes Anforderungsprofil.