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Ärger mit dem GTÜ wegen Shark Auspuffanlage

Verfasst: 18.08.2021 6:58
von Benny_K
Hallo zusammen
Gestern habe bin ich voller Vorfreude mein Sommerprojekt SV650N bei der GTÜ zum TÜVen abgegeben.
Um es kurz zu machen habe keine Plakette bekommen weil ich keine schriftlichen Unterlagen für die Teile mitgegeben hatte die alle KBA Nummern oder E-Nummern haben. Ist nicht so schlimm habe inzwischen fast alles zusammen ... bis auf den Auspuff
Es ist eine Shark Komplett Anlage montiert mit folgender Nummer Shark 55418 F1-21A E3.
Habe ich bei der Suche genau den gleichen Fall schon mal gefunden damals hat ein Kollege aus dem Forum wohl aushelfen können.

Daher meine Bitte an euch. Wer Unterlagen zu diese Anlage hat ... bitte schickt mir das per PN

Danke an euch alle
20210813_184011.jpg

Re: Ärger mit dem TÜV wegen Auspuff

Verfasst: 18.08.2021 7:12
von tibibi
Keine e-Nummer auf dem Nietband?
Das reicht doch normal völlig aus.

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Re: Ärger mit dem TÜV wegen Shark Auspuffanlage

Verfasst: 18.08.2021 7:22
von Benny_K
Klar ist genau diese E-Nummer auf dem Dämpfer drauf aber der Prüfer will einen Nachweis dass dieser Dämpfer für mein Bike freigeben ist, alles reine Schikane, genau wie bei den Fußrasten, Stahlflex Leitungen, Scheinwerfer etc. haben alle KBA Nummer oder E-Nummer wurde alles bemängelt.
Bike hat keinen TÜV mehr, daher kann ich sie auch nicht anmelden, ein Teufelskreis.
Hoffe jemand kann mir helfen, ist echt frustrierend was einem selbst bei legalen Umbauten für Steine in den Weg gelegt werden.

Re: Ärger mit dem TÜV wegen Shark Auspuffanlage

Verfasst: 18.08.2021 7:26
von tibibi
Wieder hingehen und Vorgesetzten verlangen, würde ich probieren.

Gesendet von meinem GM1910 mit Tapatalk


Re: Ärger mit dem TÜV wegen Shark Auspuffanlage

Verfasst: 18.08.2021 7:48
von SVKNECHT
Meines wissens nach gibt es auch noch die Möglichkeit dass der Tüv Prüfer selbst das Gutachten vom KBA herunter lädt anhand der Nummer.

oder alternativ hier mal suchen:

https://www.fechter.de/de/service/downloads

Re: Ärger mit dem TÜV wegen Shark Auspuffanlage

Verfasst: 18.08.2021 7:50
von Trobiker64
Benny_K hat geschrieben:
18.08.2021 7:22
Klar ist genau diese E-Nummer auf dem Dämpfer drauf aber der Prüfer will einen Nachweis dass dieser Dämpfer für mein Bike freigeben ist, alles reine Schikane, genau wie bei den Fußrasten, Stahlflex Leitungen, Scheinwerfer etc. haben alle KBA Nummer oder E-Nummer wurde alles bemängelt.
Die Fussrasten brauchen bis zur EZ 2016 keine ABE. Solange das Bauteil, auf Basis der EU-Richtlinien 97/24/EG Kap.3, die äußeren Kanten einen Rundungsradius von 3mm einhalten, ist alles legal. :roll: Da der Kontrolleur selbst für bauartgenehmigte (Scheinwerfer) und "e"-gekennzeichnete Teile Nachweise haben will, würde ich die Prüfstelle wechseln, oder den leitenden Ingenieur verlangen. Entweder hat der Typ keine Ahnung oder er will sich nur wichtig tun. Ich hoffe, du hast noch nichts bezahlt? :cry:Was für eine Erstzulassung hat das Moped?

Re: Ärger mit dem TÜV wegen Shark Auspuffanlage

Verfasst: 18.08.2021 8:04
von Benny_K
Natürlich haben die mit 76,50€ abgeknüpft, konnte leider nicht persönlich dabei sein, wie gesagt habe jetzt einen Ordner zusammengestellt in dem alle Unterlagen drin sind, Fechter Drive habe ich parallel angeschrieben. Meine SV 650N hat 1999

Re: Ärger mit dem TÜV wegen Shark Auspuffanlage

Verfasst: 18.08.2021 8:28
von Trobiker64
Benny_K hat geschrieben:
18.08.2021 8:04
Natürlich haben die mit 76,50€ abgeknüpft
O.K. , es gibt jetzt mehrere Möglichkeiten. Weise den leitenden Ing. darauf hin (mit dem Prüfer würde ich nicht mehr reden), dass der Auspuffhersteller keine ABE zur Verfügung stellt. Wenn er auf die Auspuff-ABE ohne Gegenprüfung der eigenen Datenbank besteht, stellt das den Strafbestand der "Nötigung im Amt" dar. Bist du sicher, dass der Auspuff auch für das Fahrzeug vorgesehen ist? :mrgreen: Man sollte nämlich die Trümpfe in der eigenen Hand halten. Wenn das alles nichts bringt, beschwere dich bei der Prüforganisation und weise auf die rechtlichen Dinge hin mit Aussicht auf eine Beschwerde beim zuständigen Landesverkehrsministerium. Denn diese sind für die Prüforganisationen zuständig. Problem hier ist, dass du Zeit brauchst. Da wäre es in der Zwischenzeit sinnvoller eine andere Prüfstelle aufzusuchen.

Re: Ärger mit dem TÜV wegen Shark Auspuffanlage

Verfasst: 18.08.2021 10:16
von saihttaM
Trobiker64 hat geschrieben:
18.08.2021 8:28
Bist du sicher, dass der Auspuff auch für das Fahrzeug vorgesehen ist? :mrgreen: Man sollte nämlich die Trümpfe in der eigenen Hand halten.
Ich hatte den gleichen Pott bzw Anlage komplett, sie darf da dran.

Benny hat ne PN.

Re: Ärger mit dem TÜV wegen Shark Auspuffanlage

Verfasst: 18.08.2021 10:52
von Trobiker64
saihttaM hat geschrieben:
18.08.2021 10:16
Ich hatte den gleichen Pott bzw Anlage komplett, sie darf da dran.
O.K., dann wie beschrieben vorgehen. Wenn ich sowas lese, treibt es mir immer die Zornesröte ins Gesicht. :sauer: Solchen Hirnis muss man einfach das Handwerk legen. Normalerweise sollte man immer bei der Abnahme dabei sein um eingreifen zu können. Ich breche das dann (kostenlos) ab und suche mir eine andere Prüfstelle. Vorher bekommt der Kontrolleur aber noch meine Meinung zum Thema. :evil:

Re: Ärger mit dem TÜV wegen Shark Auspuffanlage

Verfasst: 18.08.2021 12:40
von jubelroemer
Benny_K hat geschrieben:
18.08.2021 6:58
Gestern habe bin ich voller Vorfreude mein Sommerprojekt SV650N bei der GTÜ zum TÜVen abgegeben.
Ich bin ja bekanntermaßen kein Freund vom TÜV (ist in meinen Augen eine kriminelle Vereinigung zum Gelddrucken), aber wenn man die Probleme mit der GTÜ hat, sollte man dann auch die in der Überschrift als solche benennen und nicht den Mitbewerber :alleswisser: .

Re: Ärger mit dem TÜV wegen Shark Auspuffanlage

Verfasst: 18.08.2021 16:25
von Trobiker64
Ob GTÜ, TÜV, DEKRA oder KÜS ist doch letztlich egal. Wenn man zum "TÜV" muss, weiß halt jeder bescheid. Im Kern hängt die Situation eher vom Kontrolleur selber ab und weniger von der Organisation.

Re: Ärger mit dem TÜV wegen Shark Auspuffanlage

Verfasst: 18.08.2021 17:24
von hallo_spencer
Das könnte helfen. Brauchte ich aber noch nie.

Re: Ärger mit dem TÜV wegen Shark Auspuffanlage

Verfasst: 18.08.2021 23:01
von Gelöschter Benutzer 26799
Trobiker64 hat geschrieben:
18.08.2021 10:52
saihttaM hat geschrieben:
18.08.2021 10:16
Ich hatte den gleichen Pott bzw Anlage komplett, sie darf da dran.
O.K., dann wie beschrieben vorgehen. Wenn ich sowas lese, treibt es mir immer die Zornesröte ins Gesicht. :sauer: Solchen Hirnis muss man einfach das Handwerk legen. Normalerweise sollte man immer bei der Abnahme dabei sein um eingreifen zu können. Ich breche das dann (kostenlos) ab und suche mir eine andere Prüfstelle. Vorher bekommt der Kontrolleur aber noch meine Meinung zum Thema. :evil:
Da bin ich ganz bei dir.
Problem ist leider das nur wenige Leute sich mit den Vorschriften so gut auskennen wie du.
Ich glaube ich würde da ganz schnell ziemlich "unbewaffnet" dastehen. :wink:

Re: Ärger mit dem GTÜ wegen Shark Auspuffanlage

Verfasst: 19.08.2021 17:21
von Trobiker64
Keiler hat geschrieben:
18.08.2021 23:01
Ich glaube ich würde da ganz schnell ziemlich "unbewaffnet" dastehen.
:D Sich in diesem Bereich zu bewaffnen ist legal. Wer unbewaffnet ist, kann mich ja fragen. Bei diesem Thema hilft übrigens der §19 Abs. 3+4 StVZO. :) Angel Der Halter braucht für Teile nach §19 Abs.3 Satz 2 keinen Nachweis da nach §19 Abs.4 Satz 1+2 nicht gefordert. :mrgreen: